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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 03.06.2010, 13:21
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Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 11
Standard Hartz4 trotz Ausbildung?

Hallo,
ich habe einige Fragen. Ich bin im 3. Monat schwanger und befinde mich momentan in der Ausbildung. Ich habe mich dafür entschieden die Ausbildung trotzdem fortzusetzen.
Ich lebe alleine, ohne den Kindsvater in meiner Wohnung. Als einkommen habe ich meine Ausbildungsvergütung, Kindergeld und BAB.
Nun habe ich gerade im Internet gelesen, dass das Kindergeld und das BAB in der Elternzeit, nach der Entbindung NICHT mehr weiter gezahlt wird, sondern nur der Lohn.
Dieser beträgt allerdings nur 250€. Zusätzlich würde ich 12 Monate lange 300€ Elterngeld erhalten. Aber das reicht ja gerade mal für Miete und Strom. Wie soll ich das alles finanzieren? Habe ich Möglichkeiten noch anderweitig Geld zu erhalten? Eigentlich wollte ich kündigen, aus Angst mit dem Kind nicht hinzukommen, aber ich möchte es versuchen. Aber mit dem Geld schaff ich das nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen?
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  #2  
Alt 03.06.2010, 13:25
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.846
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Zunächst ist der Kindesvater für deinen und des Kindes Unterhalt zuständig. In der Erziehungszeit, in der das Ausbildungsverhältnis ruht, würde Anspruch auf Alg II bestehen, wenn der Unterhalt nicht reicht. Das Erziehungsgeld wird nicht auf das Alg II angerechnet, das hast du zusätzlich.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 03.06.2010, 13:37
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Tschessi Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe einige Fragen. Ich bin im 3. Monat schwanger und befinde mich momentan in der Ausbildung. Ich habe mich dafür entschieden die Ausbildung trotzdem fortzusetzen.
...
Nun habe ich gerade im Internet gelesen, dass das Kindergeld und das BAB in der Elternzeit, nach der Entbindung NICHT mehr weiter gezahlt wird, sondern nur der Lohn.
Nur ein kleiner Hinweis:
Teile der BAB-Stelle rechtezeitig den VET (voraussichtlichen Entbindungstermin) mit. Während der Zeit des Mutterschutzes wird die BAB neu berechnet.
Sie -die BAB-Zahlung- wird dann niedriger, weil aufgrund des Mutterschutzes z.B. keine Fahrkosten mehr anfallen.
Die BAB wird i.d.R. nicht nach der Entbindung, sondern nach Ablauf des Mutterschutzes eingestellt, wenn nicht die Ausbildung nahtlos fortgesetzt wird.
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  #4  
Alt 03.06.2010, 13:43
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Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 11
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Hallo und danke.

Also hier steht:

"Wurde einem Auszubildenden für die Berufsausbildungszeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt, besteht für den Auszubildenden während der Elternzeit kein Anspruch auf BAB."

Also hab ich keinen Anspruch nach der Entbindung!
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