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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.11.2009, 14:51
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Beiträge: 3
Standard HILFE BITTE!Ausbildung Kündigung 2.Lehrjahr nun Stellungnahme Grund meines Verhaltens

Hallo,

ich habe eine fristlose Kündigung zum 05.11.2009, wovon ich seitdem 03.11.09 Bescheid weiß.
Ich war heute beim Jobcenter und habe denen das gleich mitgeteilt und mich beraten lassen.
Die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe im Bildungswerk habe ich Anfang September 2008 angefangen, obwohl es nicht meine Richtung ist, habe ich diesen Schritt nur getan, da ich andere Berufszele habe und mein Zeugnis nicht ausreichend ist.
Trotz alldem habe ich versucht meine Zähne zusammen zu beißen und die "lockeren" zwei Jahre durchzustehen.
Ich habe leider große private Probleme bekommen bzw. erlebt, ich wurde Monate lang vom Ex-Freund gestalkt, der monatelang mit Zeitabstand mich immer auf dem Weg zur Arbeit aufgehalten bzw. abgehalten hat.
Ich habe mich Krankschreiben lassen, wenn es dazu kam oder auch weil es mir physisch einfach nicht gut ging. Im laufe der Zeit bekam ich Abmahnungen, dann wusste ich muss dem Betrieb das erzählen.
Jedenfalls haben die dafür nur gering Verständnis gehabt, sie behaupteten ich hoffe auf deren Mitleid was mich noch mehr runtergemacht hat. Seit etwa knapp 3 Monaten wurden bei mir Schildrüsenknoten festgestellt, die rausoperiert werden müssen, da man nicht weiß was genau für Knoten das sind. Auch das hat mich total entsetzt und physisch wieder kaputt gemacht, wobei ich unter dem anderen Fall noch immer schwer zu leiden hab.
Ich weiß selber, ich hätte wie jeder andere auch regelmäßig hingehen müssen, dies habe ich aber leide rnicht getan oder konnte es nicht tun und nun die Kündigung.
Mir hat die Beraterin vom Jobcenter folgendes Formular gegeben und darin stand u.a:
Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihres Verhaltens bis zum 27.11.2009 zu äußern. Ihre Stellungnahme ist schriftlich abzugeben.

Ich bin jetzt total überfordert und wieß nicht was ich da schreiben soll, ich möchte nur solange Arbeitslosengeld beantragen bis ich was gefunden habe sei es auch nur ein Praktikum.
Bitte helft mir ich wäre euch für jede Hilfe sehr sehr dankbar!!

LG

Gamze
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  #2  
Alt 06.11.2009, 15:47
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Gamze Beitrag anzeigen
Ich bin jetzt total überfordert und wieß nicht was ich da schreiben soll,
Vielleicht einfach nur die Wahrheit, nämlich das du dein Privatleben nicht von deinem Berufsleben trennen kannst. Das ist offenbar (abgesehen von der Schilddrüsengeschichte) das einzige Problem.
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  #3  
Alt 06.11.2009, 18:37
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Beiträge: 487
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Na ja; richtiges Stalking (ob solches hier vorliegt, wissen wir ja nicht) ist ein Riesenproblem. Sowas wirkt sich u.U. auf das ganze Leben aus, nicht nur auf das Privatleben.
Wenn die TE öfter krankgeschrieben war, hilft vielleicht ein Gang zum Arzt, der den Gesundheitszustand inf. d. Stalkings beschreiben könnte.
Dann als nächster Punkt, die Schilddrüsenerkrankung.
Die kann sich ungemein negativ auf die Psyche auswirken - nicht nur wegen der Knoten, sondern auch wegen des veränderten Hormonspiegels.
Die Knoten sind nur das äußere Zeichen - die Erkrankung als solche kann u.U. schon länger unerkannt vorliegen und psych./neurol. Störungen verursacht haben; z.B. gesteigerte Nervosität, Depression, Angstzustände etc.

Das alles wäre argumentativ in der Stellungnahme für das Jobcenter zu verwerten. Auch hier hilft ein Gespräch mit dem Arzt bestimmt weiter, der genau erklären kann, wie die Schilddrüse das Verhalten u.U. beeinflusst. Vielleicht würde er eine kurze Stellungnahme schreiben ...
__________________
- Maria -
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  #4  
Alt 06.11.2009, 19:31
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Cool nur ein Gedanke noch dazu

und eine Kopie der Eingangsbestätigung der Strafanzeige gegen den Freund
oder Antrag auf Erlass einer einstweiligen AO
da sollte jedoch mittels Beratungschein, evtl. doch ein RA mal befragt werden.

Solange Sie diesen Schritt nicht tut, fällt es schwer, die Geschichte unter diesem Aspekt nachzuvollziehen.
Was ja immer wieder ein Problem für die Betroffenen ist, wenn Sie sich nicht wehren.
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  #5  
Alt 08.11.2009, 01:29
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Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 3
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Ich habe ja schon mitte märz anfang april angezeigt und das Gericht hat sich zur einstweilige Verfügung vorläufig entschieden was dann halt zum Gerichtsurteil für ihn führte.
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  #6  
Alt 08.11.2009, 15:38
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Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 3
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Vieln Dank an euch beiden Maria und dms..

Ihr habt mir sehr geholfen, danke!!
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