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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 30.03.2009, 17:22
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Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 1
Standard Förderfähigkeit bei zweiter Ausbildung

Hallo Leute,

habe eine Frage zu folgender Situation, muss leider etwas ausschwenken. Ich hoffe auch, dass ich das korrekte Thema erwischt habe:

Ich habe von 2005-2007 eine schulische Ausbildung (Berufsfachschule) als technischer Assistent gemacht und diese auch bestens abgeschlossen. Diese zählt als staatlich anerkannte.

Mittlerweile wohne ich seit Februar in meiner eigenen Wohnung, trotz das ich unter 25 Jahren alt bin. Bin erst 20. Den Auszug habe ich von der ARGE genehmigt bekommen. Grund dafür waren Probleme mit dem Elternhaus, die immer noch bestehen. Seit Februar beziehe ich Harzt 4 + Kindergeld.

Nun habe ich sehr hohe Chancen, zum August / September eine neue Ausbildung als Informatikkaufmann oder IT-Systemkaufmann zu bekommen. Diese diesmal betrieblich, also nach dualem Ausbildungssystem. Allerdings ist der durchschnittliche Verdienst bei 300 € im Monat. Davon kann ich leider nicht meine Wohnung und alles drumherum bestreiten.

Daher ist meine Frage wie folgt: In wie weit habe ich die Möglichkeit auf Förderungen von seiten des Amtes in Bezug auf Hartz 4, BAB, Kindergeld oder sonstigen Maßnahmen? Und, vor allem, wie erzähle ich das am günstigsten dem Amt?

Über jede Info würde ich mich freuen. Bei Fragen zu dem genannten zur Konkrtetisierung o.ä. meldet euch.

MFG

Gurbelunder
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  #2  
Alt 30.03.2009, 21:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Kindergeld auf alle Fälle, BAB nur, wenn man dich quasi als besonderen Fall anerkennt und ALG 2 generell nicht.

Turtle
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