Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.07.2011, 12:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2011
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Hartz 4 - bafög - u25 - ausziehen

Hallo

Zuerst einmal ein bisschen zu meiner Situation. Ich bin fast 20 Jahre alt und wohne mit meinen kleinen Brüdern (10 & 12 Jahre) bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und zu meinem Vater habe ich und will ich kein kontakt. Meine Mama leidet unter schweren Depressionen (sie war auch in einer klinischen Behandlung über einige Monate) und unter sehr hohem bluthochdruck, daher ist sie seit einigen Jahren arbeitsunfähig und seither bekommen wir als Familie Hartz 4. Seitdem ich volljährig bin bekomme ich jedoch barfög (219€), da ich eine schulische Ausbildung auf dem Berufskolleg der Stadt mache. Nunja. Seitdem meine Eltern getrennt sind (damals war ich 10) fingen die Depressionen bei meiner Mutter an. Zuerst wurde sie Internet süchtig und hatte garkein Interesse mehr an uns, von jahr zu Jahr wurde dann alles schlimmer. Sie macht mir andauernd Vorwürfe, dass ich schuld an ihrer Gesundheit habe, dass wir wegen mir sowenig Geld haben. Sie sagt andauernd Sachen wie "wenn ich sterbe, wirst du daran schuld sein" oder "wegen dir will ich nicht mehr leben".. Sie beleidigt mich mit Wörtern wie "Hure, schlampe..." uvm. Wenn wir uns streiten ist es nicht so wie bei anderen Familien, sie läuft mir hinterher, lässt mich nicht Ausreden und schreit einfach nur. Es kam auch einige male vor das sie mich an die Wand gedrückt hat, mich an den Haaren gezogen hat und mich rausgeschmissen hat. Egal was sie aufregt, bin ich die jenige die es von ihr zu spüren bekommt. Jeden Tag muss ich darauf aufpassen wie ich Rede, da sie mal gut und mal schlecht gelaunt ist und ich nie vorher weiß ob sie gleich wieder ausrasten würde. Ehrlich, nach außen hin ist sie die perfekte Mutter, ich habe schon sooft gehört dass sich viele so eine Mutter wünschen, doch sobald niemand in der Nähe ist, dreht sie sich um 180 grad. Dazu kommt noch dass sie perfekt Schauspielern wie auch manipulieren kann. Sie erzählt jedem wie schrecklich ich wäre und tut ein auf unschuldig.. Sie manipuliert alle Menschen um uns herum! Ich kann noch sehr viel dazu erzählen aber ich glaub das reicht als Einblick in meine häusliche Situation.
Vor einiger Zeit ist sie wieder ausgerastet und hat zb mein Bett (Lattenrost) kaputt getreten, mir mein Fernseher weggenommen und wollte das ich verschwinde. Ich bin an dem abend zu meinem Freund. Ich hab seitdem totale Bauchschmerzen und Übelkeit.. Gestern habe ich mich mit dem jugendamt in Verbindung gesetzt um mich über ein betreutes wohnen und ein U25 Schein zu erkundingen. Die zuständige Frau hat mir ein Termin für Mitte august gegeben, doch da ich solange nicht bei meinem Freund bleiben könnte (da er zzt auch ziemliche finanzielle Probleme hat) bin ich gestern nach Hause um nochmal mit ihr zu reden, jedoch ging dieser Schuss auch nach hinten los. Sie hatte mein Zimmer eingenommen und sie wollte mich nichtmal rein lassen. Ich hab dann einige Sachen gegriffen und bin wieder gegangen. Draußen wurde ich von meinen Brüdern mit Wasserbomben beworfen. Schliesloch war ich wieder bei meinem Freund. Heute habe ich nochmal beim Jugendamt angerufen und hab ihr kurz geschildert, dass ich nicht weiß wo ich hin soll oder was ich machen soll. Diese hat sich dann mit meiner mutter in Verbindung gesetzt und mich dann anschließend wieder angerufen.. Diesmal hatte sich ihre Stimmlage jedoch total verändert, sie meinte ich würde kein U23 Schein von ihr bekommen und dass hier kein Notfall vorliegen würde. Meine Mama hatte mal wieder alle Tatsachen verändert. Mir ist klar dass sie nicht will das ich ausziehe, da sie sich dann eine kleinere Wohnung suchen müsste und weniger Geld bekommen würde..
Ich weiß jetzt überhaupt nichtmehr weiter. Sie macht mich psychisch kaputt und ich kann da nichtmehr hin!
Könnt ihr mir evtl Tipps geben?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.07.2011, 13:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Was ist denn mit dir? Machst du eine Ausbildung?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.07.2011, 13:44
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Was ist denn mit dir? Machst du eine Ausbildung?
Guckst Du hier:

Zitat:
Zitat von Honigbiene Beitrag anzeigen
Hallo

Seitdem ich volljährig bin bekomme ich jedoch barfög (219€), da ich eine schulische Ausbildung auf dem Berufskolleg der Stadt mache.
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.07.2011, 13:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Guckst Du hier:
Autsch. Das habe ich übersehen. Man ist halt nicht mehr der Jüngste.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.07.2011, 15:07
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Die TE ist nach eigenen Angaben fast 20 Jahre alt und bezieht Bafög wegen einer schulischen Ausbildung.

Demnach steht es ihr frei, sich eine Wohnung oder ein Zimmer zu suchen, Unterhalt und Kindergeld von Vater und Mutter einzufordern und ggf. den Bafög-Anspruch neu berechnen zu lassen. Was sie jetzt beim Jugendamt will, entzieht sich mir leider.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.07.2011, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Jugenamt

vielleicht hat sie sich einfach Hilfe erhofft?
Jetzt weiß sie, daß sie sich ein Zimmer suchen kann
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.07.2011, 09:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von Honigbiene Beitrag anzeigen
seit einigen Jahren ...
bekommen wir als Familie Hartz 4.

..
Gestern habe ich mich mit dem jugendamt in Verbindung gesetzt um mich über .. ein U25 Schein zu erkundingen.
Offensichtlich ist der 'U25 Schein' hier ein fester Begriff. Ein Terminus technicus sozusagen.

Wenn schon die Familie jahrelang von Hartz IV lebt, muß man sich nach diesen Vorstellungen vom Jugendamt nur einen 'U25 Schein' besorgen, dann klappts auch mit der eigenen Wohnung für die 19 Jährige, bezahlt vom Steuerzahler.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.07.2011, 10:28
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 634
Standard

Mit dem Terminus technicus wirst du wohl recht haben, aber ich bezweifle, dass es bei solchen Anfragen primär um die Finanzierung einer Wohnung geht. Sie scheinen wirklich zu glauben, dass sie vor 25 gar nicht ausziehen dürfen und der Gedanke, wie man eine eigene Bude alternativ finanzieren könnte, deshalb erstmal gar nicht aufkommt.


Honigbiene, du bist volljährig und kannst deshalb ohne irgendeine Erlaubnis jederzeit ausziehen. Die einzige Einschränkung dabei ist die Finanzierung. Du musst dich mit Bafög, Kindergeld, Unterhalt von deinem Vater (?) und einem evtl. Nebenjob selber finanzieren, dann kannst du machen, was du willst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausziehen u25, bafög + alg2?, hartz 4

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Sie Studiert-kein Bafög, Ich und Kind Hartz IV porsche996 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 14.09.2010 06:08
Hartz IV Neuberchnung wegen BaFöG ArmaSteiner Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 10 17.02.2010 13:58
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind nebom76 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 06.02.2010 11:38
ausziehen unter 25? bafög oder hartz 4? besonderer fall... kitty2108 Hartz IV 4: U 25 7 06.11.2009 08:14
Hartz IV / Bafög / Bedarfsgemeinschaft SegFault Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 14 26.08.2009 15:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:20 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0