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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 16.02.2009, 08:08
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Beiträge: 959
Standard Bericht

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Nur wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe vorliegen (z.B. Handgreiflichkeiten etc.), die ein Zusammenleben unzumutbar machen, springt das Amt mit ALG Ii ein, ansonsten seid Ihr weiterhin für ihn zuständig.

Polizeibericht, so wäre es nachzuweisen z.B.
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