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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| guten morgen. weis eigentlich garnich wo ich anfanngen soll. meine mutter zieht demnächt um, in eine kleiner wohnung, möchte mich bei dem umzug auch nicht mehr mitnehmen. daher meine frage: was brauch ich alles um hilfe zu beantragen. mus ich arbeitssuchen gemeldet sein, was grauch ich noch alles für papiere. wo mus ich mich noch überall melden bevor ich auf sozialamt geh. danke schonmal. |
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#2
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| Und wie alt bist Du?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| 23 ich mus dazusagen. ich hab nie eine ausbildung gemacht, ein abschluss hab ich auch nicht. und fuhrerschein bezietze ich auch nicht. dem schlussfollgent hab ich auch keine arbeit. |
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#4
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| Und wovon lebt ihr derzeit? |
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#5
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| meine mutter hatt ein teilzeit job |
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#6
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| Fakt ist, Deine Mutter ist für Dich und Deinen Unterhalt zuständig. Sie muss Dich entweder mitnehmen, wenn sie umzieht oder sie (was ist eigentlich mit Deinem Vater?) muss Unterhalt zahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| ich weis nicht was der macht, ich hab kaum kontakt zu dem sorry wenn ich ein bissel wordkarg bin aber ich hab abselut keine ahnung von so behörden dinge. |
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#8
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| ich wollte eigentlich auch kein hartz beantragen. sonder sozialhilfe. |
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#9
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| Dann beauftrage einen Anwalt damit, deine Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Es gibt nichts vom Staat solange deine Eltern zahlungsfähig sind. |
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#10
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| Sozialhilfe gibt es für Menschen die nicht 3h am Tag arbeiten können. Für jeden anderen gibt es ALGII. Das kann man sich nicht aussuchen was man möchte. Daher käme für dich nur ALGII in Frage. Bevor aber ALGII fließt, sind dir deine Eltern vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Was auch einbeschließt - wenn dich deine Mutter nicht mitnehmen möchte, dann muß sie zusehen wie sie dir oder du dir selbst eine Wohnung finanzieren kannst. Der Staat wird es nicht tun. - der nachtvogel - |
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