Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.02.2012, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2012
Beiträge: 2
Standard Fragen zu U25

Hallo, ich hätte ein paar Fragen. Zuerst einmal die Situation erklärt:

Sie/Ich: 23 Jahre, Studium BA 5. Semester (im Anschluss soll Master folgen), WG-Wohnung, Bafög, Kindergeld.

Er: 21 Jahre, Studiumabbrecher, 1. Jahr Ausbildung, offizielle wohnhaft bei den Eltern, inoffiziell wohnhaft mit bei mir, Ausbildungsgeld, Kindergeld.

Plan: 1. Kind während dem Studiums ca. Frühling 2013 bekommen, zusammen ziehen ab Herbst 2012.

Fragen:
1.) Darf ER bei den Eltern ausziehen und mit der Freundin zusammenziehen, wenn seine Freundin schwanger ist bzw. ein Kind von ihm hat?

2.) Ab wann ist die zu fahrende Strecke bis zum Ausbildungsplatz zu lang, bzw. ab welchen Fahrtweg ist es gerechtfertigt auszuziehen? (Ausbildungsplatz innerhalb der Stadt, Wohnort der Eltern in einem Vorort, aber gleiche Stadt)

Danke schon mal für die Antwort.
Liebe Grüße
SuiTo
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.02.2012, 11:20
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Klar darf er ausziehen, er bekommt ja kein ALG II. Muss er dann zusehen wie er seinen Mietanteil/ Lebensunterhalt von Azubigeld und evtl. BAB finanziert.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.02.2012, 11:50
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.002
Standard

Zitat:
Zitat von SuiTo Beitrag anzeigen
Plan: 1. Kind während dem Studiums ca. Frühling 2013 bekommen,
Der Plan ist Mist.
Besser wäre:
1. Studium beenden, Geld verdienen
2. Ausbildung beenden, Geld verdienen
3. Wohnung
4. Kind

Zitat:
Zitat von SuiTo Beitrag anzeigen
Darf ER bei den Eltern ausziehen und mit der Freundin zusammenziehen, wenn seine Freundin schwanger ist bzw. ein Kind von ihm hat?
Wenn seine Freundin nichts dagegen hat, natürlich.
Oder zielt die Frage darauf ab, wer das bezahlen soll?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.02.2012, 12:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 431
Standard

Ich mag es kaum glauben. Was ist das denn für eine Planung? Zu meiner Zeit hat man so geplant, dass das Kind dann kommt, wenn man selbst dafür aufkommen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.02.2012, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 11
Standard

Das mit der Planung kann man so oder so sehen.
Es hat aber auch gewisse Vorteile, das Kind während des Studiums zu bekommen - sofern man es sich finanziell leisten kann und das Studium trotzdem noch bewältigen kann.
Im optimalen Fall ist das Kind bei Abschluss des Studiums so alt, dass es in den KiGa gehen kann und beide können arbeiten gehen. Besser geht es doch fast gar nicht.
Kenne ein paar "Fälle", bei denen hat das super geklappt...
__________________
"Wenn du es wirklich tun willst, tust du es. Es gibt keine Ausreden."
- Bruce Naumann -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.02.2012, 13:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Wenn man es sich leisten kann, kannn man tun und lassen, was man will. Aber nicht, wenn andere dafür zahlen sollen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.02.2012, 13:57
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Ich mag es kaum glauben. Was ist das denn für eine Planung? Zu meiner Zeit hat man so geplant, dass das Kind dann kommt, wenn man selbst dafür aufkommen kann.
Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wenn man es sich leisten kann, kannn man tun und lassen, was man will. Aber nicht, wenn andere dafür zahlen sollen.
Wenn die Möglichkeit besteht, ein Kind zu bekommen und man dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen hat, kann man immer noch tun, was man will.

Hier im Forum sollten einige User mal wieder Wert auf Auskünfte oder Hilfestellung bei Fragen und Problemen legen und das Auftreten als Moralapostel sein lassen
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.02.2012, 19:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Entschuldigung, aber ich habe schon meine Gründe warum ich das so haben möchte. Ich bin nun mal gegen diese Ganze "ab 35+ mein erstes Kind" Ära und nur weil ich Studiere als Frau muss ich dementsprechend meinen Kinderwunsch nach hinten verschieben bzw. kann/darf in meiner urspürnglichen Fruchtbaren Zeit nur ein Kind bekommen oder was?

Ok, aber kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück.

Er würde dann natürlich Wohnungsgeld beantragen wollen, deswegen frage ich mit dem Zusammenziehen. Würde er das dann bekommen?

Und könnte mir noch jemand die zweite Frage von meinem ersten Beitrag beantworten?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.02.2012, 19:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von SuiTo Beitrag anzeigen

Er würde dann natürlich Wohnungsgeld beantragen wollen, deswegen frage ich mit dem Zusammenziehen. Würde er das dann bekommen?
Für Wohngeld müßte er ein Mindesteinkommen haben, welches über der sogenannten Plausibilitätsgrenze liegt.

</title> <title>wohngeldantrag.de
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.02.2012, 22:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Für Wohngeld müßte er ein Mindesteinkommen haben, welches über der sogenannten Plausibilitätsgrenze liegt.
Stop !
Vor Wohngeld kommt erstmal BAB
Es ist seine Erstausbildung und egal ob mit Freundin oder ohne, kommt zuerst die Unterhaltspflicht seiner Eltern.
Im BAB sind die Unterkunfskosten bereits berücksichtigt.
Nur wenn diese höher sind wie im BAB enthalten und nicht über der ALGII
Höchstgrenze könnte er dazu einen Zuschuss über ALGII bekommen.

Ansonsten gilt :
Zitat:
Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.
Wohngeld Anspruch - Wohngeldanspruch

Zitat:
Eine unzumutbare Entfernung der Ausbildungsstätte vom elterlichen Wohnhaus wäre ein Grund für eine auswärtige Unterbringung.
Aber kein Grund für eine "notwendige" auswärtige Unterbringung. Die liegt vor wenn am Wohnort der Eltern keine geeignete Ausbildung vermittelt werden konnte und der Auszubildende aus diesen Grund den elterlichen Haushalt verlassen musste. In jedem Fall muss der Auszug aus dem Elternhaus "ausbildungsbedingt" sein. Ein Auszug aus persönlichen Gründen, dazu gehören auch gesundheitliche Gründe führt nicht zu diesen Freibeträgen (§ 71 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).
BAB Abgelehnt Fragen zur Unterbringung Außerhalb der Eltern
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Fragen rund ums Elterngeld, ALG2 und BAB Dinchen30 Elterngeld 0 08.10.2010 23:06
Halbe Stelle/Fahrtkosten/ALG2 Fragen über Fragen akms Hartz IV 4 - ALG II 2 4 04.10.2010 14:59
sanktion von 30% Fragen nasri Hartz IV 4: U 25 5 09.02.2010 12:33
Alleinerziehend / Alleinstehend einige Fragen zu KDU suitedcard25 Kosten der Unterkunft 1 25.05.2009 09:45
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) 2 Erwachsene, 2/3 Kinder, und die Elternzeit, Fragen: Samson Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 19.05.2009 08:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:14 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0