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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo an euch alle, ich bin 20 Jahre alt und wohne im April seit 3 Jahren alleine. Ich bekomme auch seit dieser Zeit HArz4 (außer 1 Jahr in dem ich einen Partner hatte). Die ARGE hat meiner Mutter eine Unterhaltsunfähigkeit bescheinigt, mein Vater bekommt Harz4. Ich habe noch 5 kleine Geschwister, von denen 4 bei meinem Vater wohnen und auch HArz4 bekommen. Meine Mutter hat neu geheiratet, ihr neuer Mann verdient sehr viel (also mein Stiefvater). Daher bekommt meine kleinste Schwester kein Harz4, sondern lebt bei meiner Mutter. Nun meine Situation: Ich habe bis zum aktuellen Zeitpunkt Schule gemacht (13. Klasse FOS in Bayern). Nun ist allerdings die Wohnungslage so katastrophal, dass ich seit der Kündigung im August keine neue Wohnung finden konnte, selbst nicht mit Unterstützung meines Schulleiters...Deshalb muss ich jetzt den Ort verlassen, da ich auch keine Freunde mehr habe (und mich zusätzlich von meinem Partner getrennt hab) bei denen ich noch unterkommen kann... So nun ist es nicht ganz so schlimm für mich, da ich bereits Fachhochschulabschluss habe, womit ich an die Fh im Oktober gehen kann. Nun möchte ich gerne um meine Chancen auf einen Studiumsplatz zu verbessern (da mein Schnitt nicht der beste ist) ein paar Praktikas machen, die mir dann für die Studienbewerbung angerechnet werden. Allerdings muss ich nach wie vor aus dem jetzigen Ort weg und wollte mich deshalb dorthin orientieren, wo ich auch gerne studieren möchte. Das beinhaltet einen Bundeslandwechsel. Bei meiner Mutter kann ich unmöglich leben, es ist auch kein Wohnraum vorhanden. Unser Verhältnis ist zerschlagen, sie bekommt ein neuen Baby von ihrem neuen Mann. Das Amt hatte ja genug Gründe warum sie mir bis jetzt gezahlt haben, diese Gründe gibt es (bis auf die Schule) nach wie vor. Nun sagt aber meine Mutter zu mir, dass das Amt diesem Praktikum (dessen Platz ich schon habe...und die Wohnung vermutlich auch) nicht zustimmen wird, wenn sie ein Schriftstück hinsendet auf dem steht, dass sie mit meinem Schritt nicht einverstanden ist. Ich weiß dass das Amt die Unterhaltsersatzleistungen von ihr zurückfordern kann, wenn sie irgendwann mal mehr verdient (zumindest sagte sie mir das....) Aber ist das das auch so, dass ich mir trotzdem die "Genemigung" zu diesem Schritt quasi bei meiner Mutter holen muss??? Ich dachte immer das Amt genemigt mir das, unabhängig von meiner Mutter. Stimmt es, dass sie einen Einfluss auf die Entscheidungen des Amtes hat, sobald sie ihnen einen Schriftsatz zukommen lässt, in dem steht, dass sie diesen Schritt von mir nicht unterstützt? Bitte bitte helft mir es würde diese ganzen furchtbaren Diskussionen zwischen mir und meiner Mutter beilegen...und Stress hab ich im Moment mit der ganzen Situation echt schon genug... Danke euch! Becca |
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#2
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| Nur so als Zwischenbemerkung - bis Dir hier in der Sache weitergeholfen wird: Ich finde, Dein Schreibstil setzt sich positiv ab von dem, was wir hier häufig von jungen Menschen zu lesen bekommen. |
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#3
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| Oh vielen Dank! |
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#4
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| Mich würde mal interessieren, welche Alternative deine Mutter für dich geplant hat, wenn du ihrer Meinung nach nicht umziehen darfst, an deinem jetzigen Wohnort aber obdachlos wirst. Ansonsten zur rechtlichen Sache: Solange du keine Schule mehr besuchst, ist deine Mutter gar nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig. Du bist 20 Jahre alt, volljährig, da wird sie dir gar nichts reinreden können. ABER: Das Jobcenter sehr wohl. Auch hier gilt: du machst keine Schule mehr, d. h.: du kannst arbeiten gehen. Dass du lieber ein Praktikum machen möchtest, wird da niemanden interessieren. Turtle |
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#5
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| Naja umziehen muss ich zwangsläufig. Sie ist halt der Meinung ich soll bei ihr einziehen (wo nicht mal Platz ist - also wirklich gar nicht, abgesehen davon dass es ja wie gesagt einen Grund gab, dass ich bei ihr ausgezogen bin!) Und naja zu dem Praktikum: Es ist ja als Vorpraktikum für meine Uni im Oktober gedacht. Die Unis verlangen oft ein Vorpraktikum und es ist zusätzlich meine einzige Chance mit einem 2,7er Schnitt noch in diesen Studiengang zu kommen, sonst würde ich freiwillig auch etwas anderes machen, wer arbeitet schon gerne ohne dafür entlohnt zu werden? |
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#6
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| Aber um jetzt nochmal um zum Kern meiner Frage zu kommen: Stimmt es nun, dass meine Mutter ein gewisses "Bestimmungsrecht" hat, wo ich nun hinziehen werde und was ich jetzt tun werde? Natürlich nur in dem Falle, dass das Jobcenter mir nach wie vor auf der Basis des "Unterhaltersatzes" Harz4 weiter bezahlt (also für den Fall, falls sie das Praktikum als Ausbildung mit dazuzählen) |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
Und zu Zitat:
Zitat:
Turtle |
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#8
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| Dass ich volljährig bin und mich daher meine Mutter nicht mehr bestimmen kann ist mir selbst auch klar. Meine Frage bezog sich ja jetzt auch darauf, dass das Jobcenter jegliche Leistungen die es im Moment als Unterhaltsersatz an mich zahlt von meiner Mutter zurückfordern kann, sollte sie das Geld iwann mal verdienen. Meine Mutter hat nun zu mir gesagt, dass eben auf dieser Tatsache, dass ja im Endeffekt sie diejenige ist, die zahlt, die bestimmen kann, ob mir das Jobcenter etwas genehmigt oder nicht, sobald sie einen Schriftsatz einschreibt, in dem sie verkündet, dass sie mit meinen Planungen nicht zufrieden ist und das nicht zahlen wird. Also meine Frage hat nichts mit meinem Alter zu tun, was ich da für Rechte habe ist mir klar! |
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#9
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| Ich schreibs nicht nochmal. Dass du es nicht begreifst, dafür kann ich ja nichts. Turtle |
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#10
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| Lass Dich nicht von dem Gezetere Deiner Mutter leiten. Verinnerliche lieber, was turtle Dir schrieb. |
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