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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich hätte ein paar Fragen. Zuerst einmal die Situation erklärt: Sie/Ich: 23 Jahre, Studium BA 5. Semester (im Anschluss soll Master folgen), WG-Wohnung, Bafög, Kindergeld. Er: 21 Jahre, Studiumabbrecher, 1. Jahr Ausbildung, offizielle wohnhaft bei den Eltern, inoffiziell wohnhaft mit bei mir, Ausbildungsgeld, Kindergeld. Plan: 1. Kind während dem Studiums ca. Frühling 2013 bekommen, zusammen ziehen ab Herbst 2012. Fragen: 1.) Darf ER bei den Eltern ausziehen und mit der Freundin zusammenziehen, wenn seine Freundin schwanger ist bzw. ein Kind von ihm hat? 2.) Ab wann ist die zu fahrende Strecke bis zum Ausbildungsplatz zu lang, bzw. ab welchen Fahrtweg ist es gerechtfertigt auszuziehen? (Ausbildungsplatz innerhalb der Stadt, Wohnort der Eltern in einem Vorort, aber gleiche Stadt) Danke schon mal für die Antwort. Liebe Grüße SuiTo |
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#2
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| Klar darf er ausziehen, er bekommt ja kein ALG II. Muss er dann zusehen wie er seinen Mietanteil/ Lebensunterhalt von Azubigeld und evtl. BAB finanziert.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Der Plan ist Mist. Besser wäre: 1. Studium beenden, Geld verdienen 2. Ausbildung beenden, Geld verdienen 3. Wohnung 4. Kind Zitat:
Oder zielt die Frage darauf ab, wer das bezahlen soll? |
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#4
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| Ich mag es kaum glauben. Was ist das denn für eine Planung? Zu meiner Zeit hat man so geplant, dass das Kind dann kommt, wenn man selbst dafür aufkommen kann. |
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#5
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| Das mit der Planung kann man so oder so sehen. Es hat aber auch gewisse Vorteile, das Kind während des Studiums zu bekommen - sofern man es sich finanziell leisten kann und das Studium trotzdem noch bewältigen kann. Im optimalen Fall ist das Kind bei Abschluss des Studiums so alt, dass es in den KiGa gehen kann und beide können arbeiten gehen. Besser geht es doch fast gar nicht. Kenne ein paar "Fälle", bei denen hat das super geklappt...
__________________ "Wenn du es wirklich tun willst, tust du es. Es gibt keine Ausreden." - Bruce Naumann - |
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#6
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| Wenn man es sich leisten kann, kannn man tun und lassen, was man will. Aber nicht, wenn andere dafür zahlen sollen. |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
Hier im Forum sollten einige User mal wieder Wert auf Auskünfte oder Hilfestellung bei Fragen und Problemen legen und das Auftreten als Moralapostel sein lassen
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#8
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| Entschuldigung, aber ich habe schon meine Gründe warum ich das so haben möchte. Ich bin nun mal gegen diese Ganze "ab 35+ mein erstes Kind" Ära und nur weil ich Studiere als Frau muss ich dementsprechend meinen Kinderwunsch nach hinten verschieben bzw. kann/darf in meiner urspürnglichen Fruchtbaren Zeit nur ein Kind bekommen oder was? Ok, aber kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück. Er würde dann natürlich Wohnungsgeld beantragen wollen, deswegen frage ich mit dem Zusammenziehen. Würde er das dann bekommen? Und könnte mir noch jemand die zweite Frage von meinem ersten Beitrag beantworten? |
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#9
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| Zitat:
</title> <title>wohngeldantrag.de |
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#10
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| Zitat:
Vor Wohngeld kommt erstmal BAB Es ist seine Erstausbildung und egal ob mit Freundin oder ohne, kommt zuerst die Unterhaltspflicht seiner Eltern. Im BAB sind die Unterkunfskosten bereits berücksichtigt. Nur wenn diese höher sind wie im BAB enthalten und nicht über der ALGII Höchstgrenze könnte er dazu einen Zuschuss über ALGII bekommen. Ansonsten gilt : Zitat:
Zitat:
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