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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich (23) wohne mit meiner Freundin (21) in einer gemeinsamen wohnung (knapp 50 qm). Bin vor etwa 6 Monaten bei meinen Eltern ausgezogen und bei ihr eingezogen. Musste bei meinen Eltern ausziehen, da meine Mutter krankheitsbedingt Frührentnerin geworden ist (mein Vater ist schon länger Rentner) und meine Eltern so finanziell ihr Haus nicht mehr halten konnten. Mein Bruder ist deshalb notwendigerweise in das Haus eingezogen, weil es sonst hätte verkauft werden müssen. Das Haus ist aber in drei Jahren abbezahlt, deshalb hat mein Bruder es übernommen. Meine Eltern sind in eine kleinere Wohnung gezogen, wo gerade Platz für sie alleine ist. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt leider keine Arbeit. Und bin so zu meiner Freundin gezogen. Meine Freundin hatte zu diesem Zeitpunke einen ganz gut bezahlten Job. Ich habe mir auch einen 400 Euro Job besorgt und wie es der Zufall so will haben wir unsere Jobs fast zeitgleich zwei Monate später verloren. Als meine Freundin damals bei Ihrer Mutter ausgezogen ist, war sie arbeitslos, und durch ihr zerrüttetes Verhältnis hatte sie damals den Auszug bezahlt bekommen und hat Hartz4 gekriegt. Daher wird momentan nur Ihr Hartz4 zugesprochen. Beim Jobcenter heißt es, ich wäre einfach so ausgezogen, ohne das Jobcenter zu fragen. Daher bekomme ich kein Geld. Ich war zu diesem Zeitpunkt aber nicht beim Jobcenter gemeldet. Erst etwa 2 Monate später. Da wir aber als Bedarfsgemeinschaft zählen, wird ihr Hartz4 auf uns aufgeteilt, dass heißt wir bekommen im Endeffekt einmal Hartz4 für 2 Personen. Zudem wird die Miete nur zur Hälfte übernommen (ca 157€). Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen dass das so rechtens ist. Selbst wenn ich kein Hartz4 bekomme, müsste doch wenigstens die Miete komplett übernommen werden. Übrigends wird mein Kindergeld ebenfalls angerechnet. Also das Wasser steht uns schon bis zum Hals, weil wir kaum Geld haben, und nur dadurch über Wasser gehalten werden, weil uns die Mutter meiner Freundin (mittlerweile gebessertes Verhältnis) mit Geld unterstützt, was sie sich selber bei Freunden und Verwandten geborgt hat. Nun meint das Jobcenter sogar, dass uns die Mutter ja weiter unterstützen kann, weil es ja bisher auch so geklappt hat. So gehts auf jedenfall nicht weiter. Muss man sich da jetzt Anwaltliche Hilfe besorgen, oder kann man da ohnehin nichts machen, kennen uns da nicht so gut aus. Danke |
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#2
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| Unter 25 steht dir keine eigene Wohnung zu. So will es das Gesetz. Wie siehts mit der Ausbildung aus, was machst du beruflich? |
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#3
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| Dass mir keine Wohnung unter 25 zusteht stimmt ja so nicht. Meine Freundin hat ihre mit 20 bekommen. Es geht mir auch nicht darum eine eigene Wohnung zu bekommen, sondern nur darum, dass unsere Miete oder die meiner Freundin wenigstens komplett übernommen wird. Und dass die Schulden, die die Mutter meiner Freundin aufgenommen hat, zurück gezahlt werden. Es kann ja nich sein, dass meiner Freundin Hartz4 bewilligt worden ist und mir nicht, mein Kindergeld aber bei ihr angerechnet wird und somit knapp 180 Euro übrig bleiben, weil wir ja die Hälfte noch für Miete abgeben müssen. Hab gestern endlich nen erfolgreiches Bewerbungsgespräch gehabt, so dass ich hoffentlich nächste Woche wieder Arbeit habe. Berufsausbildung habe ich keine. |
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#4
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| Doch das kann sehr wohl sein. Deine Freundin wird zu den seltenen Ausnahmefällen zählen, wo U25 eine Wohnung gezahlt, weil es für aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr auf das Elternhaus verwiesen werden können. Im Normalfall hat ein U25 aber keinen eigenen Anspruch auf eine Wohnung. Und in dem Augenblick, wo Du bei ihr eingezogen bist, hatte auch Deine Freundin nur noch Anspruch auf die halbe Miete. Die andere Hälfte mußt Du aufbringen. Und zwar ohne Hilfe von Harz IV, da Dein Auszug aus der Wohnung Deiner Eltern, offenbar als nicht notwendig eingestuft wird. |
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#5
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| Das Schöne ist ja, dass ich ebenfalls nicht wieder zurück zu den Eltern ziehen kann, weil jetzt kein Platz mehr da ist. Sonst hätte ich das wohl auch schon getan. Das Amt will das nicht aktzeptieren und wir können denen auch Nachweise darüber bringen dass meine Eltern umgezogen sind und jetzt in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung leben. |
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#6
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| Ja dann mach das, Widerspruch ein.. |
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#7
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| Die ArGe wird das so sehen, dass du schon irgendwie ein Plätzchen bei Deinen Eltern oder Deinem Bruder gefunden hättest, wenn Du das nur gewollt hättest. Im übrigen ist es bestimmt auch nicht hilfreich, dass Du schon 2 Monate nach Deinem Auszug bei der ArGe auf der Matte gestanden hast. Sieht wohl für jeden SB so aus, als ob Du ausgezogen wärst um Harz IV beziehen zu können. |
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#8
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| Hmm, danke für die Anworten. Wenn ich nächste Woche Arbeit habe, dann wird sich die ganze Situation hoffentlich eh entspannen, aber wir werden dennoch nachhaken, ob wir bzw. die Mutter meiner Freundin auf den Schulden sitzen bleiben. Wie ich mitbekommen habe, will die Mutter jetzt wohl doch nen Anwalt einschalten. Ich werd dann mal mitteilen was daraus geworden ist... MfG alarich87 |
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#9
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| Ob die ARGE damit einverstanden ist daß dein Bruder das Haus deiner Eltern bekommt und du im selben Zeitraum als Gleichberechtigter die arme Maus bist und bei der ARGE wegen Hilfsbedürftigkeit antanzt wäre ja auch noch zu fragen. |
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#10
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| Zitat:
Freundin Meine Freundin hat ihre mit 20 bekommen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt leider keine Arbeit. Und bin so zu meiner Freundin gezogen. Meine Freundin hatte zu diesem Zeitpunke einen ganz gut bezahlten Job. Ergo, deine freundin war in der Lage für sich selbst zu sorgen. Dein Auszug etc., kann hier nur so gedeutet werden, dass es ein Versuch war, die Hilfebedürftigkeit zu provozieren. Aber vielleicht hast Du ja nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt. |
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