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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 31.01.2010, 22:43
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Ausrufezeichen Einkommen Eltern bei Auzug mit 23 Jahren wegen schwieriger Verhältnisse zu Hause

Hallo!

Ich war schon bei Therapiesitzungen wegen meiner Situation zu hause mit 13, dann mit 16 , dann zusammen mit meinen Eltern mit 22 und jetzt, mit 23 habe ich schon wieder ne Überweisung vom Arzt zum Therapeuten.

Ich war noch nicht da, weil ich so sehr in meiner Situation festsitzte.Ich will jedoch
mehr denn je morgen anrufen und kümmere mich auch endlich um offene Fragen in einem Forum.

Ich muss einfach so schnell wie möglich von zu Hause raus, wer oder was
muss mir welchen Wisch für welches Amt geben damit ich Hartz4 für Leute wie mich bekomme, die unter asozialen Verhältnissen zu Hause wohnen aber unter 25 sind? Geraten: Therapeut macht den Wisch, Wisch geht zum Arbeitsamt? Oder Jugendatm??

Noch besonders wichtig: Wird am Ende IMMER das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt? Auch in dem Fall wenn das mit dem Therapeuten durchkommt? Weil, die Verdienen nämlich aufm Papier zu viel, können mich aber nicht finanzieren, da sie nen gewissen Lebensstandard haben (Jeder n Auto aus beruflichen Gründen)und auch keine Wohnung zur Miete sondern Haus zur Miete. Außerdem werden Schulden abbezahlt.

DANKE FÜR EURE INFORMATIONEN UND DAMIT ERSTE HILFE!!!
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  #2  
Alt 31.01.2010, 22:54
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Zitat:
Zitat von Vivien86 Beitrag anzeigen


Noch besonders wichtig: Wird am Ende IMMER das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt?
Das ist möglich. Denn es gibt die BGB Unterhaltsverpflichtung der Eltern.

Was ist mit Ausbildung?

Von was lebst du jetzt?
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  #3  
Alt 31.01.2010, 22:59
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Beiträge: 1.910
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Zitat:
Zitat von Vivien86 Beitrag anzeigen
Weil, die Verdienen nämlich aufm Papier zu viel, können mich aber nicht finanzieren, da sie nen gewissen Lebensstandard haben (Jeder n Auto aus beruflichen Gründen)und auch keine Wohnung zur Miete sondern Haus zur Miete. Außerdem werden Schulden abbezahlt.
Bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung oder zum. 25. Lebensjahr sind deiner Eltern im ALGII für deinen Unterhalt zuständig.
Ohne Unterhaltsprüfung wird kein ALGII fließen.
Können deine Eltern Unterhalt zahlen dann ist das vorrangig.

Dein Unterhalt geht vor ihren "Lebensstandart"
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  #4  
Alt 31.01.2010, 23:11
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Ich habe eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin gemacht, lebe bei meinen Eltern in nem KAFF und auch wäre es so, dass ich es vom Arbeitsmarkt her leichter hätte wenn ich schon in der STADT WOHNE!Mal GANZ ABGESEHEN von der Situation zu Hause....

Heißt das also meine Eltern müssen in eine kleine Wohnung ziehen?
Und welcher Wisch sagt meinen Eltern dass sie mir n WG Zimmer bzw Wohnung bezahlen müssen? Arbeitsamt?Therapeut?Jugendamt?
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  #5  
Alt 01.02.2010, 15:08
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Hallo
fürs Jugendamt bist du zu alt....Therapeut würde ich mal sagen.

Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 01.02.2010, 20:40
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Hi,

sofort zum JA und Dir das beshceinigen lassen. Am besten mit Beschinigungen / Artest / Brief vom Therapeuten / Arzt.

Unterhalt bekomsmt Du dann nicht mehr. ALG II mit der Bescheinigung vom JA beantragen. Dauert aber leider etwas.. Unbedingt Druck machen und persönliche Termine aushandeln (und da RECHTZEITIG KOMMEN!!!!).

MfG,

Anon
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  #7  
Alt 01.02.2010, 21:12
Benutzerbild von Wasiss
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Beiträge: 264
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Zitat:
Zitat von AnonStar Beitrag anzeigen
Hi,

sofort zum JA und Dir das beshceinigen lassen.

Das Jugendamt wird hier nicht mehr tätig, alles was über 21 ist hat da nichts mehr zu erwarten.

Hatte Enibas aber bereits erwähnt!
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  #8  
Alt 02.02.2010, 13:33
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Beiträge: 117
Standard @Vivien86

Wenn ich lese, dass Du es vom Arbeitsmarkt her leichter hättest, wenn Du in der Stadt wohnst, so schließe ich daraus, dass der Arbeitsmarkt bisher für Dich eher theoretische Bedeutung hat.

Und wenn Du Dich jetzt einfach mal bewirbst bei Firmen in der Stadt? Du kannst ja in die Bewerbungen reinschreiben, dass Du in die Nähe des Arbeitgebers umziehen würdest.

Boah ey, jetzt kommt der schon wieder mit der Idee der Stellensuche. Ich weiß, es wird Kritik geben, aber manchmal denke ich eben an solch aussergewöhnliche Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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  #9  
Alt 02.02.2010, 20:39
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Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 36
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Stellensuche ist total überbewertet!
Nein, im Ernst, leider nehmen Arbeitgeber ungern Leute, die nicht schon dort wohnen, sonder erst evtl dann mal dahin ziehen wollen.. (Kommt natürlich auch darauf an, umw as für einen Job es sich handelt.)

Wenn es Dir von Deiner psychischen Verfasung her möglich ist zu arbeiten, was ich denke wie Du es geschildert hast, bewirb Dich trotzdem in der Stadt.. Sollte Dein Beruf gerade gefragt sein (m.M. nach ist er das), nehmen sie dich auch gerne, wenn Du dahin ziehst.
Über Deine Eltern solltest Du aber nie ein schlechtes Wort verlieren bei Bewerbungsgesprächen...
Nur, dass Du bereits nach einer freien Wohnung suchst und natürlich gerne in die Nähe Deiner nächsten Arbeitsstelle ziehen möchtest.

Wie schon geschildert wird's mit JA etc. schwer und mit ARGE dauert es garantiert viel länger, als einen job zu suchen

MfG,

Anon
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Stichworte
einkommen der eltern, eltern, u25 regelung, unterhalt

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