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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 21 Jahre alt (werde Ende März 22) habe Ende 2007 meine Ausbildung abgeschlossen und gleich einen Job bekommen. Im Juni 2008 bin ich mit meiner Freundin in eine eigene gemeinsame Wohnung gezogen. Sie ist 22 und macht noch bis September 2011 Ihre Ausbildung zu Ende. Ich bekomme im Moment ca. 1200Euro Netto, meine Freundin 300Netto + 106 Bafög + Kindergeld. Unsere Wohnung kostet warm 400Euro... So nun zur Frage... Ich werde warscheinlich im April arbeitslos.. bedeutet das ich ca. 700Euro ALG1 bekomme für ein Jahr. Ich hoffe natürlich etwas zu finden, aber in der heutigen Arbeitsmarktlage leider schwierig... Steht mir dann eigentlich Wohngeld zu? Sollte es zur unglücklichen Lage kommen und ich über dieses Jahr keinen Job finden, bekomme ich kein Geld mehr... Was nun? Kann ich auch unter 25 Harz4 beantragen oder muss ich dann zurück zu meinen Eltern? Das würde dann bedeuten, meine Freundin müsste sich eine neue Wohnung suchen etc... Mein Zimmer ist natürlcih auch nicht mehr frei bei meinen Eltern.. Gibt es dafür eine Sonderregel, das wenn man schon ein paar Jahre auf eigene Faust gelebt hat, amn dann trotzdem ALG2 bekommt? Danke für eure Hilfe in meinen Gedanken. Ich weiß es ist noch etwas hin zu alle dem, aber man macht sich (jedenfalls ich) schon irgendwie so seine Gedanken... Grüße |
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#2
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| Hallo, ja kannst Wohngeld beantragen.... Ich denke nicht, dass man dich wieder auf deine Eltern verweisen wird, weil du ja lange selbständig gelebt hast... Gruß Enibas |
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#3
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| Danke für die Antwort.. Aber meine Eltern zählen trotzdem bei der Berechnung mit rein oder? Damit hätte sich das dann sowieso gegessen und ich muss trotzdem zurück.. Weil da bekomm ich ja eh nix |
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#4
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| Deine Eltern zählen nicht mit rein. Das wäre nur der Fall, wenn du bei ihnen wohnst. Turtle |
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