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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 11.12.2009, 01:25
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Standard Feste Arbeit aber Umzug dafür nötig

Hallo,

nach stundenlangem vergeblichen Suchen möchte ich den speziellen Fall einer Freundin hier mal vortragen.

Sie ist 20, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und nach kurzer Zeit des ALG1 Bezuges hat sie auch eine Arbeit in ihrem Beruf gefunden. Sie wohnt auf dem Lande und hat keinen Führerschein. Der Öffentliche Personen-Nahverehr ist für sie nicht nutzbar da sie Arbeitszeiten im Schichtsystem hat die von morgens 4:45 UHR Arbeitsbeginn bis 22:15 UHR Feierabend reichen. Die Eltern sind beide Berufstätig, der Vater Fernfahrer mit LKW und die Mutter arbeitet selbst in Schicht. Sie kann also nicht von jemandem gefahren werden. Bei beiden ist der Verdienst recht gering so das am Ende des Geldes auch immernoch reichlich Monat übrig ist.
Momentan ist sie bei einer Freundin untergekommen - quasi zu Besuch. Dafür kauft sie dann halt mal ein und macht sauber und so. Aber das ist kein dauerhaft akzeptabler Zustand. Meldebehördlich kann sie sich dort leider nicht anmelden.
Die Entfernung Wohnung zu HAuse zur Arbeitsstätte sind ca.15-20KM.
Bei der Arbeit verdient sie 600 Euro brutto und das ergibt bei ihr ca 475 netto. Derzeit sind es ca. 20 Wochenstunden die sie arbeitet. Es wurde in Aussicht gestellt das ihre Stunden erhöht werden und sie somit auch mehr Geld verdient. Aber bis dahin muss sie sich natürlich erstmal beweisen.
Ein Umzug in eine eigene Wohnung am Arbeitsort ist also zwingend notwendig - jedoch aus eigenen Mitteln auf Dauer nicht bezahlbar.
Die Folge wäre natürlich über kurz oder lang der Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine Besonderheit gibt es noch zu nennen. Sie würde aus dem Zuständigkeitsbereich einer ARGE in den einer anderen ARGE geraten.
Bei der jetztigen ist sie nett und zuvorkommend beraten worden, wurde jedoch an die "zukünftige" ARGE verwiesen zwecks Zustimmung der Übernahme der Kosten. Dort wurde ihr jedoch schroff und abwertend mitgeteilt das es das nicht gibt... fertig Punkt aus. Ihr wurde dann auch gleich ein Zettel hingeknallt auf dem sie eine Belehrung unterschreiben musste das die Kosten ohne vorherige Zustimmung nicht übernommen werden usw....... Ich muss aber dazu sagen das sie zum Zeitpunkt dieser Gespräche noch nicht den jetztigen Arbeitslatz hatte sondern da nur einen Minijob hatte bei dem sie unter 15 Wochenstunden geblieben wäre.

Sie ist jetzt mächtig eingeschüchtert und traut sich kaum noch was zu fragen bei der ARGE und ist auch ziemlich verzweifelt weil sie nicht weiter weis . Deshalb habe ich ihr meinen Beistand angeboten.

Jetzt mal zu den Fragen:
Würde sie eine Aufstockung bekommen?
Könnten Kosten für Umzug und Erstausstattung der Wohnung übernommen werden?
Wenn ja - worauf könnte sie sich berufen?
Und wo bei welcher ARGE müsste sie was beantragen???

Vielen Dank Euch allen und weiterhin so eine tolle Forumsarbeit wie bisher.
Echt Klasse was Ihr hier macht.

Grüße UPSMann
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  #2  
Alt 11.12.2009, 07:16
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Ja, sie kann Aufstockung ALG II bekommen.

Über den Umzug muß sie mit ihrem Pap sprechen, der KANN die Kosten der Unterkunft im Rahmen des Vermittlungsbudgets übernehmen. Ob er es macht, kann ich nicht sagen, da sie ja wie es aussieht nicht aus der Leistung fällt und es ist eine KANN-Leistung. Wenn es ihr erster eigener Haushalt ist, kann sie auch Erstausstattung beantragen. Umzugskosten sind bei der jetzigen Arge zu beantragen, Erstausstattung bei der neuen.
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  #3  
Alt 11.12.2009, 09:02
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Guten Morgen.

Ich nehme mal an Pap ist der persönliche Ansprechpartner??? Und nicht der Vater....

Nunja es ist so eine Sache mit aus der Leistung fallen. Sie fällt auf alle Fälle aus dem ALG1 heraus. Ebenso fällt das Kindergeld jetzt weg.
Was sie bekäme wäre ja dann Aufstockung. Oder muss bzw. kann sie nach dem Umzug dann Wohngeld beantragen?


Gruß UPSMann
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  #4  
Alt 11.12.2009, 09:06
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Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Wohngeld ist nur dann nötig wenn dieses höher wäre als ALG II.
Und ja, PAP ist ihr persönlicher Ansprechpartner in Ihrer ARGE.

Andi
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  #5  
Alt 13.12.2009, 22:17
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Beiträge: 24
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Können die Mitarbeiter der ARGE den Umzug "verbieten" bzw. jegliche Unterstützung versagen? Wenn ja - welche Gründe wären von deren Seiten als gerechtfertigt anzusehen??
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  #6  
Alt 13.12.2009, 22:29
Benutzerbild von Turtle1972
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Leider ist es nicht möglich, in der Unendlichkeit der Gründe diese Unendlichkeit endlich zu machen.

Umgedreht wird ein Schuh draus: Wenn man ihr den Umzug verwehrt, dann poste den Grund hier und dann reden wir darüber.

Turtle
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  #7  
Alt 13.12.2009, 22:38
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OK,

am Dienstag wird sie mehr wissen. Da muss sie ja dann erstmal zur "freundlichen ARGE". Und dann sehen wir weiter.

Vielen Dank schonmal.
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  #8  
Alt 28.12.2009, 13:06
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Hallo,

ich möchte dieses Thema nochmal aufwärmen. Unter den gegebenen Vorraussetzungen wäre ein Auszug tatsächlich gestattet.

Nun wird es aber si sein das sie ab Januar 40 Stunden die Woche arbeiten wird. Also auch entsprechend gut verdienen wird.

Muss sie denn jetzt immernoch beim Amt der Stadt um Übernahme der Kosten bitten und sich die genehmigen lassen für den Fall das sie mal wieder weniger verdient?

Eigentlich kann sie doch jetzt bei Vollverdienst ohne irgendjemanden fragen zu müssen eine Wohnung nehmen oder?
Wenn sie aber irgendwann wieder weniger verdient kann sie doch Aufstockung beantragen. Oder kann es dann Probleme geben???

Danke euch
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  #9  
Alt 28.12.2009, 13:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Wenn sie ausreichend verdient, kann sie tun und lassen, was sie will.

Turtle
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  #10  
Alt 28.12.2009, 13:14
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Danke

Das ist soweit auch klar. Aber sie arbeitet erstmal bis März auf 40 Stunden. Dann wird weiter entschieden. Falls sie dann doch wieder nur auf 20 Stunden gesetzt wird kann sie dann Aufstockung bekommen oder kann sich die ARGE dann auf die Belehrung wegen nichtübernahme der Kosten berufen?
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