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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin 19 Jahre alt, ausgebildete Bürokauffrau und möchte ab September 2010 die FOS Gestaltung besuchen um danach Medienkommunikation studieren zu können. Nun ist es so: ich bin im Mai 2009 bei meinem Vater ausgezogen, weil ich es einfach nicht mehr ausgehalten habe. Um es genauer zu beschreiben: mein Vater ist selbständig, ich musste neben meiner Ausbildung im Betrieb mithelfen, in der von meinem Vater verpachteten Gaststätte kellnern und den Haushalt für ihn, meine beiden Geschwister und seine Lebensgefährtin schmeissen - dafür wurde ich nicht entlohnt. Wenn ich was dagegen gesagt hat, wurde ich gleich angeschrien. Mit meinem Vater und besonders seiner Freundin komme ich überhaupt nicht klar, ich wurde zu Hause oft ihnen schikaniert. Also bin ich dann als ich 18 geworden bin "heimlich" zu meiner Mutter gezogen. Meine Mutter ist arbeitslos und alkoholabhängig, das war eine große psychische Belastung für mich und deshalb bin nach einem halben Jahr in eine WG gezogen, wo ich jetzt noch wohne. Allerdings wurde nun Schimmel in meinem Zimmer festgestellt und ich muss nun umziehen. Ich ziehe jetzt zum 01.09. in eine 2-Zimmer-Wohnung, die Warmmiete beträgt 400,-. Ich möchte neben der Schule natürlich auch arbeiten, allerdings kann ich mir mein Leben nicht allein mit einem 400-Job finanzieren. Meine Frage ist jetzt also: habe ich einen Anspruch auf Hartz 4 ? Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten Grüße, Löttchen |
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#2
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| Für Schüler gibt es kein ALGII. Erkundige dich nach BAB/Bafög. |
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#3
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| Schüler die die Fachoberschule besuchen, welche keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt, können ALG II beantragen. Auf Bafög habe ich keinen Anspruch. |
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#4
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| Warum gibts kein Bafög? |
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#5
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| Bafög gibt es nur, wenn der Schüler - noch zu Hause wohnt - ein Kind hat - verheiratet ist - oder wenn die Ausbildungsstätte weit vom Wohnsitz entfernt ist, und der Schüler sich daher eine Wohnung suchen muss, die nicht so weit von der Ausbildungsstätte entfernt ist. Außerdem kommt es auch auf das Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners an, welche Schule man besucht usw. da z.B. mein Bruder, der die BOS besucht, bei meinem Vater wohnt, keine Miete und kein Essen zahlen muss und dessen sein Vermögen die Grenze von 5.200 EUR übersteigt, trotzdem fast 200 EUR Bafög erhält. Dabei ist mein Vater noch Unterhaltspflichtig für ihn. Wenn man aufgrund sozialer Probleme das Haus der Eltern verlässt, bekommt man leider nichts... |
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#6
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| Dann musst du dich in dem Fall aber darauf einstellen, dass die ARGE auf dem Standpunkt steht, dass deine Schule dein Privatvergnügen ist und deine Ausbildung ausreichend um ARBEITEN zu gehen. D. h. man wird dir umgehend Arbeit oder Maßnahmen anbieten und dich durchsanktionieren, wenn du ablehnst. Turtle |
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#7
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| Wohnung für 400 €? Schule ohne BAföG? Aber Ansprüche an den Staat stellen! Was willst du überhaupt mit deiner FOS Gestaltung, die ist für keinen einzigen Studiengang Voraussetzung. |
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#8
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| Zitat:
erstmal kleine Berichtigung zu meinem ersten Beitrag: Wohnung kostet 350 € warm, habe heute nochmal mit der Vermieterin geredet. Für meinem Wohnort ist das sehr günstig. Ich würde keine Ansprüche an den Staat stellen, wenn ich mir die Schule selbst finanzieren könnte. Ich will ja auch neben der Schule arbeiten, aber vom Verdienst ist dann vielleicht grad mal die Miete bezahlt. Ich stelle keine hohen Ansprüche, aber von Luft und Liebe kann nunmal keiner leben. Wenn du, alida, das doch kannst: für Tipps bin ich immer dankbar. Fachabi Gestaltung ist für den Studiengang Medienkommunikation, welchen ich studieren möchte, sehr wohl Voraussetzung. Genauso wie für so ziemlich jeden Studiengang, der in eine gestalterische/künstlerische Richtung geht. Auf der FH kann man theoretisch mit Fachabitur jeden Studiengang studieren. Aber wie gesagt: nur theoretisch! Wenn man für den angestrebten Studiengang keine Vorkenntnisse aufweisen kann, hat man sehr schlechte Chancen, diesen Studiengang auf der FH studieren zu können. man sollte sich doch erstmal informieren, bevor man solche Aussagen macht, alida. Ich habe meine Frage und meine Situation in dieses Forum gestellt, um qualifizierte Antworten zu erhalten, nicht um Kommentare wie von alida zu ernten. Daher bitte nur noch brauchbare Beiträge verfassen. Dankeschön |
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#9
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| Was willst du denn noch für Antworten, bitte?! Wenn die Schule nicht mit Bafög gefördert wird, kannst du ALG 2 beantragen. Und musst die Schule abbrechen, wenn man Arbeit oder eine Maßnahme für dich hat. ALG 2 ist nunmal keine Schulbildungsförderungsleistung. Ggf. solltest du dir eine andere Alternative suchen. Z. B. die Absolvierung einer Schulform, bei der du Bafög bekommst. Turtle |
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#10
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| Ich denke das war brauchbar genug. Und damit geht der Thread hier auch zu.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| hartz 4, hartz 4 umzug, schule, u25 |
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