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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 30.04.2009, 08:49
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Beiträge: 3
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Hallo eine Frage bin unter 25 Bitte um Hilfe



und es geht darum das ich eine unbefristete Vollzeit Arbeitsstelle als Bürokauffrau habe und 1300 Brutto verdiene und hatte noch einen 400 euro job ich bin Letztes Jahr schwanger geworden und bin jetzt 1 Jahr zuhause und bekomme Elterngeld von 600 Euro meine frage ist ich muss jetzt ergänzend Harz 4 beantragen weil ich nicht mehr arbeite meine sorge ist bekomme ich meine Hohe Miete bezahlt? Bekomme ich überhaupt mein Harz 4 Antrag bewilligt? sorgen über sorgen ich will auch nicht aus der Wohnung ausziehen würde mir das Arge wenigstens das was mir an Miete zusteht berechnen bin ich schon zufrieden meine Miete beträgt 760 Euro und dazu kommen nochmal 100 Euro Heizkosten meine sorge ist nur das ich gezwungen werde auszuziehen weil ich das auf keinen fall möchte trage die kosten lieber was fehlt aus meiner Tasche bis ich wider anfange zu arbeiten deshalb meine frage werde ich probleme bekommen? wegen der teuren Miete? wird der antrag überhaupt Bewilligt wegen der Hohen Miete? Überlege schon mein vermieter zu fragen ob er mir ein neuen Mietvertrag ausstellen kann wo die kosten weniger sind was ist Besser was würdet Ihr Tun? habe alle unterlagen schon zusammen wie auch den Unterhaltsvorschuss vom Jungendamt und von mein Arbeitgeber das ich in Mutterschutz 1 Jahr bin ich bedanke mich im voraus um eure Hilfe Bitte keine emails
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  #2  
Alt 30.04.2009, 09:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
du dürftest einen Anspruch auf ALG II haben. Beim Elterngeld würden 300 Euro frei bleiben, die restlichen 300 Euro als Einkommen angerechnet. Die zu hohe Miete wird maximal 6 Monate berücksichtigt, danach nur noch die angemessene Miete. Ob du sie dir leisten kannst, wirst du selbst am Besten beurteilen können.

Für dein Kind solltest du dann Wohngeld beantragen, da es wohl mit Kindergeld und UVG seinen Bedarf decken kann und somit Anspruch auf Wohngeld hat.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 30.04.2009, 09:22
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Warum machst du noch einen Thread zum Thema auf?

erstantrag harz 4 FRAGE! Wichtig
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  #4  
Alt 30.04.2009, 09:24
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Bitte im alten Thread fortfahren.
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