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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Dann sollte dir das Jugendamt auch deine Fragen beantworten können. |
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#12
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| Ich gehe davon aus, dass ihr als BG ALG 2 bekommt, oder? Das bedeutet, dass momentan euer Sohn aufstockend zu BAB und Kindergeld noch ALG 2 erhält und daher gem. § 22 Abs. 2a SGB II eine Auszugsgenehmigung braucht. Geht es dir darum? Die ARGE wird sicherlich das Jugendamt zur Stellungnahme auffordern, gerade, weil er eben noch minderjährig ist. Ansonsten gebt ihr die Gründe so an, wie sie sind: zerstörtes Eltern-Kind-Verhältnis. Ob die ARGE einem Auszug zustimmt, wird sicherlich dann vor Ort geprüft werden. Da er noch keine 18 ist, könnte das BvB auch erstmal gar nicht erhöht werden, denn nach § 60 SGB III geht das erst mit 18. Es sei denn, die Berufsberatung erkennt auch die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung an und teilt das der BAB-Stelle mit. Solange er also nur die 212 Euro bekommt, wäre er auch mit einer eigenen Wohnung nach § 7 Abs. 6 SGB II nicht vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Wird die eigenen Wohnung von der BAB-Stelle als notwendig anerkannt, würde sich das BAB erhöhen und er hätte keinen Anspruch mehr auf ALG 2. Jetzt meine persönliche Wertung, die ich mir nicht verkneifen kann: Das, was du beschreibst, nämlich Kind faul und tut nichts usw.. nichts anderes, als viele Eltern von ihren Kindern in dem Alter berichten. Es war und ist eigentlich eure Aufgabe, aus dem Jungen einen vernünftigen Menschen zu machen. Ihr müsst eurer Erziehungspflicht nachkommen und könnt die nicht einfach umgehen, indem ihr sagt: "Soll er sich doch eine eigene Wohnung suchen, uns doch egal, ob er darin versifft oder aus der BvB/Ausbildung fliegt, weil ihm morgens niemand weckt usw...". Ein Kind wird doch nicht faul oder aufmüpfig geboren. Wo kämen wir denn hin, wenn alle Eltern ihre Sprößlinge bei Auftreten pubertärer Anfälle vor die Tür setzen würden und der Steuerzahler das bezahlen soll?? Turtle |
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#13
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| Zitat:
Die Arge ist für Sohnemann, 17, nicht zuständig, sondern die Eltern. Die können natürlich "zu dem Entschluß kommen" daß Sohnemann seine eigene Wohnung bekommt. Wenn sie sie auch bezahlen können. Der Steuerzahler jedenfalls nicht. |
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#14
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| Es bringt nichts, weil du uns nicht glauben willst, sondern eher auf das Jugendamt hörst, dass anscheinend keine Ahnung von dem Alg2 hat. Da er eine BVB macht und mit Auszug einen höheren Anspruch als die 212 € hat (sobald er volljährig ist), hat er keinen Anspruch auf Leistungen von der Arge. Deshalb braucht auch kein Antrag gestellt werden, dass er bei euch zu Hause raus darf um eine eigene kleine Wohnung (oder Zimmer in einer WG) zu bekommen. Wenn er eine Wohnung hat (oder eben irgendwo ein Zimmer), dann muss er das bei der Agentur für Arbeit mitteilen, damit der Bedarf erhöht wird. Die Arge hat damit rein gar nichts zu tun!!!
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#15
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| Köstlich.... Auf Leute und deren Kommentare wir "Turtle1972" + "max56" habe ich ja sehnsüchtig gewartet! Das aber auch wirklich jeder meint seinen Senf preiszugeben, Hauptsache mal was geschrieben.... Kleine Kurzinfo nochmals: Die Beschreibung des Sohn-Eltern Verhältnisses war beschönigt ;-) Ich wünsche wirklich niemanden die Agressionen und Beleidigungen die uns durch unseren Sohn widerfahren!!! Und die beiden oben aufgeführten "Helden", laßt es Euch gesagt sein, auch Ihr könnte ihn nicht erziehen ;-) Aber beweihräuchert Euch ruhig weiter, hrhr... !!! Bitte den Thread umgehend schließen/löschen, danke!!! Ciao martin |
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