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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 07.11.2011, 19:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Nein, ein U25 hat nicht auf ewig Anspruch, nur, weil ihm einmal ALG 2 bewilligt wurde.

Wenn U25 wieder zu Mama und Papa zieht, dann bildet U25 wieder eine BG mit diesen und wenn diese nicht bedürftig sind, dann bekommt halt die BG nix.

Wieso hat man bei dir überhaupt vorläufig bewilligt? Hast du eine falsche Adresse angegeben oder wie ist das mit der Meldebescheinigung zu verstehen?

Turtle
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  #12  
Alt 07.11.2011, 21:16
pAp pAp ist offline
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Beiträge: 1.002
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Zitat:
Zitat von raffa Beitrag anzeigen
Ich sträube mich so, weil es meiner Auffassung vom gesetz her so ist, dass ein U25 mit ehemaliger Bewilligung, keinen erneuten "Staatsakt" hinter sich bringen muss um Leistungen gewährt zu bekommen.
Deine Auffassung ist nicht richtig. Du musst mit jedem Antrag erneut das gesamte Verfahren durchlaufen, ALG II ist keine Rente.
Und seine Bedürftigkeit nachzuweisen ist kein Staatsakt.

Zitat:
Zitat von raffa Beitrag anzeigen
Ich brauche Ratschläge zu der obigen Frage...
Das musst Du schon den Ratschlägern hier überlassen, welche Zusatzfragen sie stellen.
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Stichworte
anspruch, diagnose, help!, u25

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