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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 07.08.2009, 21:43
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Beiträge: 5
Standard Falsche Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung

Hi Leute,

leider ist mir oder denen ein Fehler unterlaufen,
beim Berechnungsbogen für Kosten für Unterkunft und Heizung
Bei Gesamtbedarf und Antragssteller sind jeweil 359,00 angegeben.
Was aber nicht stimmt, soviel ich weiß bin ich berechtigt nach einer best. Tabelle sooso meine Unterkunftskosten und Heizung von insgesamt 400euro geltend zu machen.
habe ich noch rückwirkend Anspruch und wenn ja nach welchem § soll ich gehen??

vielen Dank

Gruß HIPP
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  #2  
Alt 07.08.2009, 21:51
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Beiträge: 2.744
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Hast Du irgendwas an Einkommen?

Wenn auf dem Bescheid 359,00 EUr insgesamt draufsteht, ist das nur die Regelleistung (wenn Du alleine lebst). Dann hat man bei Dir gar keine KDU berücksichtigt. Hast Du Mietvertrag eingereicht? Am besten gehst Du Montag mal zur Arge und hakst nach.
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  #3  
Alt 08.08.2009, 11:38
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Oder der 20-jährige Schüler hat die KdU nicht bewilligt bekommen.

Wechsel von SGBII auf das Wohngeld?!
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  #4  
Alt 08.08.2009, 13:47
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Beiträge: 844
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Oder der 20-jährige Schüler hat die KdU nicht bewilligt bekommen.

Wechsel von SGBII auf das Wohngeld?!
Dann dürfte aber keine Regelleistung von 359 € bewilligt werden, sondern nur 287 € (§ 20 Abs. 2a SGB II).
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  #5  
Alt 08.08.2009, 14:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Ich weiß, aber die Angaben des TE sind dermaßen mager, dass man nur noch spekulieren kann. Oder schweigen.
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  #6  
Alt 08.08.2009, 18:33
Benutzerbild von Turtle1972
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In meiner ARGE sehen die Bescheide dann so aus, dass da 359 Euro als Regelsatz steht, aber bei sonstigem Einkommen halt der Differenzbetrag zwischen 359 und 287 Euro. A2LL scheint es nicht anders machen zu können...

Turtle
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  #7  
Alt 09.08.2009, 11:53
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Oder eine Optionskommune und es kommt ein zweiter Bescheid wegen der KdU.
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  #8  
Alt 09.08.2009, 14:12
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Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Oder eine Optionskommune und es kommt ein zweiter Bescheid wegen der KdU.
Arme Optionskommune, die nach Leistungsarten separate Bescheide versenden muss
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  #9  
Alt 09.08.2009, 18:59
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Beiträge: 5
Standard Re.

hallo Idiotenwiese,

ja eigentlich müsste ich ein Wechsel von SGB2 nach Wohngeld vorgenommen haben.
Aber ich war, weil ich sicher gehen wollte nochmal bei einem Anwalt für sozialrecht, der mir gesagt hat:
Es wäre nicht möglich!
Kennt die Arge gut!
Ich weiß es ist rein theoretisch möglich aber leider in meinem
bescheidenem bayrischen Umkreis praktisch nicht möglich.
um kurz eine Begründung zu nennen:
Die Sachbearbeiter wären mit der kreativen Modell meiner schlichtweg
überfordert und das hätte auswirkungen auf die Genehmigung.
Ich hätte natürlich überaus gern dieses Modell mit Wohngeld usw. umgesetzt... aber dann wieder bürokratisch zu scheitern bzw.
im September ohne Geld dazustehen und sich auf die lange Bank schieben zu lassen.. lassen meine finanziellen Mittel nicht zu.
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