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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo Leute, ich wende mich mal an die Wissenden in diesem Forum. Ich bin etwas ratlos. Meine Situation ist die folgende: Ich werde jetzt mein Jurastudium abbrechen aus gesundheitlichen Gründen. Studiert habe ich in Berlin. Dort bezog ich eine eigene Wohnung. Ich habe sie in einer Zeit gekündigt, wo ich noch gedacht habe, ich müsste Hartz4 nicht beantragen. Jetzt ist es so, dass ich zwingend aus der Wohnung raus muss. Ich kann ab nächsten August eine Ausbildung als Erzieher in Heidelberg anfangen. Derzeit wohne ich übergangsweise bei meiner Mutter. Bei der Arge sagte man mir, dass ich als U25, wenn ich vor dem 17.2.2006 von zu Hause ausgezogen bin, Anspruch auf eine eigene Wohnung habe. Die Wohnung meiner Mutter ist nur übergangsweise, weil ich nicht mal ein richtiges Zimmer habe. Ich habe jetzt 3 Fragen: 1) Wird in meinem Fall das Einkommen der Eltern als Grundlage für die Leistungen herangezogen? 2) Habe ich einen Anspruch auf eine eigene Wohnung, da ich vor dem 17.2.2008 zu Hause ausgezogen bin oder habe ich da etwas falsch verstanden? 3) Wenn ich jetzt umziehen möchte in eine eigene Wohnung, wohin kann ich denn da ziehen? Bin ich verpflichtet in Berlin eine Wohnung zu nehmen? (Hier sind aber die Ausbildungsbedingungen schlechter) Muss ich meine Wohnung am Wohnort der Eltern nehmen? Oder kann ich auch nach Mannheim ziehen, was die nächstgelegene Stadt zu meinem wahrscheinlich künftigen Wohnort ist? Ich würde mich sehr über Antworten und Hilfe freuen. Lieben Gruß |
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#2
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| Bei einer Ausbildung als Erzieher bist du nicht ALGII berechtigt. Wie siehts evtl. mit Bafög aus während deiner Ausbildung? Bei Bafög allerdings wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. |
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#3
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| Es geht ja nicht um die Zeit, in der ich die Ausbildung mache, sondern um die Zeit zwischen Abbruch des Studiums und Beginn der Ausbildung....das ist ein dreiviertel Jahr. HG |
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#4
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| Sehe ich etwas problematisch. Da könnte ja jeder Studiker bißchen rumstudieren, sich seine Studentenbude vom Bafögamt oder den Eltern bezahlen lassen und sich nach kurzer Zeit arbeitslos melden und so das ganze U25 Regelwerk unterlaufen, weil er ja schon "eine eigene Wohnung" bezogen hatte, für deren Finanzierung er defakto nie selbst einen Beitrag geleistet hatte. Irgendeine Aushilfstätigkeit um die Zwischenzeit als junger Mensch zu überbrücken steht wohl völlig außerhalb deiner Betrachtungen, zumal du jetzt schon bei Muttern wohnst. |
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#5
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| Ich bitte um konstruktive Beiträge. Mit so einem Beitrag kann ich nichts anfangen. Vielen Dank! |
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#6
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| Wann bist du erstmalig zuhause ausgezogen (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)? Von wann bis wann hast du studiert? Wann bist du wieder zur Mutter gezogen? Was machen die Eltern beruflich? Was ist mit Unterhalt? Wieso musst du jetzt "zwingend aus der Wohnung raus", wenn du schon "übergangsweise bei der Mutter" wohnst?! Demnach bist du doch schon ausgezogen?! Turtle |
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#7
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| Hey Turtle, zunächst vielen Dank für deine Antwort. Also ich bin zum ersten Mal im Oktober 2004 umgezogen. Studiert habe ich von Oktober 2004 bis eigentlich jetzt. Mein Vater ist Landvermessungstechniker, meine Mum ist Haushaltsangestellte. Beide wollen jetzt aber keinen Unterhalt mehr zahlen, seit ich das Studium abgebrochen habe. Sie zahlten Unterhalt, stellen ihn aber zum 1.2.2008 ein. Ich muss zwingend aus der Wohnung raus, weil sie schon weitervermietet ist. Bei meiner Mutter wohne ich derzeit, weil ich aufgrund meiner Erkrankung nicht so oft alleine sein kann. Ich habe heute mit der Arge telefoniert, da sagte man mir ich muss jetzt erstmal einen Antrag in Berlin stellen. Wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei U25, die vor dem 17.2.2006 schon in einer eigenen wohnung lebten, nicht der Fall ist. HG Timo |
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#8
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| Wenn du bei den Eltern lebst und unter 25 bist, bildest du mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn du dein Studium aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musstest, sind sie u. U. auch nach BGB noch unterhaltsverpflichtet, da du ja nunmal für Krankheit nichts kannst. Beim ALG 2 zählt der tatsächliche Aufenthalt. Wenn du also schon bei den Eltern wohnst, dann wäre die ARGE in diesem Ort zuständig. Und nicht Berlin. Turtle |
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#9
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| Hey du danke für deinen Eintrag. Ich habe gestern dreimal bei der Arge angerufen und mich erkundigt. Die erste Dame sagte in Hessen, die zweite in Berlin und die Dritte an meinem künftigen Ausbildungsort. Ich gebe jetzt einfach einen Antrag in Berlin ab und gut ist. Man soll sich durch die Bürokratie auch nicht verrückt machen lassen. hg timo |
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#10
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| Wenn du meinst. Allerdings ist Berlin eben falsch. Aber du musst es ja wissen. Turtle |
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