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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Es wird ein bisschen kompliziert, aber ich hoffe ich kann alles verständlich erklären ![]() Ich werde nächsten Monat 23. Heute hat meine Versicherung mit mitgeteilt, dass ich ab da nicht mehr über meinen Vater familienversichert bin. Eine Versicherung für mich alleine würde mich an die 120€/monat kosten. Das kann ich aber nicht bezahlen. Denn: Ich bin auf Grund einer massiven Depression nicht arbeitsfähig (aber in Behandlung), habe somit keinerlei Einkommen. - Kindergeld lässt seit Monaten, wie immer, auf sich warten, und ist keine sichere Quelle um eine Versicherung zu zahlen. Weiß ja nie ob ich es bekomme, oder wann! - Hartz wurde vor Jahren bereits abgelehnt, weil unsere Bedarfsgemeinschaft, wenn ich mich recht erinnere, zu viel Geld hat (mein Vater hat 8,50€ brutto, meine Mutter kämpft gerade darum Behindertenstatus zu bekommen weil sie halbseitig blind ist, und ich habe eben Null) - Grundsicherung wurde auch abgelehnt - Frührente (ja, sehr verzweiflter Versuch) ebenfalls Alle Ämter erzählen mir sie sind nicht zuständig, und ich habe keinen Anspruch. Das war vor ein paar Jahren der Fall, und ich denke auch jetzt werden sie mir mit den selben Gerede kommen. Es kann doch aber nicht sein, dass ich tatsächlich auf nichts (!) Anspruch erheben kann! Ich bitte um Hilfe und Rat. ![]() -Kid |
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#2
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| Bekommt deine Mutter auch kein Geld? Oder bekommt ihr noch andere Zuschüsse, wie z.B. Wohngeld? Weil wenn ich das grob überschlage mit den 8,50 € Brutto deines Vaters, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr keinen Anspruch habt. Nutze doch mal den ALG 2 Rechner. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html |
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#3
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| Danke für den Link! Sehe ich mir gleich an! Nein, meine Mutter bekommt nichts. Sie hat sogar "Ärger" überhaupt einen angemessenen Behindertenstatus zu bekommen! |
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#4
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| Also, laut dem Rechner und einem weiteren den ichversucht habe, besteht ein Anspruch von knapp 429€. Allerdings wittere ich jetzt schon die Ablehnung. Wie/Wo/Auf Grund welcher Rechtslage/Paragraphen kann ich widersprechen? bzw. Denen klarmachen dass der Anspruch durchaus vorhanden ist? Danke! |
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#5
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| Beantragt doch erstmal, ehe du an Widerspruch denkst. Über ungelegte Eier müssen wir uns doch nun wirklich noch keinen Kopf zerbrechen. Turtle |
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#6
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| Ich habe auch eine Kollegin, die halbseitig blind ist. Die kann aber arbeiten. Halbseitig blind bedeutet nicht, dass man so behindert ist, dass man überhaupt keinen Job machen kann. Auch meine Mutter hat so lange ich denken kann, auf dem einen Auge nur eine Sehkraft von 10 % und auf dem anderen Auge 30 % und ist arbeiten gegangen. Ihren Behindertenstatus hat sie erst viel später nach diversen anderen Krankheiten bekommen (trotz Behindertenstatus immer gearbeitet). |
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| Stichworte |
| anspruch, grundsicherung, hartz 4 |
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