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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 27.10.2009, 18:05
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Standard Frau schwanger was beantragen?

hi

habe ne freundin die schwanger ist und ihre ausbildung april ende ist und das kind kommt mai

was soll sie alles beantragen? für kind und für Sie selber und wann genau?

sie ist 21 zieht jetzt in andere stadt um

gruss


ps bitte in richtiges forum verschieben,sry
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  #2  
Alt 27.10.2009, 18:15
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Ich glaube dafür ist PAPA zuständig.
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  #3  
Alt 27.10.2009, 18:35
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hehe ja der papa ist aber auch arbeitslos, da muss er ja nix dazugeben oder wie auch mh

ja zusammen ziehen tun sie nicht sind getrennt darum ist sie alleine dann mit ihr kind
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  #4  
Alt 27.10.2009, 18:40
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Alles klar.

Papa zieht nach Krefeld.

Mama zieht nach Krefeld.


Eben getrennt nach Krefeld ziehen.
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  #5  
Alt 27.10.2009, 18:57
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ne papa wohnt woanders und sie will jetzt nach krefeld ziehen, wo ich auch wohne, da es ziemliche probleme mit freund gibt... gehört aber nicht hier rein.

also unterhalt kann man ja dann nicht von ihn verlangen, da selsbt arbeitslos?
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  #6  
Alt 27.10.2009, 19:45
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Zitat:
Zitat von Kolombus Beitrag anzeigen
also unterhalt kann man ja dann nicht von ihn verlangen, da selsbt arbeitslos?
Doch kann man. Nennt sich Unterhaltsvorschuss, und läuft dann bei Papa als Schulden auf.
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  #7  
Alt 27.10.2009, 19:49
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interessant

und wie genau sieht das aus, kann man beantragen oder muss man nicht? wieviel ist das denn und wie genau zahlt er das denn ab

gruss
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  #8  
Alt 27.10.2009, 19:52
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Zitat:
Zitat von Kolombus Beitrag anzeigen
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und wie genau sieht das aus, kann man beantragen oder muss man nicht? wieviel ist das denn und wie genau zahlt er das denn ab
Let me google that for you
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  #9  
Alt 27.10.2009, 20:52
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Zitat:
Zitat von Kolombus Beitrag anzeigen
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und wie genau sieht das aus, kann man beantragen oder muss man nicht? wieviel ist das denn und wie genau zahlt er das denn ab

gruss
Der Unterhaltsvorschuss 117 Euro geht vor ALGII Leistungen. Läßt man am besten übers Jugendamt laufen.
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93678.html

Unterhalt läßt man titulieren und dann sind die 30 Jahre Pfändbar.
Also sollte Papa mal wieder einen Job haben, darf er Unterhalt zahlen und Unterhaltsvorschuss zurückzahlen.
Außerdem ist jede Erwerbstätigkeit zumutbar um den Kindesunterhalt zu sichern. Da sind die Gerichte ziemlich riguros. Ist ja nicht Euer Problem.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/einkommen.htm

Außerdem steht ihr Betreuungsunterhalt zu. Der Widerrum auch vor ALGII leistungen geht.
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