| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo ich bin neu hier und wusste jetzt nicht so genau in welchen Bereich ich schreiben sollte, aber ich dachte mir schon, dass das hier richtig ist: also ich bin 19 jahre alt, momentan noch wohnhaft im elternhaus und gehe noch zur schule und mache dort mein fachabi. nun ist meine situation die folgende: also zuhause geht es nichtmehr (nicht gleich denken das es sich hier um wieder so ein fall von pubertät oder ähnlichen handelt). und zwar schon allein aus dem grund, dass meine eltern mich vor 1 jahr ca in den keller "barrikadiert" haben weil die meinen 2 kleineren geschwistern jedem ein eigenes zimmer errichten wollten. alles soweit gut, aber dieser keller ist einfach nicht bewohnbar, ich habe letztes jahr dort von meinem eigenem geld den kompletten keller, samt boden, tapeten und außen isolierung eingerichtet. zu dem zeitpunkt hatte ich noch einen 400 € job, was ich jetzt nichtmehr habe. nun ist es aber so, dass es in diesem keller absolut kalt ist, da hier keine heizung oder ähnliche heizkörper gibt, weil meine eltern sich dagegen wehren einen einzubauen bzw. zu kaufen. in meiner vergangenheit gab es schon immer auseinandersetzungen mit meiner mutter und ihrem mann (mein stiefvater) was nicht immer reibungslos von der bühne ging. bin früher oft von zuhause weggelaufen wurde von der polizei wieder "eingesammelt" und heim gebracht. über 2 jahre war ich bei einer psychologin, die mir wohl helfen sollte aus welchem gründen auch immer, aber da es nichts bei mir zu helfen gab, konnte die mich verstehen und meine ansichten zu 95% nachvollziehen. meine eltern cancelten die wöchentlichen besuche bei der psychologin, da es wohl nicht bei mir "anschlug" und ein jahr später wurde ich erneut zu einer neuen psychologin geschickt, von der meine eltern überzeugt waren, die sei die richtige dafür. doch nichts desto trotz hat mich auch diese frau verstanden und konnte nachvollziehen wie es mir ergeht. nun kommt der hammer: meine eltern haben mir vor kurzen erstmal die erfreuliche nachricht unterbreitet, dass diese vorhaben gegen mai umzuziehen und zwar zu den eltern von meinem stiefvater ins haus. schön und gut, hauptgrund dafür sei, es werden monatlich 300 € gespart. der haken an der sache für mich ist kein platz in dieser wohnung. die wohnung bietet kein freien platz für mich und der keller, den ich auch wieder selbst hätte einrichten müssen, wie meine eltern es mir erneut vorgeschlagen haben: ist etwas zu klein für mich einfach unbewohnbar, da ich 1,90 groß bin und die keller decke bei ca. 1,80 aufhört. ich bekomme in keinster hinsicht unterstützung meiner eltern, nichtmal was die bewerbungen betrifft. ich konnte bisher nicht eine von meinen ganzen geschriebenen bewerbungen verschicken, da mir die nötigen mittel fehlen. derzeit habe ich leider keine arbeit und somit auch kein geld wodurch ich mich ansatzweise vlt finanzieren könnte. achja vor kurzem (ein monat vor weihnachten) wurde ich erneut von zuhause rausgeschmissen, hatte aber das glück, das ich bei meiner freundin unterkommen konnte. habe mich in der zeit mal mit meiner ehemaligen psychologin auseinandergesetzt um mir einen rat einzuholen, da ich absolut keine ahnung hatte wie es weiter gehen sollte. sie riet mir, mich an die ARGE zu wenden, da ich dort wohl einen antrag auf hartz 4 stellen soll und das wohl auch bekomme konnte mich bisher leider noch nicht durchringen hinzugehen, die nette frau, also die psychologin die auch mit der stadt und dem jugendamt arbeitet, sagte mir, dass die tatsache, dass ich keine heizung hier hätte schon ausreichen würde, nötigenfalls würde sie mir ein "gutachten" ausschreiben in der sie bezeugen kann, dass ich das elternhaus verlassen sollte. nun ist meine frage, wie sieht das aus? ich meine ich stehe vor dem nichts, ich habe nichts, und ich habe keine einrichtung gar nichts. zudem soll ich ende juli den wehrdienst antreten (9 monate) falls ich keine ausbildung finden sollte. ich mach mir echt gedanken wie es weiter geht. genauso wie sähe die situation später aus, wenn ich angenommen eine wohnung und so bekommen könnte und dann doch noch eine ausbildung finden würde. muss ich dann wohngeld beantragen oder wie ist es dann weiterhin geregelt? könnt ihr mir vlt paar hilfe stellungen geben. p.s.: meine freundin und ich planen schon länger zusammen zu ziehen, allerdings ist sie bedürftig und bezieht momentan alg 2 also hartz 4. allerdings will sie genau wie ich eine ausbildung finden. ist das möglich schon zusammen zu ziehen oder kann man sich das vorerstmal getrost von der backe putzen? Ich danke schonmal für die Zeit zum lesen und würde mich sehr über antworten freuen Mit freundlichen Grüßen menti200 |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, ja unter diesen Umständen ist es möglich mit Deiner Freundin zusammen zu ziehen. Nimm auf jeden Fall die nette Hilfe Deiner Psychologin an und laß Dir das angebotene Gutachten schreiben. Damit gehst Du zur Arge und beantragst Alg ll . Wenn Du mit Deiner Freundin in eine gemeinsame Wg ziehst, bekommt jeder für sich Mietanteil und Alg ll. Du kannst auch einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen. Wie es dann später weiter geht, darüber würde ich mir jetzt noch gar keine Gedanken machen. Das erklärt Dir dann auch die Arge. Gruß Edelnuss |
|
#3
| |||
| |||
| super danke, und wie stell ich den antrag dann? soll ich dann so ein antrag stellen vonwegen wohngemeinschaft oder beläuft sich das auf ein eheähnliches zusammenleben? |
|
#4
| |||
| |||
| Auf jeden Fall ausdrücklich Wohngemeinschaft (zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften, das Wort ist unglücklich gewählt aber es heißt so im Gesetz). Gruß Edelnuss |
|
#5
| |||
| |||
| Eine Frage, Edelnuss- wieso sollte die Freundin auch ausziehen dürfen? OK, bei menti kann ich die Lage nachvollziehen. Zerrüttetes Familienverhältnis, wohnhaft in unzumutbaren Kellergewölben- das schreit geradezu nach einer eigenen Wohnung. Aber ich kann an keiner Stelle die Notwendigkeit erkennen, warum auch die Freundin ausziehen muss. Menti sollte nun zu seiner ARGE gehen, sich über die Mietgrenzen für einen 1-Personen-Haushalt informieren und einen ALG II-Antrag stellen. Gegebenenfalls könnte es auch sein, dass die ARGE das Jugendamt bzw. dessen AllgemeinenSozialenDienst (ASD) einschaltet und sich von dort die besondere Erforderlichkeit bestätigen lässt. Es wird keiner (höchstens die Eltern) die Freundin daran hindern, ab und an mal (oder auch länger) bei ihm zu übernachten, allerdings fällt es mir schwer, eine Rechtsgrundlage für einen gemeinsamen Auszug zu finden. Immerhin ist sie nicht schwanger oder mit ihm verheiratet (bitte beides nicht als Aufforderung missverstehen). Gruß, SissiEssen |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Deine Eltern sind für deinen Unterhalt bis zum Abschluß einer Berufsausbildung zuständig. Du selbst bist als Schüler nicht ALGII antragsberechtigt. Natürlich können deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht auch durch Finanzierung von Wohnraum für das unterhaltungsberechtigte Kind nachkommen, wenn sie das so wollen. Aber über die Allgemeinheit sich der Unterhaltspflicht zu entledigen, das funktioniert aus naheliegenden Gründen nicht. |
|
#7
| |||
| |||
| Ich bin an Hand des Berichtes, so ist es glaube ich auch zu verstehen, das die Freundin bereits eine eigene Wohnung bewohnt. Und dann ist es durchaus denkbar, das die beiden in eine größere Wohnung ziehen dürfen. Schon im Hinblick darauf, das eine 2 Zimmerwohnung meist billiger in der Miete ist als zwei kleine Wohnungen. Die Freundin bekommt ja, wie geschrieben, auch Alg ll. Ich sehe da durchaus gute Chancen. Gruß Edelnuss |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
würde ich so nicht sagen, da die das gespräch mit den leuten von der arge geführt hat und mir diesen rat gegeben hat ![]() zudem jemand aus meiner klasse zufällig genau das selbe durchgemacht hat und nun eine eigene wohnung hat, das sind wohl so sonderausnahmen beim alg 2 gesetz schätz ich mal |
|
#9
| ||||
| ||||
| |
|
#10
| |||
| |||
| greift bei beiden. Wenn die Freundin bedürftig ist, darf sie vermutlich nicht ausziehen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eltern zahlen nur noch die Hälfte der Miete!! | Flocke | Familie sonstiges | 22 | 06.01.2009 14:30 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Sozialhilfe, Eltern zahlen wie die blöden? wie geht sowas? | bandera | Hartz IV 4: U 25 | 21 | 22.12.2008 05:57 |
| Muß ich meinen Eltern auf der Tasche liegen? | Flashback | Hartz IV 4: U 25 | 4 | 22.12.2008 05:53 |
| auskunftspflicht meiner eltern | fossie40 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 03.12.2008 15:51 |
| Unterhalt von den Eltern + Freibeträge | ithildin | Hartz IV 4: U 25 | 3 | 02.12.2008 16:01 |