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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 16.09.2009, 23:10
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Standard Hat die Tilgung eines Darlehens Einfluss auf ALGII

Guten Abend!

Meine Frau und ich wohnen in einer Eigentumswohnung. Zurzeit beziehen wir ALG II bis sich unsere Lage gebessert hat.
Da wir einmal im Jahr das Darlehen bis zu einer bestimmten Summe tilgen können, wollen meine Eltern uns dieses zu Weihnachten sozusagen als Geschenk machen.
Das heißt, Sie würden z.B. 2000 Euro tilgen und würden auch nur für diesen Zweck das Geld ausgeben.
Hat diese Tilgung Einfluss auf unser ALG II?

Elena und Alex
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  #2  
Alt 17.09.2009, 06:18
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Zitat:
Zitat von oxxxenbrust Beitrag anzeigen
Hat diese Tilgung Einfluss auf unser ALG II?
Geldgeschenke sind anrechenbares Einkommen.
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  #3  
Alt 17.09.2009, 07:29
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Wenn dir deine Eltern diese Summe als zinsloses Darlehen mit Rückzahlung geben, dürfte das Geld nicht angerechnet werden.

Zinsloses Darlehen von Verwandten darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden | Hartz IV Blog
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  #4  
Alt 17.09.2009, 07:35
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Allerdings nur wenn eine nachweisliche realistische Rückzahlvereinbarung getroffen wird.
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  #5  
Alt 17.09.2009, 07:36
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@Floeckchen

Das ist richtig

Sicherlich wird die ARGE auch Kontoauszüge verlangen aus denen die Rückzahlungen ersichtlich sind
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  #6  
Alt 17.09.2009, 17:47
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hm...aber was, wenn meine Eltern ohne mein Wissen bei der Bank eine Einzahlung für das Darlehen machen. Dann würde die zu zahlende Last verringert werden und die Zinsen ein wenig sinken.

Ich kann meine Eltern ja schlecht verbieten, bei der Bank eine Tilgung zu tätigen. Alleine deswegen, weil mein Vater Bürge ist und er weiss wo und wie ertilgen kann.

Wie will die ARGE mir das dann anrechnen? Denn rückgängig aknn man die Tilgung glaube ich auch nicht machen.
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  #7  
Alt 18.09.2009, 06:39
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Für die ARGE ist nur relevant das Bargeld eingezahlt wurde

Die ARGE wird von dir ein Beleg dafür verlangen das dein Vater die Bürgschaft für ein Kredit bzw Darlehen übernommen hat,und da die einzahlungen zweckbestimmt sind dürfte es nicht anrechenbar sein.

§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen Einnahmen,soweit sie als

a) zweckbestimmte Einnahmen


einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen,dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
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  #8  
Alt 18.09.2009, 06:54
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Zitat : SGB II § 11 "und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen"

Das Problem gab es zb bei der Abwrackprämie ( 2500 Euro),da hat das Landessozialgericht anders entschieden.

Das meint zumindest das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen und glaubt, dass dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung zufließen würden und damit die Lage des Hartz IV Empfängers so günstig beeinflussen könnte, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Also kommt es auch auf die Regelmäßigkeit und die höhe der Summe an die eingezahlt wird,und bei dir handelt es sich ja auch um die Summe von 2000 Euro.
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  #9  
Alt 18.09.2009, 18:01
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Es wären maximal 5.000 Euro möglich. Dies würde aber nur einmal passieren und keine wiederkehrende Lesitung sein.

Es kann keinem verbieten die Restschuld durch eine bestimmte Summe zu tilgen und wenn es dieses vollzogen ist, kann ich es auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Bank würde das Geld also nicht mehr rausrücken.
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  #10  
Alt 18.09.2009, 18:28
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Wenn die Eltern das Geld direkt an die Bank zahlen ist es m. E. n. kein anrechenbares Einkommen, da dir direkt überhaupt nichts zufließt.

Turtle
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schenkung, tilgung

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