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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 20.05.2010, 21:18
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Beiträge: 1
Standard Ich 20 Auszubild.Trennung vom Freund.Wohin?

Hallo,


ich bin vor über einem Jahr von zu Hause ausgezogen zu meinem "Freund".
Meine Ausbildung habe ich vor 10Monaten begonnen.

Nun möchte ich mich trennen.

Ich beziehe aber nur 192€ Bafög und 184€ Kindergeld.

Für eine eigene Wohnung zu wenig, da ich jeden Monat noch über 100€ brauche um in die Schule zu kommen.

Habe ich Anspruch auf Hartz 4?

Kenne mich leider nicht aus, da ich leider oder besser zum Glück noch nichts damit zu tun hatte.
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  #2  
Alt 21.05.2010, 07:23
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Nein, Du hast Anspruch auf Unterhalt durch Deine Eltern.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 21.05.2010, 17:42
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Beiträge: 57
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Nein, Du hast Anspruch auf Unterhalt durch Deine Eltern.
Sofern sie genug verdienen und daher unterhaltspflichtig sind.

Alternativ kannst du dir vom Landratsamt eine Zustimmung zum umzug holen und eventuell Wohngeld beantragen, z.B. wenn dir kein unterhalt zusteht da die Eltern nichts verdienen o.Ä.. Die Zustimmung zum Umzug würde ich mir auf jeden Fall holen, falls du die nächsten 4 Jahre doch mal arbeitslos wirst.

Zur Not must du halt zu den Eltern zurück, was von Amtswegen her so vorgesehen ist.

Fragen:
Warum ziehst du nicht zu den Eltern zurück?
Bekommst du zu dem kindergeld und bafök keine Ausbildungsvergütung?
über 100 Eur. fahrtkosten monatlich erscheint mir ein wenig viel, hast du mal nach günstigeren Alternativen geschaut?
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  #4  
Alt 21.05.2010, 19:48
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Zitat:
Zitat von Andy24L Beitrag anzeigen
Die Zustimmung zum Umzug würde ich mir auf jeden Fall holen, falls du die nächsten 4 Jahre doch mal arbeitslos wirst.
Wo hast Du denn diese "Weisheit" her?

Hätte ich vor Umzug in mein jetziges zu großes Haus vielleicht auch um Erlaubnis fragen sollen, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich irgendwann mal in ferner Zukunft doch H4 bekommen müßte?

Die Leute bei der Arge lachen die TE aus, wenn sie da aufkreuzt und wegen Umzug fragt, obwohl sie gar keine Leistungen bekommt und auch nicht absehbar ist, daß sie die irgendwann mal bekommt.
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  #5  
Alt 21.05.2010, 19:59
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wo hast Du denn diese "Weisheit" her?

Hätte ich vor Umzug in mein jetziges zu großes Haus vielleicht auch um Erlaubnis fragen sollen, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich irgendwann mal in ferner Zukunft doch H4 bekommen müßte?

Die Leute bei der Arge lachen die TE aus, wenn sie da aufkreuzt und wegen Umzug fragt, obwohl sie gar keine Leistungen bekommt und auch nicht absehbar ist, daß sie die irgendwann mal bekommt.
Den Unsinn habe ich aus unserem Schönen SGB 2

§ 20 (2a): Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

§22 (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat...

Dabei spielt es keine Rolle ob man zum Zeitpunkt des Umzugs Arbeit hatte oder nicht. Wenn also der Azubi mit 19 in eine eigene Wohnung zieht und mit 23 Arbeitslos wird bekommt er keine Mietkosten und nur 80 % Alg 2... Hab da ein Urteil gesehen und lang mir an den Kopf, zudem schlag ich mich seit über einem Halben jahr mit dem Thema rum.
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  #6  
Alt 21.05.2010, 20:55
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Das GEsetz kenne ich, aber da steht nicht drin, daß das jeder machen muß, auch wenn er gar keine Leistungen bezieht und auch nicht absehbar ist, daß er das tut.

Wie gesagt, die ARge wird komisch gucken, wenn der TE da aufläuft und sich fragen, ob sie meint, die Arge hätte Langeweile.
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  #7  
Alt 22.05.2010, 01:54
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und wenn er es nicht tut und, man will es mal nicht hoffen die nächsten 4 Jahre arbeitslos wird hat er das nachsehen, oder denkst du die Arge lässt die Ausrede "ich wollte sie damals nicht mit unnötiger Arbeit belästigen" gelten?

Als Arbeitnehmer zahlt er in die Arbeitslosenversicherung in der Absicht das er ja mal Arbeitslos werden könnte also denkt man ja schon so weit...
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  #8  
Alt 22.05.2010, 08:56
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Was hat ALG II mit der Arbeitslosenversicherung zu tun?

Der Arge wird nach 4 Jahren herzlich egal sein, daß der TE von zu Hause ausgezogen ist. Der HE kann sowieso nicht mehr zu den Eltern geschickt werden.
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  #9  
Alt 22.05.2010, 12:20
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Ihr ist es nicht egal, für die Arge ist der Fall eindeutig, Ohne Zustimmung umgezogen, also 20 % weniger und kein Wohngeld. es gibt keine gesetzliche Verankerung das das nicht gillt wenn du 4 jahre oder 1 Woche vor dem Umzug in Beschäftigung warst. Oder nicht abzusehen warst das du Arbeitlos warst. Der logische Menschenverstand sagt das, wurde aber in ein par Paragrafen im SGB 2 leider nicht beachtet. Was ich mit dem ALG sagen wollte war eigentlich nur das jeder grade in den heutigen Zeiten leider damit rechnen mus irgendwann arbeitslos zu werden, grade wen man Azubi ist, also im Prinzip einen befriseten Areitsvertrag hat. So hat die Arge einmal vor Gericht argumentiert und der Wiederspruch des Klägers (Azubi der 1,5 Jahre nach Umzug arbeitslos wurde) wurde zurückgewiesen...
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  #10  
Alt 22.05.2010, 13:53
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Andy24L Beitrag anzeigen
So hat die Arge einmal vor Gericht argumentiert und der Wiederspruch des Klägers (Azubi der 1,5 Jahre nach Umzug arbeitslos wurde) wurde zurückgewiesen...

Das mag bei Azubis ja auch zutreffen, da die meistens einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern haben UND man nach der Ausbildung von dem ALGI berechnet nach Azubientgelt nicht leben kann. Aber ich nehme an, Vegas ist schon lange kein Azubi mehr.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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