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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Ich habe heute etwas über das Thema Leistungen für Kinder u25 gehört und habe hierzu eine Frage. Folgende Problematik besteht: Ich habe aus 1. Ehe 2 Kinder (w fast 18 wird hoffentlich eine Ausbildung im Sommer beginnen können, m 16), bin in 2. Ehe verheiratet und meine Frau bestreitet den Lebensunterhalt. Ich bin seit 2003 wegen Krankheit nicht arbeitsfähig. Meine 1. Frau hat sich stets vor den Unterhaltszahlungen drücken können und hat selbst in 2. Ehe ein weiters Kind bekommen. Meine Frage ist nun, ob meine Kinder Anspruch auf Leistungen haben, denn die sog. Stiefmutter, ist ja m.K.n. ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig. (Wir haben allerdings bislang von ihrem Einkommen gelebt. Ich bin ausgesteuert und erhalte selber keine Leistungen mehr.) |
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#2
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| also mein mann mußte für meine Tochter aus erster Ehe aufkommen. Nun wo wir wegen der Ausbildung BAB beantragen weil sie ne eigene Wohnung bekommt ist es so das nur die leiblichen Eltern zählen. |
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#3
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| Dein Beitrag gleicht verblüffend diesem hier: arbeitsunfähig durch Krankheit und 2 Kinder Deshalb: immer erst Suchfunktion benutzen! Oder handelt es sich um einen Doppelpost? Turtle |
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