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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen. Ich brauche eure Hilfe. Ich habe bei der ARGE Köln einen erneut Antrag auf "Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" gestellt. Laut meinem alten Bescheid erhielt ich einen Zuschuss von 149 Euro. Nun habe ich den neuen Bescheid erhalten. Mein zustehender Zuschuss beträgt: 117,03 Euro Wie errechnet sich das? Im Internet habe ich folgende Berechnung gefunden. Hier angewendet auf meine Daten. BAB-Anspruch (aus Leistungsbescheid ersichtlich) ----------------------------------------------------------------- 101 Euro ------------ Einkommensanrechnung SGB II Ausbildungsvergütung zzgl. Urlaubsgeld in 07.2009: Brutto 255,65 Euro (255,65 Euro/12 Monate) 614,64 Euro 21,30 Euro abzgl. Freibetrag gem. § 30 Satz 2 Nr. 1 SGB II 107,19 Euro abzgl. Freibetrag nach § 11 Absatz 2 Satz 2 SGB II 100,00 Euro anzurechnende Ausbildungsvergütung 428,75 Euro zzgl. BAB 101,00 Euro anzurechnendes Gesamteinkommen ----------------------------------------------------------------- 528,75 Euro ------------ Bedarf Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II 351 Euro Wohnkosten einschl. Heizung 337 Euro Gesamtbedarf ----------------------------------------------------------------- 688 Euro ------------ Gegenüberstellung Gesamtbedarf / -einkommen Bedarf 688 Euro abzgl. Einkommen 528,75 Euro ungedeckter Bedarf (KdU-Anteil) ----------------------------------------------------------------- 159,25 Euro ------------ Somit müsste ich doch 159,25 Euro Zuschuss erhalten. Ich verstehe das nicht, wie kommt die ARGE auf 117,03 Euro? Es gibt ja zu dem Bewilligungsbescheid noch nicht einmal einen Berechungsbogen. Desweiteren habe ich bei Antragsabgabe versucht Fahrtkosten in Höhe von 138,91 Euro/Monat geltend zu machen, da ich im Monat ca 694 km fahre (Selbstverständlich einfache Strecke). Aber ich glaube das wurde nicht berücksichtigt. Die Wohnkosten sind angemessen. Bitte um Hilfe. LG Magda P.S. zum BAB wurde kein Einkommen meiner eltern angerechnet, da sie unter der Freibetragsgrenze waren. |
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#2
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| Die Höhe des Zuschusses gem. § 22 Abs. 7 SGB II dürfte seine Richtigkeit haben. Im BAB sind 218 € für die Unterkunft enthalten, die Differenz kann von der ARGE übernommen werden. Fahrtkosten die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen werden bei der BAB berücksichtigt, aber niemals von der ARGE. Andi |
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#3
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| Magda, die Berechnung, die du aufstellst, ist für normale Alg2-Bezieher. Du bist aber Auszubildende, die nur Anspruch auf den Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten hat. Da wird dann deine (angemessene) Miete genommen und der Unterkunftsanteil aus dem BAB wird davon abgezogen. Laut deiner Berechnung beträgt die Miete 337 €. Nach Abzug des Unterkunftskostenanteil aus dem BAB von 218 € bliebe noch ein Rest von 119 €, der übernommen werden kann. Die geringe Differenz zwischen dem gewährten Zuschuss und den von mir oben errechneten 119 € kann evtl. wegen der Warmwasserpauschale sein.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#4
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| Vielen Dank für eure Antworten. Aber ich erhalte "NUR" 101 Euro BAB. Bei mir wurde nicht anerkannt, das ich aufgrund meiner Ausbildung eine Wohnung nahm. Also Es war so: Ich bin aus Polen nach Deutschland gezogen zu meiner Schwester nach Kaiserslautern. Dort arbeitete ich eine Zeit lang und besuchte Sprachkurse. Nach ca. einem Jahr entschließ ich mich nach Köln zu ziehen, um dort einen Ausbildungsplatz zu suchen. Also zog ich nach Köln und meldete mich dort mit dme Wohnsitz an. Anschließend versichkte ich Bewerbungen und erhielt dann einen Ausbildungsplatz. Ich zahle 335 Euro Miete inkl. Heizung. Warmwasser ist NICHT darin enthalten und Strom ebenfalls nicht. Ich verdiene 600 Euro Brutto, 101 BAB und jetzt 117 Euro von der ARGE. |
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#5
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| Bei meinen Eltern wurde auch KEIN Einkommen angerechnet, da ihr Verdienst unterhalb der Freibetragsgrenze fällt. Gruß |
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#6
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| Ja, du bekommst "nur" 101 € BAB, weil ja auch dein Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird. Bei der Berechnung des Zuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II wird der Unterkunftsanteil (218 €) aus dem BAB-Bedarf (nicht von dem ausgezahlten BAB) von deinen Unterkunftskosten abgezogen und der Rest wird als Zuschuss gezahlt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Mit "Wohnung wurde auf Grund der Ausbildung nicht anerkannt" meinst du sicherlich, dass dir der Zusatzfreibetrag i. H. v. 56 € beim BAB nicht gewährt wurde. Diesen gibt es nur, wenn man auf Grund der Entfernung zur Ausbildungsstelle umziehen musste. Du bist jedoch schon vor Ausbildungsbeginn umgezogen. Werden denn deine hohen Fahrtkosten anerkannt? Das müsste auf deinem BAB-Berechnungsbogen stehen. Andi |
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#8
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| Ja genau, diesen Freibetrag i.H.v 56 Euro erhalte ich nicht. Muss das den dadurch nicht beim Unterkunftsanteil i.H.v. 218 Euro abgezogen werden? Den der Unterkunftsanteil bei mir würde ja dadurch 162 euro betragen. Und daraus folgt dann 175 Euro Mietzuchuss. Bei BAB habe ich Fahrtkosten von 25 Euro für ein Job Ticket geltend gemacht. Sowas wie Fahrtkosten nach km geht ja nicht, oder? Aber was ich nicht verstehe ist, dass ich nun plötzlich weniger Mietzuschuss erhalte, obwohl sich beim BAB nichts geändert hat. Seit September bin ich in Ausbildung und erhalte BAB 101 Euro. Hatte damals auch diesen Antrag bei der ARGE gestellt und erhielt 150 Euro Mietzuschuss bis einschließlich Februar. Nun hatte ich den Antrag um Weiterbewilligung gestellt und erhalte nun 117 Euro? Ein Grund könnte das erhöhte Einkommen um 21 Euro/Monat und das im Juli ausbezahlte Urlaubsgeld. Doch nach euren Berechnung, hat das doch nichts mit einander zu tun!? Genauso gut könnte ich jetzt meinen bei BAB einen Änderungsbescheid machen, da sich meine Fahrtkosten auf 40 Euro/Monat erhöht haben. Aber anscheinend zieht ARGE dann wieder etwas davon ab und so bleibe ich bei dem gleichen. Hier auf der Seite ist das so beschireben, wie ich das im ertsen Beitrag ausgerechnet hatte. Hartz IV für Schüler und Auszubildene Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 Danke für eure Hilfe erstmal. Bin bisschen ängstlich wegen dem ganzen, dem meine Miete erhöhte sich ab 01.04 auf 375 warm und jetzt wird das mit dem Geld ziemlich knapp. So ca. 214 Euro bleiben mit nach allen Abzügen (Strom,Fahrkarte,Miete,Telefon/Internet) Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhin hilft. DANKE |
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#9
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| Wenn der Zusatzfreibetrag anerkannt werden würde, hättest du im Monat 56 € mehr BAB. Die erhöhten Fahrtkosten würde ich geltend machen, diese haben nämlich nichts mit dem Mietzuschuss von der ARGE zu tun. Dort werden tatsächlich nur die 218 € aus dem BAB-Bedarf für die Unterkunft als Einkommen abgezogen, nicht mehr und nicht weniger. Weshalb du jetzt weniger Zuschuss als vorher bekommst: Keine Ahnung. Vielleicht hat die ARGE bisher mit den alten BAB-Bedarfssätzen, welche bis August 2008 Gültigkeit hatten gerechnet. Dort waren nämlich max. 197 € Mietzuschuss enthalten. Aber ich würde um sicher zu gehen einfach mal bei der zuständigen ARGE nachfragen, weshalb man dir jetzt weniger Zuschuss zahlt. Andi |
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#10
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| Vielen Dank Andi. Also würde das ja auch bedeuten, das wenn ich eine tarifliche Gehaltserhöhung erhalte, ich auch davon was habe, den die ARGE rechnet es mir nicht an. Desweiteren würde die Aufstockung im 2. Ausbildungsjahr auch anrechnungsfrei bleiben. Kann ich jetzt noch im nachhinein versuchen bei der Agentur für Arbeit irgendwie durchzusetzen, das ich die "Wohnung aufgrund der Ausbildung" anerkannt erhalte? Irgendwie eine etwas kniflige Situation in der ich da bin. Denn ich kann ja nur alleine Wohnen, da meine Eltern in Deutschland gar nicht Leben. |
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