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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 03.02.2010, 02:24
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Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 4
Standard Hartz 4 - Soll ich antragen oder nicht?! Ich, 23 J., mit Partner wohnen...

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie helfen, da ich momentan echt hilfslos bin und weiß echt nicht mehr weiter, was ich entscheiden soll..

Also,
ich habe meine Azubi im Januar 2009 absolviert - aufgrund wirtschaftliche Krise arbeitslos. Habe mich bisher viel beworben, jedoch erfolgslos...

Mein ALG I ist bis 06.02.2010 zu Ende. Ich wohne schon bald 3 Jahre mit meinen Partner, der zurzeit Kurzarbeit hat, zusammen.. Ich habe mal gelesen, dass er mir auch zahlen soll, wenn ich mich bei Hartz 4 antrage.. Das will ich aber nicht! Darum habe ich überlegt, vielleicht suche ich mir eine Minijob (400,- €), bis ich eine Stelle finde.. oder ich ziehe zurück zu meine Eltern, aber wohne noch weiterhin mit meinen Freund zusammen, damit Hartz 4 ihn (Gehalt etc.) nicht überprüfen kann..

Hat jemanden von euch Erfahrung davon gehabt?

Geht's 400,- € Job ohne Hartz 4 möglich?

Wie sieht's aus mit Behinderung? Denn ich bin 100% taub.

Ich habe neulich erfahren, dass Hartz 4 neue Regeln geändert wurde, jeder, der bei Hartz 4 angetragen hat, bekommt 600,- €. Ob das stimmt?!

Ich bin echt zweifelt und hoffe, ich bekomme eure gute Ratschläge, damit ich besser entscheiden kann.. Danke!

LG missyle
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  #2  
Alt 03.02.2010, 09:13
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
mal ganz klar gesagt: Wenn du dich bei den Eltern anmeldest und weiterhin mit Freund wohnst, rettet dich das nicht weil du als U 25 zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählst und nur zusammen mit ihnen einen Antrag stellen kannst. Also kannst du dir den Besch... sparen.

Wenn dein Freund nur geringes Einkommen hat, dann habt ihr auch zusammen einen Anspruch. Benutz mal den ALG II Rechner

Bei deinen Eltern wäre dein Regelsatz 287 Euro, mit Freund zusammen jeweils 323 Euro, is nix mit 600 Euro ...

Und es hindert dich keiner daran, dir einen 400 Euro Job zu suchen...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 03.02.2010, 09:41
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Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 268
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Ergänzend zu Enibas:

Nur mit einem 400 € Job und ohne Alg2 besteht aber noch keine Krankenversicherung.

Schon deshalb solltest du schnellstens handeln, sonst stehts du in 3 Tagen ohne Krankenversicherungsschutz da bzw musst die Beiträge aus eigener Tasche zahlen!
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  #4  
Alt 03.02.2010, 09:55
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Stimmt schon aber man kann ja auch davon seine Krankenversicherung bezahlen und wenn sie zusammen mit den Eltern als BG wegen zu hohem Einkommen keinen Anspruch hat, muss sie sich ja wohl auch freiwillig versichern und den Beitrag zahlen und da wäre ein 400 Euro Job doch hilfreich...
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  #5  
Alt 03.02.2010, 09:59
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Beiträge: 268
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Ja ne, iss klar deine Intension hab ich schon verstanden! Ging mir nur darum, dass es den meisten gar nicht bewusst ist das wir mittlerweile in dem Bereich eine Pflichtversicherung haben
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  #6  
Alt 05.02.2010, 00:21
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Beiträge: 4
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okay, danke!

ich werde heute dorthin gehen und mich beraten lassen.. hoffe nur, dass mein freund das mit geld für lebensunterhalt nicht alles übernehmen soll..
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