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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 16.01.2010, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 13
Standard eigene wohnung vorher oder nachher beantragen

Hallo ich will mich von meinen freund trennen .. wir haben ein 19 monate alten sohn..
ich 19 will ausziehen und mit mein sohn allein leben.
meine frage ist wenn ich jetzt ne wohnung suche muss ich die wohnung vorher beantragen oder erst wenn ich eine habe. ?
Hier mit mein freund haben wir kein Hartz 4 gebraucht aber wenn ich ausziehe schon..
könnt ihr mir helfen?

lg
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  #2  
Alt 16.01.2010, 17:07
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Hä?

Am 30.12.2009 schriebst du in deinem ersten Beitrag in diesem Forum:

"Hey,
ich bin 19 und lebe bei mein eltern und habe ein 19 monate alten sohn und bekomme trotzdem hartz4.. "

Ausbildung-Elternzeit-HartzIV???

Jetzt, ganze 17 Tage später!!!! hast du mit dem Freund zusammengelebt und kein ALG 2 bekommen?!

Willst du uns veralbern?

Turtle
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  #3  
Alt 16.01.2010, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 13
Standard

wäre nett wenn du einfach auf die frage antworten würdest den rest geht dich nichts an.. wie gesagt.. vielleicht ist die frage nicht von mir sondern von einer freundin die kein bock hat sich hier anzumelden.
oder darf ich hier keine frage für wen anders stellen?? aber ich weiß wo ich hier im forum bin.. man wird gleich verurteilt..
und nein ich will euch nicht veräppeln
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  #4  
Alt 16.01.2010, 21:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1.910
Standard

Da der Freund anscheinend über genügend Einkommen verfügt,
ist zuerst der Unterhalt fürs Kind zu zahlen, dazu Betreuungsunterhalt für die Mutter. Wenn das alles nicht reicht, gibts aufstockend ALGII.
Also am besten gleich zum Anwalt und Unterhalt vom Vater einfordern.
Wohnung vorher von der Arge genehmigen lassen. Bzw. erkundigen wie hoch die angemessene KDU bei euch ist.
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  #5  
Alt 16.01.2010, 22:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Da der Freund anscheinend über genügend Einkommen verfügt,
ist zuerst der Unterhalt fürs Kind zu zahlen, dazu Betreuungsunterhalt für die Mutter. Wenn das alles nicht reicht, gibts aufstockend ALGII.
Also am besten gleich zum Anwalt und Unterhalt vom Vater einfordern.
Wohnung vorher von der Arge genehmigen lassen. Bzw. erkundigen wie hoch die angemessene KDU bei euch ist.
das mit meinen ex das ist ja geregelt.. da brauch ich nich zum anwalt.
mir geht es nur um die wohnung ob ich es vorher oder nachher beantragen muss..
also erst wohnung suchen und die daten dem amt geben oder zum amt mit den bereden und dann erst wohnung suchen.?
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  #6  
Alt 16.01.2010, 22:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1.910
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Zitat:
Zitat von milly Beitrag anzeigen
das mit meinen ex das ist ja geregelt.. da brauch ich nich zum anwalt.
Betreuungsunterhalt schon geregelt bevor du ausziehst ?
Das Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zwei Paar Schuhe sind, daran denkst du schon.

Ansonsten hab ich die Frage nach der Wohnung eh schon beantwortet.
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  #7  
Alt 16.01.2010, 23:20
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Zitat:
wäre nett wenn du einfach auf die frage antworten würdest den rest geht dich nichts an.
Der geht mich schon was an, nämlich dann, wenn ich als MODERATOR einen FAKE vermute!!!

Außerdem kannst du das deiner Oma erzählen, dass deine Freundin auch 19 ist und justament auch gerade einen 19 Monate alten Sohn hat! Ein bisschen viel der Zufälle.

Und da ich mir so eine Antwort nicht gefallen lasse, ist hier Schluss mit dem Thread. Wenn du meinst, so auftreten zu dürfen, suche dir ein anderes Forum!

Turtle
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