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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Zu mir: Ich bin 23. Ich besuche eigentlich ein Kolleg,Vollzeit in der 12. Seit Dezember 2009 bin ich aber krankgeschrieben. Mit der Schule habe ich geredet und über eine Beurlaubung geprochen, ich soll vorher aber alles klären. Ich habe eine Agoraphobie (Sprich ich verlasse allein die Wohnung nicht). Bis Dezember 2009 war das wieder einigermaßen okay mit Antidepressiver. Aber 2009 ereignete sich etwas das mich quasi rückfällig werden ließ. Trotz erhöhten Antidepressiver stellt sich bis jetzt keine Verbresserung ein. Ich habe mich aber um eine Therapie bemüht. So das ich wenn ich wieder kann die Schule dort weiter mache wo ich aufgehört habe. Im Moment bekomme ich noch Bafög. Aber nun stellt sich mir die Frage wovon ich in der Zeit lebe?!? Ich meinte etwas gelesen zu haben,ein Urteil von wegen Hilfebedürftigkeit geht über Erwerbsfähigkeit bzgl. ALG2. Ich weiß nicht was ich beantragen sollte,ALG2? oder Sozialhilfe? Im Grunde bin ich durch meine Phobie keine 3 Stunden täglich erwerbsfähig. Also im Grunde schon aber nur zu Hause. Ich weiß nicht ob das zählt. Ich kann ja schlecht eine Begleitung zu einer Weiterbildung oder sowas wo die einen reinstecken mitschleppen,oder? Und davon werden die bestimmt nicht begeistert sein nehme ich an... Aber was mache ich nun? Wäre toll wenn mir jemand zu dieser konkreten Frage helfen könnte. LG |
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#2
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| Wenn du vom Arzt bestätigt bekommst das du NICHT 3 Std. täglich erwerbsfähig sein kannst ---> SGB XII Falls doch --> Alg II (SGB II) Es geht dabeium die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, erstmal egal ob nur zu Hause oder eben auch woanders. |
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#3
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| Zitat:
Eventuell kann man - jetzt mal unabhängig von den Geldleistungen - da etwas hinkriegen? Dass dich Freunde, Familie unterstützen und im Wechsel immer jemand dich begleiten kann? Ich hatte selber mal eine Antragsstellerin mit Agoraphobie, die hatte sich im Laufe der Zeit so einen "Begleitkreis" (so nannte sie das) organisiert. Sie hat dann auch über eine psychosoziale Beratungsstelle einen Therapeuten gefunden und bekam eine Betreuerin, die ihr bei solchen Wegen zum Amt etc half. Nach einer 3 monatigen stationären Behandlung ist sie inzwischen übrigens in der Lage, wieder alleine zurecht zu kommen. Also: nicht aufgeben!! |
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#4
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| Hallo und dank für eure Antworten. @DieFrauDesBassisten Das Problem liegt daran das ein Lehrer den Rückfall bei mir ausgeglöst hat. Das Problem liegt darin dass wir keinen Direktor haben und keine Problemlösung gefunden werden konnte. Ich habe durch die Phobie und meine Bipolare Störung einen kleinen Freundeskreis und viele davon wohnen allerdings da wo ich herkomme und das ist n Stück weg davon wo ich wohne. Außerdem möchte ich ja gern wieder selbstständig werden,ich habe so viel verpasst dass es sich so auch leider nicht lohnen würde,daher die Beurlaubung. Ich könnte von meinem Potential alles nacharbeiten, aber das wäre meiner Gesundheit wegen dem Streß nicht zuträglich, sowohl Arzt,als auch Schule und Freunde raten mir davon ab. Meine Familie steht diesbezüglich nicht zu mir ![]() @Freakalicious Danke für die Antwort. weißt du auch ob ich erst Antrag auf ALG2 stellen muss,ich habe irgendwo gelesen das es nur bei über 65 einen Antrag stellen muss,das irritiert mich etwas. LG |
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#5
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| Leistungen nach dem SGB XII können Ü65-Jährige erhalten, richtig... aber AUCH personen die NICHT erwerbsfähig (bzw. weniger als 3 Std. täglich) sind. Das heisst du brauchst keinen Antrag auf Alg II zu stellen wenn du sicher NICHT erwerbsfähig bist. Wenn ich das richtig verstehe ist das bei dir aber ja alles noch nicht sicher... Denke auch das du da nicht so der "Standartfall" bist... ich denke du kriegst AlgII wenn du dem Grunde nach 3 Std. tägl. arbeiten kannst, ob du nun zu Hause bleiben musst oder nicht, solange du nicht Arbeitsunfähig bist sollte das klappen. Aber erkundige dich da lieber bei deiner zust. ARGE nochmal... |
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#6
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| Danke. ich meinte nur was gelesen zu haben dass die das irgendwie unter sich machen. SO habe ich zumindest §18 Abs 1 SGB12 verstanden. Ich mache mir nur Gedanken,weil ich unter 25 bin und die Dame die ich bekomme schon kenne,die mich auch und die mich dann wieder prompt zum Psychologischen Dienst jagen will,der aber 2 STunden Zugfahrt weg ist,was ich eben nicht ohne weiteres bewekrstelligen kann. Zumal habe ich noch keine Ausbildung,um die ich mich dann bemühen muss, was ich durchaus einsehe,aber ich würde gern mein Abittur zu Ende bringen,da ich ja nichtmehr lange habe, aber das steht dem ja dann nach. Und wenn stecken die einen ja imemr gleich in so ein Bewerbertraining, wo ich ja dann auch schlecht hin kann. Das sind so meine Sorgen. Aber danke für deine Antworten,helfen mir sehr weiter. |
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#7
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| könntest du mir deiner Erkrankung überhaupt einen 2 Std. entfernten Termin wahrnehmen?? Ich würde dir wirklich raten dich mal vor Ort zu informieren, dieser Fall wie er bei dir Auftritt ist ja nicht alle Tage und wird wahrscheinlich auch den ein oder anderen ARGE-MA zum grübeln bringen ;-) |
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#8
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| Naja die kennt mich ja schon und abgesehn davon das die sehr unsympathisch ist (finde nicht nur ich) will die mich zum sozialen Dienst jagen, wollte sie ja schon und ich hatte es abgelehnt, weil ich ein Arztliches Attest hatte das ich nicht allein das Haus verlassen kann (war auch nur in Begeleitung bei ihr) und habe das damit begründet das ich zum zugeschickten Termin keine Begleitung gefunden habe. Ich habe auch von Ihr sowas bekommen von wegen meine Ärzte von de Schweigepflicht zu entbinden, habe ich aber nicht getan. Habe aber von meiner Ärztin einen Fragebogen ausfüllen lassen mit meinem Einverständnis. Aber bevor sies nochmal versuchen konnte bekam ich ja dann Bafög. Grundlegend hab ich ja nichts gegen den sozialen Dienst da, wenn das nicht so weit weg wäre, und bei den vollen Zügen komm ich wirklich nicht klar, ich hab nämlich Asthma dazu. Ich hoffe wirklich das ich bald den ersten Termin bei der Therapeutin hab, schlimm wie voll die sind. Muss ich da irgendwas mitnehmen wenn ich da hingehen sollte? Also ich meine Ärztliches Attest ist schon klar, aber sonst noch was? LG |
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#9
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| hmm... also um da wirkliche Aussichten zu haben müsstest du dich aber schon auf eines der Sachen einlassen entweder zum Sozialen Dienst (gibts den nicht auch näher? oderkann niemand mit dir mit dem Auto fahren?) oder eben die Schweigepflichtsentbindung... wenn du Leistungen vom Staat begehrst musst du schon alle nötigen Infos rausrücken, ansonsten wird das nix... auch wenn es dir unangenehm ist, es geht nur darum die Fakten zu bekommen und eine grudnlage fürdie Bewilligung zu haben, quasi was handfestes... |
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#10
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| Nein ich kenne hier kaum wen,und schon keinen mit nem Auto,ich selbst habe auch keinen Führerschein. Und der soziale Dienst ist in Potsdam,da wollte sie mich zumindest hinschicken. Und das dauert mit dem Zug nunmal 2 Stunden. Ich hab ja nix dagegen mich beurteilen zu lassen,dann kann ich selbst was dazu sagen,aber ich entbinde wegen meiner psyche nicht meinen Gynäkologen,verstehst? Außerdem sollte ich ja auch was unterschreiben das sie sich wegen Antrag auf Rente kümmern können. Ich würde ja gern eine andere Lösung finden, sei es nun das ich früher in eine Therapie komme, das ich was von zuhause machen kann (aber da gibts ja wenig seriöses) aber ich habe bei der Dame das Gefühl es geht nur darum mich rauszubekommen und weniger mit mir eine Lösung zu finden,sie meckerte wenn ich da war nur rum weil ich so oft nicht da war,weil ich keine Begleitung gefunden hatte. Naja ich schau mal....ist nur schwer Stellen zu finden die einen da helfen können. Ist blöd wenn man in so einer kleinen Stadt wohnt. Aber danke nochmal für deine Antwort |
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