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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich (19J) fange ab dem 1.08.11 eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten an und bekomme ca 703 € brutto. Da meine Eltern Hartz 4 beziehen frage ich mich was mir dann übrig bleibt? bzw was bei meinen Eltern abgezogen wird, ansonsten fehlt es ihnen ja auch (Habe noch einen Bruder 7 - natürlich Schüler)Wir bekommen "für mich" 147,81€ für Unterkunft und Heizung Und zur Sicherung des Lebensunterhaltes : 103,00€ Würde gerne demnächst mit meinem Freund (23 J) zusammenziehen, er verdient ab dem 1.03 1400€ brutto. Aber ich würde natürlich vorher gerne doch noch etwas zurück legen (für Wohnungsausstattung etc), aber wenn da für mich zu wenig übrig bleibt, dann überlege ich ob wir das mit dem Umzug nicht vorziehen?! Bekomme ich dann vielleicht noch mein Kindergeld evtl andere Zuschüsse ? Könnt Ihr mir bei meiner Überlegung helfen? ![]() Liebe Grüße und vielen Dank schonmal |
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#2
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| Deinen Eltern wird nichts abgezogen, außer ggf. das Kindergeld, daß Du nicht für deinen Bedarf benötigst. Du mußt natürlich von Deiner Ausbildungsvergütung Deinen Mietanteil, Strom, Essen usw. bezahlen. Die Ausbildungsvergütung ist ja kein Taschengeld. |
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#3
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| Deinen Eltern wird dein Mietanteil und deine Kosten für Verpflegung abgezogen, da du dich mit deinem Ausbildungsgeld selbst verpflegen kannst und auch musst. Wie schon geschrieben, die Ausbildungsvergütung ist kein Taschengeld. Du musst dann deinen Mietanteil an deine Eltern zahlen und dich selbst verpflegen. |
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#4
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| Vor der selben Frage stand ich auch schonmal. Da deine Eltern 147 Euro für miete und Heizung etc. für dich bekommen und 103 Euro für den Lebensunterhalt, wird ihnen genau das abgezogen. Das bedeutet: 250 euro bekommt deine Familie weniger. Was wiederrum beduetet das dieses Geld deinen Eltern fehlen würde und du es Ihnen auszahlen musst. Das Amt rechnet damit das du dann für diese fehlenden Kosten aufkommst- da du dann eigenes Einkommen hast. Du musst dann selbst schauen, ob dir -250 und anderen Ausgaben wie Sprit etc. ausreichen um noch was beiseite zu legen oder ob du sofort mit deinem Freund zusammen ziehst. |
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#5
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| Das mit dem Mietanteil ist richtig. Allerdings müsste der auchge zahlt werden, wenn man sich eine eigene Wohnung suchen würde. Ist also die Frage, ob man für den bieherigen Mietanteil was findet. Hinsichtlich seines Regelbedarfes ist die Aussage quatsch, es sei denn, du würdest unterstellen, dass die Eltern das Geld für ihr Kind bisher für sich selbst zweckentfremdet haben. |
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| ausbildungsvergütung, ausziehen |
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