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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 13.04.2010, 13:13
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Beiträge: 2
Standard Hartz4 als Überbrückung bis zur Ausbildung bzw. nur Krankenversicherung

Hallo liebe Gemeinde,

also hab folgendes Problem, ich bekomme z.Z. ALG I noch bis zum 30.06.
da ich vorher 23Monate bei der Bundeswehr war.
Wohne noch bei meiner Mutter die ganz normal Erwärbstätig ist.
Ich bin 23 und z.Z. zahlt die Agentur f. Arbeit meine Krankenversicherung.
Jetzt möchte ich bzw. werde ich voraussichtlich im September bzw. Oktober eine Ausbildung beginnen.
Also bleibt zwischen dem 30.06. und dem Beginn der Ausbildung ein Zeitraum von min. 3 Monaten!
Meine Frage jetzt kann ich vom JobCenter oder Arge die Übernahme meiner Krankenversicherung bewirken?
Will gar nicht groß Geld haben, such mir zur Überbrückung dann nen 400€ Job das reicht ja aber eben nicht noch für die Krankenversicherung.
Hab ich da ne Chance dass die das übernehmen?

Gruß
Norman
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  #2  
Alt 13.04.2010, 13:17
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Da du unter 25 bist und mit deiner Mutter zusammen wohnst, würdet ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn euer Einkommen für den Lebensunterhalt plus deiner KV reicht, gibt es nichts. Bei Bedürftigkeit würde es Geld vom Amt geben.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 13.04.2010, 13:22
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Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 2
Standard

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.


Wie wird denn berechnet "was reicht"??
Also wie hoch darf das Einkommen meiner Mutter denn liegen damit ich was bekomme?
Miete ect. muss doch auch mit einberechnet werden oder nicht?
Hab auch mal was von nem befristeten Zusatz auf Grund von ALG I gehört!?

Gruß
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  #4  
Alt 13.04.2010, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Wenn Deine Mutter und Du alleine leben, dann ist Euer Bedarf
359,00 EUR Regelsatz (Mutter)
287,00 EUR Regelsatz (Du)
Miete und Nebenkosten (außer Strom und Kosten für Wassererwärmung)

Davon abziehen mußt Du das bereinigte Einkommen der Mutter. Den Zuschlag nach ALG I gibt es nur, wenn man noch einen Cent sonstigen Anspruch hat.

Benutz mal den ALG II-Rechner hier auf der Homepage.
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