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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 14.01.2009, 22:07
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Ort: Regensburg
Beiträge: 9
Unglücklich Hartz4 zusätzlich zu ALG2?

Hallo,
Ich schildere mal kurz meinen Fall.
Ich bin 22, wohne seit 5 Jahren nicht mehr daheim und bin vor knapp zwei Jahren 300km in eine andere Stadt gezogen. Habe seit dem ich hier bin (mit drei Wochen Unterbrechung) gearbeitet. Werde ab Februar etwa 500 € ALG1 bekommen. Zusätzlich zu meinem Lohn habe ich bis jetzt 39 € Wohngeld erhalten. Natürlich reicht das nicht zum Leben.
Ich bezahle für eine 48m² Wohnung 460 € (sind für diese Region etwa 50 € zu viel)
Meine Frage: was könnte mir an ALG2 zusätzlich zustehen. Wie sieht es aus mit einem Umzug, der ja nötig wird.Wird dieser finanziert? Ich bräuchte in einer neuen Wohnung, falls nicht vorhanden, eine Küche da meine derzeitige Wohnung über eine EBK verfügt, die ich logischerweise nicht mitnehmen kann. Könnte ich über das Amt einen Zuschuss(zur Not als Dahrlenen) für eine Küche bekommen.

Hoffe natürlich so schnell wie möglich neue Arbeit zu finden. Leider im Moment schwer, da Regensburg zu einem Großteil von der Automobilindustrie abhängig ist

P.S. Zuhause einziehen geht nicht, da ich damals übers Jugendamt ausgezogen bin. zu meinem Vater, der auch hier wohnt kann ich nicht, da ich ihn erst 4 jahre kenne, und er -naja...unzumutbar-ist.

Würde mich sehr über Hilfe freuen, Danke im Vorraus
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  #2  
Alt 14.01.2009, 22:09
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
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Warum wird ein Umzug notwendig?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 14.01.2009, 22:15
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Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Regensburg
Beiträge: 9
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Na die Wohnung ist doch zu teuer. Oder ich müsste die 50 € selber tragen. Ist mir bei dem Regelsatz von 350€ aber nicht möglich. Hab auch noch andere Sachen zu zahlen (was ja aber kein Amt interessiert...)
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  #4  
Alt 14.01.2009, 22:23
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
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Wenn Du eine Afforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erhältst, dann wird Dir eine Frist gesetzt. Bis dahin wird die nicht angemessene Miete so übernommen. Erst danach nicht mehr. Solltest Du innerhalb der Frist umziehen, dann können auch Umzugskosten etc. übernommen werden. Antrag wegen einer Küche müsstest du dann separat stellen.

Aber zur Ausgangsfrage: ALG I und ALG II in Kombination ist möglich.
__________________
Grüsse,

Mandy

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alg2, hartz4

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