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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo. Bin nicht Sharif, sondern sein Neffe. Habe folgendes Problem: Habe Zuhause schon seit einiger Zeit viel Ärger und in der Schule auch. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und wurde auch schon an einen Psychiater vom Jugendamt geschickt (jedenfalls so was ähnliches) Das Jugendamt nannte es glaub ich Ambulante Hilfe. Jedoch komplett anders, als es erklärt wurde. Somit sanken meine Erfolgsaussichten auf Frieden auf gleich NULL. Daher habe ich mit dem von der Ambulanten Behandlung darüber gesprochen. Er meinte, er will mir helfen. (Also Okay habe ich). ABER: Das Problem ist die Finanzierung, er meinte, eine eigene Wohnung wäre machbar, sodass kein Heim, oder keine Wohn-WG gebraucht wird. Seine erste Idee war BAföG. Ich habe mich erkundigt und fand heraus, dass Hartz IV ab 15 okay ist. Kann ich Hartz IV mit Erfolgschancen beantragen (incl. Wohngeld)????? Sonst würde erst alles im August losgehen können (wenn das Bafög angenommen wird, denn wahrscheinlich schaffe ich die 10. nur knapp und muss sie wiederholen, das wäre dann das 11. Schuljahr und erst dann kann ich laut seinen Aussagen Bafög beantragen). Und das es Erst im August losgeht möchte ich nicht, denn es geht immer mehr bergab. Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen Basti |
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#2
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| Das Problem ist, dass du minderjährig bist. Du wirst um ein Heim bzw. betreutes Wohnen gar nicht herum kommen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Heim waren wir uns beide einig: NEIN Betreutes Wohnen ein wenig. Also WG nein, überwiegend selbstständiges Wohnen in eigener Wohnung ja. Und zwar darf ich mir wenn die Finanzierung geklärt ist eine Wohnung suchen. --> Mit HILFE vom Amt. Dann wird öfters mal jemand vorbei schauen ob's mir gut geht. Zudem wird mir bei Papieren vom Amt geholfen. So sagt es mir jedenfalls der Psychologe. |
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#4
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| Zitat:
Es ist nicht so daß jeder Zögling der nicht klarkommt eine Wohnung alimentiert bekommt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. |
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#5
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| Ja, Jugendamt. Wenn das Jugendamt die Unterbringung wo auch immer befürwortet bzw. für notwendig betrachtet, hat es auch die Kosten dafür zu tragen. Das nennt man Jugendhilfe und fällt unter die Regelungen des SGB VIII. Je nach Leistungsfähigkeit ist auch eine Kostenbeteiligung der Eltern erforderlich.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Du kannst deinem Jugendamt einen schönen Gruß von mir bestellen, BAföG gibt es nicht. Soziale Gründe sind nämlich nicht anerkannt, um eine eigene Wohnung zu beziehen und dann förderungsberechtigt zu werden. |
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