| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Abend, ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage helfen. Hintergrund: Ich leiste bis Ende Mai Zivildienst und bin daher aus der Bedarfsgemeinschaft draußen. Ab Juni bin ich wieder mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft (von Juni bis einschl. September, danach werde ich BAFöG beziehen). Frage: Mein Vater wohnt im Ausland und ich würde ihn gerne im Sommer 4 Wochen besuchen, da ich ihn zwei Jahre lang nicht mehr gesehen habe. Der Urlaub wäre dann in dem Zeitraum, in dem ich Leistungen beziehen würde. Zur Zeit gibt es noch günstige Flugmöglichkeiten, daher würde ich jetzt buchen wollen. Doch wie schaut es mit dem Urlaubsanspruch bzw. mit der Bewilligung aus? Ich hätte den Urlaub zu einem Zeitpunkt gebucht, an dem ich gar keine Leistungen von der ARGE bezogen habe. Gelten dann die gleichen Vorraussetzungen wie wenn ich den Urlaub als Leistungsempfänger gebucht hätte? Soll ich bei der "Wiederanmeldung" (wir haben so ein Formular von der ARGE bekommen) direkt eine Kopie der Buchungsbestätigung + Schreiben mit Antrag mitschicken? Sollte ich den Flug jetzt buchen? Was passiert, wenn ich den Urlaub nicht bewilligt kriege? Ich hab ihn ja schließlich gebucht, als ich noch einen "Job" hatte. Und noch eine Frage am Rande: Ich habe im Vorfeld schon mal recherchiert, und habe verschiedene Versionen zu den Sanktionen gefunden, die einen bei unangemeldeter Anwesenheit erwarten. Was würde mich denn erwarten, würde ich unerlaubterweise wegfahren? Ich hoffe, ihr blickt da einigermaßen durch :S Liebe Grüße, Tsoogie |
|
#2
| ||||
| ||||
| Da offenbar absehbar ist, dass Du Leistungen beziehen wirst, würde ich Dir nicht empfehlen einfach zu buchen. Das Amt interessiert das nämlich herzlich wenig. Sofern Du Leistungen beziehst, unterliegst Du der sog. Erreichbarkeitsanordnung. Siehe: Erreichbarkeitsanordnung ? Wikipedia http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| Deine Argumentation mit dem Flug und den daraus konstruierten Zwängen ist putzig. Das interessiert wirklich niemanden. Ob und wann du Bafög beziehst interessiert das Amt auch nicht. Mit Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft bist du ein erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger mit allen Rechten und Pflichten. Bei Verletzung der Ortsanwesenheitspflicht entfällt der ALGII Bezug in gänze. Üblicherweise wird dir vor der ersten Zahlung von ALGII falls du Neukunde bist ein Volltags-Sofortangebot unterbreitet um deine Arbeitswilligkeit zu testen. |
|
#4
| |||
| |||
| Stell den Antrag auf Alg2 erst ab Juli, dann kannst du den Juni verreisen ohne dass das Amt dir irgendwas anhaben kann. Deine Lebenshaltungskosten und den Urlaub musst du dann eben von deinem Vermögen oder anderweitig (Vater) bestreiten. |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Wir haben dieses Formular hier bekommen ( http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gen-Alg-II.pdf), blicken aber nicht durch, wer wo wie was eintragen soll. Weiss da irgendjemand Rat? ![]() Ich bin aber sogesehen kein Neukunde, da ich vor meiner Tätigkeit als Zivi schon mit in der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter war. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
Zitat:
Ich denke mal am besten unter: Die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft hat sich ab xxx geändert und dann unter Sonstiges: Zivildienst beendet |
|
#7
| |||
| |||
| Vielen Dank Wie liefe es denn mit der Krankenversicherung, wenn ich mich erst ab Juli melden würde? |
|
#8
| ||||
| ||||
| Da du dich zwischen Zivildienst und Studium (?) befindest kann es sein, dass du in die Familienversicherung fällst. Ich würde das aber vorher noch mit der Krankenkasse deiner Mutter klären, nicht das du dann ohne da stehst und sie auch noch aus eigener Tasche zahlen musst. |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
Noch eine kurze Frage. Bei der Veränderungsmitteilung steht ja oben: "Nummer der Bedarfsgemeinschaft" "Familienname, Vorname..." und " Antragsstellerin/Antragsstelller (Bevollmächtigter)" " In der Bedarfsgemeinschaft lebende Person ... Name der Person Kundennummer (Antragstellerin/Antragsteller bzw. in der Bedarfsgemeinschaft leben Person" Was sollen wir da angeben? Unser Sachbearbeiter meinte, ich solle das ausfüllen? Nur ist das nicht falsch? Ich bin ja nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft drin und kann den Antrag somit doch nicht in meinem Namen und mit irgendwelchen Kundennummern ausfüllen? Entschuldige die dummen Fragen, nur irgendwo sind mir diese Formulare zu hoch ![]() |
|
#10
| ||||
| ||||
| Da muss der Name deiner Mutter und die BG-Nummer hin Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| erstantrag harz 4 FRAGE! Wichtig | jungemami | Kosten der Unterkunft | 8 | 01.05.2009 17:24 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Habe eine wichtige Frage zum erstantrag Bitte lesen | jungemami | Hartz IV 4: U 25 | 3 | 30.04.2009 09:24 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend frage zum Antrag auf Harz 4 Kosten und Wohnung | Mami20 | Kosten der Unterkunft | 1 | 05.04.2009 20:35 |
| Frage zur Berechnung des Einkommens bzgl. Bafög bei Scheidung | debugging | BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen | 2 | 27.01.2009 09:01 |