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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen. Ich (19) wohne seit 1 1/2 Jahren alleine. Ich bin vom elterlichen Haus mit 17 ausgezogen, da die Familienverhältnisse nicht stimmten. Ich bin pünktlich mit meiner Ausbildung in meine Wohnung gezogen. Diese habe ich dann mit meinem Ausbildungsgehalt und meinem Kindergeld bezahlt. BAB hab ich nicht bekommen, weil meine Eltern dafür zu viel verdient haben. Da ich dann aufgrund meines Morbus Crohn's eine Fistel, ein Tumor usw hatte, musste ich meine Ausbildung abrechen. Und lag dann ohne einkommen 3 Monate im Krankenhaus. In dieser Zeit habe ich dann einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Meine Tante hat dann in der Zeit mir Dahlehnsweiße mir Geld geliehen. Damit ich während der Antrag anlief und bearbeitet wurde nicht in eine Schulden falle gerate. Nun hat meine Tante das Geld von Ihrem Sparbuch, auf das Konto meines Vermieters überwiesen. Hartz 4 wurde mit dann auch genehmigt, bis zum 31.12.2010. Der Antrag wurde während ich im Krankenhaus war, im Juni beantragt. Die erste Zahlung erhielt ich im September. Da ich keine Nachweiße darüber verfügte, das meine Tante wirklich die Mieten bezahlt hat, wurden mir die Zahlungen ab dem 01.01.2011 eingestellt. Dabei habe ich mehrere male denen das Sparbuch meiner Tante eingereicht und einen Schreiben meines Vermieters, das die Mieten bezahlt worden sind. Jetzt hab ich wieder einen Antrag gestellt. Da ich jetzt dadurch so viele Schulden habe (Mietschulden, Strom, Telefon ect.). Doch die liebe Frau gab mir meinen Antrag wieder in der Hand und meinte das sie diesen Antrag nicht bearbeiten könnte, da ich diese Nachweiße nicht eingereicht habe. Aber andere Nachweiße kann ich denen auch nicht vorzeigen. Ich habe jetzt nocheinmal versucht den Antrag zu stellen mit allen meinen Unterlagen (Kopie des Sparbuches, Mahnungen, Kontoauszügen ect. pp.). Kriege ich dann jetzt eine Nachzahlung, damit ich meine Schulden bezahlen kann??? Wenn der Antrag wieder abgelehnt wird, was kann ich dann machen? Bzw. Was kann ich tun?! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#2
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| Zitat:
Die verarschen dich aber ordentlich. Ab zum Gericht, einen Beratungsschein für den Anwalt holen und dann zum Sozialgericht damit. |
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#3
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| Hi, der Rat, zum Gericht zu rennen, ist erst mal ziemlich platt und auch nicht zielführend. Zunächst muss Dein Antrag bearbeitet werden und zwar auch dann, wenn angeblich noch Unterlagen fehlen. Weigert sich jemand, diesen Antrag entgegenzunehmen, verlange den Vorgesetzten. Dass funktioniert ziemlich regelmäßig. Der nächste Schritt, den Du in gleicher Weise einfordern kannst, ist eine genaue Bezeichnung der Unterlagen, die vom JC als fehlend angesehen werden. Erst wenn dies scheitert, macht ein Gang zum Gericht vielleicht Sinn. Aus der Schilderung ergeben sich aber auch noch weitere Fragen, z.B. was ist mit Deiner Ausbildung? Was ist mit Deinen Eltern, gegen die u.U. ein Unterhaltsanspruch besteht? |
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#4
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| Niemand MUSS eine Ausbildung wegen Krankheit abbrechen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Soweit die Theorie! In der Praxis sieht dass dann aber meist ganz anders aus. Es ist unter Umständen verdammt schwierig, den Stoff von mehreren Monaten nachzuholen. Da wäre ein Neustart möglicherweise sinnvoller. Ansonsten würde ich dem Fragenden wärmstens empfehlen, eine Person seines Vertrauens mit zum Jobcenter zu nehmen. Die Tante wäre da doch am naheliegensten. Dann natürlich die empfohlenen Schritte, wie explizites Hinterfragen der fehlenden Unterlagen, absolvieren. Erst wenn dies alles nicht fruchtet, dann sollte der Weg zum Gericht erfolgen. LG |
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#6
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| Es gibt u. a. die Möglichkeit, ein Ausbildungsjahr zu wiederholen oder ein halbes Jahr dranzuhängen, wenn der Krankenstand zu lange ist. Es ist alles eine Sache der Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und/oder der Handels- oder Handwerkskammer.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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| Du warst 1 1/2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eigentlich hättest du während der Krankheit Anspruch auf Krankengeld gehabt und danach ALG I (Hier kann du die Anspruchsdauer ablesen.) Wenn du dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend registrierst, besteht sogar noch Anspruch auf Kindergeld. Das reicht zwar vermutlich nicht zum Leben, aber du stündest nicht ganz ohne Geld da. |
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#8
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| @ Gustl: Meine Ausbildung ist komplett abgebrochen und somit beendet. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht. (Laut Jugendamt). Wobei das Jugendamt auch eine Stellungsnahme geschrieben hatte (Für die Arge) das ich unter diese Verhältnisse nicht mehr zurück gehen darf. @Grubenpony: Dank der Probezeit durfte mein damaliger Arbeitgeber mich Fristlos Kündigen. Und der Arbeitgeber war schon tolerant. Ich lag erst ein Monat in Paderborn im Krankenhaus. Und sollte dann wegen der OP nach Göttingen verlegt werden, weil die sich nicht trauten mich zu operieren bei meinem Morbus Crohn. In Göttingen haben die dann auch noch einen Tumor festgestellt. Und dann war es nicht abzusehen wann ich wieder zurück bin. Und in der zwischen Zeit habe ich dann meine Kündigung bekommen. @woodchuck: Die Kommunikation zwischen der Arge/Jobcenter und dem "Kunden" sehe ich momentan als gestört an. Die meinten einen solchen Anspruch hätte ich nicht. Da ich erst auf 400 Euro gearbeitet habe. Mit dem Kindergeld "meckerte" meine Sachbearbeiterin an, als sie mir wieder meinen Antrag in die Hände drückte. Weil ich nicht wusste das mir Kindergeld zusteht wenn ich mich Arbeitslosen- bzw. Ausbildungssuchend melde. Aber das habe ich nun gemacht. Also der Antrag darauf läuft. Aber ich sehe schon, dass mein Fall irgendwie hoffnungslos ist |
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#9
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| Zitat:
Wenn das Jugendamt angabengemäß so große Probleme sieht, daß du dich kostengünstig im Elternhaus ernährst verstehe ich nicht, warum das Jugendamt dir nicht einen Platz im Rahmen des betreuten Wohnens angeboten hat. Denn die Kommunen halten für solche Zwecke kommunale Wohnmöglichkeiten vorrätig, wo dann Problem-Jugendliche erstmal eine Unterkunft finden. |
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| Stichworte |
| antrag abgelehnt, hartz4, jugendlich, schulden |
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