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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 31.05.2009, 23:57
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Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 1
Standard Haben meine Kinder Anspruch auf Leistungen?

Ich habe heute etwas über das Thema Leistungen für Kinder u25 gehört und habe hierzu eine Frage.

Folgende Problematik besteht:
Ich habe aus 1. Ehe 2 Kinder (w fast 18 wird hoffentlich eine Ausbildung im Sommer beginnen können, m 16), bin in 2. Ehe verheiratet und meine Frau bestreitet den Lebensunterhalt. Ich bin seit 2003 wegen Krankheit nicht arbeitsfähig.

Meine 1. Frau hat sich stets vor den Unterhaltszahlungen drücken können und hat selbst in 2. Ehe ein weiters Kind bekommen.

Meine Frage ist nun, ob meine Kinder Anspruch auf Leistungen haben, denn die sog. Stiefmutter, ist ja m.K.n. ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig. (Wir haben allerdings bislang von ihrem Einkommen gelebt. Ich bin ausgesteuert und erhalte selber keine Leistungen mehr.)
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  #2  
Alt 01.06.2009, 08:27
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Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 3
Standard

also mein mann mußte für meine Tochter aus erster Ehe aufkommen. Nun wo wir wegen der Ausbildung BAB beantragen weil sie ne eigene Wohnung bekommt ist es so das nur die leiblichen Eltern zählen.
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  #3  
Alt 01.06.2009, 11:23
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Dein Beitrag gleicht verblüffend diesem hier:

arbeitsunfähig durch Krankheit und 2 Kinder

Deshalb: immer erst Suchfunktion benutzen!

Oder handelt es sich um einen Doppelpost?

Turtle
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