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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 07.11.2011, 17:23
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Unglücklich Frage zur Rechtslage -erneuter Anspruch

Hallo,

Es tut mir leid hier einen weiteren sinnlosen -.- (sinnlos weils eig aufgabe des Jobcenters wäre) Beitrag reinzuschreiben, aber bei solchen sachen muss man halt immer selber fragen, weil jede situtaion wohl individuell ist.... Hab die Suchfunktion also schon benutzt ...

Also eig ganz simple frage:

Kind/Jugendlicher (nennen wir Sie/Ihn Person A) ist mit 17 schon ausgezogen (vom Jugendamt unterstützt) und hat dann in einer BG ca. 7 Monate ALG 2 bezogen.
Wohnte dann ca. 12 Monate auf der Strasse (ohne ALG 2) Ist aber alles rechtmäßig beendet worden ohne Sperre oder so.
Ist dann zwangweise wd zu den eltern gezogen um erstmal nicht auf der strasse zu wohnen. Hat sich dann wieder bei der ARGE gemeldet...
Hat Person A nun wieder Anspruch auf ALG 2 ? Oder können die SB sagen das der Anspruch nicht mehr gegeben ist?

Dazu ist noch zu sagen das Person A seelische Probleme hat und von (Qualifizierten) Ärzten Diagnosen gestellt bekommen hat und auch bei einem Gespräch mit dem Amtsarzt kein Problem sieht!

Rein rechtlich gesehen hat einer U25 doch immer wieder anspruch wenn er einmal gewährt wurde , oder nicht ???

Person A möchte uebrigens nicht sein leben lang von ALG 2 leben und sein leben endlich wieder auf die Reihe bekommen
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  #2  
Alt 07.11.2011, 17:37
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Person A (ich nehme an, das bist DU) lebt also jetzt wieder bei den Eltern.
Und ich nehme weiterhin an, diese beziehen ebenfalls ALG-II.
Mir fällt kein Grund ein, warum Dir(?) dann als Teil der Bedarfsgemeinschaft ALG-II verwehrt werden sollte.
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  #3  
Alt 07.11.2011, 17:41
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Nein Nein
die Eltern von Person A beziehen keine Leistungen von der Arge !

Zahlen auch kein Unterhalt für person A... bieten nur einen Platz zum nächtigen an
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  #4  
Alt 07.11.2011, 17:42
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Und ja Person A bin ich...
finds so aber schöner :P
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  #5  
Alt 07.11.2011, 17:55
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Zur Bewältigung seelischer Probleme könnte es durchaus förderlich sein, zu sich selber und seinen Problemen zu stehen.
Und nicht neutral von sich selbst als Person-A sprechen. Dies dazu.

Zur Sache:
Hast Du einen (neuen) Antrag gestellt? Ist er abgelehnt? Mit welcher Begründung?
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  #6  
Alt 07.11.2011, 18:06
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Mag ja sein,
Ich find die Sachlage aber so deutlicher beschrieben, wenn von Person A geredet wird...
Ich stehe zu meinen Problemen danke....

Antrag gestellt, vorläufig bewilligt, aber unverständliche Vorderung seitens des Jobcenters :

Meldebescheinigung meines Wohnorts wo ich in der BG ALG 2 bezogen habe, um zu überprüfen??!? Das Können die doch selber nachgucken.... wofür muessen denn die akten jahrelang gespeichert werden??
Schweigepflichtsentbindungen sämtlicher Personen in meinem Sozialen Umfeld
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  #7  
Alt 07.11.2011, 18:16
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Das hört sich jetzt aber ganz anders an, als Du eingangs geschrieben hast.
Aber gut, zumindest auf Nachfrage bist Du ja in der Lage, die Sache sachlich darzustellen.

Meinem Verständnis entzieht sich allerdings der Grund, warum Du Dich gegen die Vorgaben des Jobcenter so streuben möchtest.
Schau mal, DU möchtest doch was von denen, dann gib DU denen doch die Meldebescheinigung und mach nicht gleich einen Staatsakt draus.
Ist meine Empfehlung, für Dich & Dein Ego.
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  #8  
Alt 07.11.2011, 18:39
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Oh man...

Ich sträube mich so, weil es meiner Auffassung vom gesetz her so ist, dass ein U25 mit ehemaliger Bewilligung, keinen erneuten "Staatsakt" hinter sich bringen muss um Leistungen gewährt zu bekommen.

Verstehst du nicht das mich das aufregt??
Das ich das unfair finde ??

Ich dachte hier würde man mir SACHLICH helfen...
Aber heeey... nein lieber gehen wir auf nebensächlichkeiten in meinen POSTs ein...

Also nochmal ... Ich sträube mich so dagegen, weil die ARGE das rechtlich gesehen gar nicht alles tun dürfte... und das war auch die URsprüngliche FRAGE !

Hier 1. POST :
Rein rechtlich gesehen hat einer U25 doch immer wieder anspruch wenn er einmal gewährt wurde , oder nicht ???

.... darum gehts mir... und nicht darum ob schon ein vorläufiger bewilligungsbescheid kam oder nicht...
Das hat mit der Sachlage nichts zu tun, denn die Sachlage war diese Frage....
Also pack dir mal an deine eigene Nase....

Mir ist schon klar warum du nich willst das man heir in 3er person schreibt..
Dann kannst du nämlich nicht auf die personen eingehen
Und ich weiss schon warum ich in 3er Person geschrieben habe...
Damit man nicht auf meine persönlichkeit eingeht, denn ich habe schon genug damit zu tun!
Und brauche mir hier nicht wenn iwelchen anonymus ratschläge zu meinem Ego geben lassen. Ich brauche Ratschläge zu der obigen Frage...

Sorry das es jetzt so ausgearetet ist, aber ich hatte schon einen Brass gegen die Arge der jetzt direkt mal mit raus konnte ^^

Beeefreeit mir gehts schon viel besser
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  #9  
Alt 07.11.2011, 18:46
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Zitat:
Beeefreeit mir gehts schon viel besser
Dann wird der Rest sich schon von selber regeln.
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  #10  
Alt 07.11.2011, 18:52
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Danke ^^
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Stichworte
anspruch, diagnose, help!, u25

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