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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 30.04.2009, 13:01
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Standard Frage zum wohngeld

Hallo

folgende situation:

Ich bekommt Alg1 und habe einen Nebenjob. Es reicht jedoch nciht zum leben da beides zusammen weniger als Alg2 ist!!! Ich bin 24 Jahre und wohne zuhause bei meiner Mutter.

Meine Mutter bekommt Alg2 und ihren Wohnanteil von der Arge bezahlt (also 50 % der Miete)

Kann ich bzw. meine Mutter Wohngeld für mich beantragen?

Ich war heute schon mal bei der Arge zwecks aufnahme in die BG, währe kein Problem aber ich würde praktisch in Hartz 4 abrutschen.

Danke

Verbatim
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  #2  
Alt 30.04.2009, 13:07
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Beiträge: 5.846
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Verstehe ich nicht. Wenn du bei deiner Mutter wohnst und dein Einkommen unter dem Alg II-Bedarf liegt, gehörst du doch sowieso zur BG.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 30.04.2009, 13:18
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Beiträge: 6
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hallo

also ich bin heute fertig mit zivildienst und danach Arbeitlos. Habe vor dem Zivildienst eine Teilzeit stelle gehabt.

Ich möcht kein Alg2 wegen den ganzen schiekanen und auflagen. (bitte nicht falsch verstehn)

Jetzt zu meiner Frage kann ich Wohngeld bekommen dann bräuchte ich kein Alg2 und würde so über die runden kommen.

Kann ich welches bekommen oder nicht weil meine Mutter alg 2 bekommt?

Mfg

Verbatim
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  #4  
Alt 30.04.2009, 13:23
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.846
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Du gehörst per Gesetz zur BG deiner Mutter. Somit kein Wohngeld möglich, da Alg II-Anspruch.
__________________
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  #5  
Alt 30.04.2009, 21:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Käme darauf an, wie hoch der ALG 2 Anspruch ist. Denn es ist ja Einkommen aus ALG 1 und der Nebentätigkeit da. Da aber sicherlich noch nicht berechnet wurde, wird uns das der Fragesteller wohl nicht beantworten können.

Was mich mehr interessiert:

Zitat:
Ich möcht kein Alg2 wegen den ganzen schiekanen und auflagen.
Die da wären??? Dass man sich x mal um Arbeit bemühen muss? Musst du doch fürs Arbeitsamt (ALG 1) auch, nee? Und wer arbeiten will, bewirbt sich doch sowieso...Was denn sonst noch für Schikanen?

Turtle
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  #6  
Alt 03.05.2009, 15:30
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Also wenn du mit ALg1 + Nebeneinkommen und Wohngeld aus ALGII raus kommst, bist du sogar verpflichtet Wohngeld zu beantragen, da dies eine vorrangige Leistung ist. Ohne näher Zahlenangaben kann man aber nichts berechnen bzw. dir konkrete Auskunft geben.
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  #7  
Alt 03.05.2009, 16:40
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Käme darauf an, wie hoch der ALG 2 Anspruch ist. Denn es ist ja Einkommen aus ALG 1 und der Nebentätigkeit da. Da aber sicherlich noch nicht berechnet wurde, wird uns das der Fragesteller wohl nicht beantworten können.

Was mich mehr interessiert:



Die da wären??? Dass man sich x mal um Arbeit bemühen muss? Musst du doch fürs Arbeitsamt (ALG 1) auch, nee? Und wer arbeiten will, bewirbt sich doch sowieso...Was denn sonst noch für Schikanen?

Turtle
z.b. das ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen muss!

nur ein beispiel
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  #8  
Alt 03.05.2009, 17:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
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Wieso? Stehen da die Geheimpläne für ein Attentat auf Fr. Merkel drin?

Turtle
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  #9  
Alt 03.05.2009, 17:43
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Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von verbatim Beitrag anzeigen
z.b. das ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen muss!

nur ein beispiel
dann zeig uns doch mal deine..............
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  #10  
Alt 03.05.2009, 18:06
Benutzerbild von Mandy
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Wer Leistungen vom Staaat haben möchte, der muss nunmal die Hilfebedürftigkeit beweisen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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