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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.02.2011, 16:45
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Beiträge: 3
Standard Drohende Exmatrikulation - Anspruch auf ALGII?

Hallo,

ich fühle mich zur Zeit ziemlich hilflos und bin daher in diesem Forum gelandet. Falls ich an der falschen Tür klopfe, möge man mir das verzeihen, ich habe so gar keine Ahnung von der Thematik.

Ersteinmal zu meiner Situation:
Ich bin 22 Jahre alt und warte darauf, dass ich den nächsten Tagen meinen Exmatrikulationsbescheid zugesandt bekomme. (Mir droht also das Exen, ist aber noch nicht amtlich.) In meinem bisherigen Leben war ich noch nicht erwerbstätig. Ich wohne auch nicht mehr zu Hause, sondern gut 150 km entfernt von meinen Eltern in einer WG. Bewerbungen um Ausbildungsstellen für das Leben nach dem Studium habe ich ebenfalls schon versandt. Die Probleme sind jetzt:
1. Die Auswahlverfahren bei den ganzen Bewerbungen laufen noch, ich habe also definitiv noch keine Stelle,
2. Ausbildungen fangen wie gewöhnlich erst im letzten Drittel des Jahres an,
3. Ich suche bereits nach Mini- bzw. Midijobs, finde aber nichts, das ich ausüben kann bzw. werde ich vertröstet, die Bezahlung grenzt an Sklaverei oder die Bearbeitung meiner Bewerbung zieht sich. Ich stehe also im Moment mit Nichts da.

Ich habe schon versucht mich im Internet kundig zu machen, aber versteh einer die Bürokratie-Sprache ...
Bin ich berechtigt ALGII zu beziehen? Bin ich überhaupt berechtigt irgendeine Leistung zu bekommen? Was passiert mit meiner Krankenversicherung (bin bisher familienversichert)? Was ist mit dem Kindergeld? Was käme überhaupt auf mich zu, wenn ich beim Amt anklopfe wg. Leistungen? Wie würde es sich auf einen evtl. Anspruch auswirken, wenn ich zu meinem Freund in seine WG ziehen würde (würde weniger Miete für mich bedeuten)? Was würde passieren, wenn ich einen Minijob (400€) finde, hätte ich dann immer noch Anspruch?

Ratsuchende Grüße,
Josefa
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  #2  
Alt 06.02.2011, 17:34
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Deine Eltern sind für Dich in Form von Unterhalt zuständig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 06.02.2011, 17:39
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Registriert seit: 06.02.2011
Beiträge: 3
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Ich bekomme BAFöG. Wenn ich den Ex-Bescheide habe, werde ich natürlich zum BAFöG-Amt laufen und mich dort abmelden. Meine Eltern konnten und können mich also nicht unterhalten.
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  #4  
Alt 06.02.2011, 18:15
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Im Normalfall sollte es ALG 2 für dich geben, da du nicht in der Absicht, ALG 2 zu beziehen, bei deinen Eltern ausgezogen bist. Mach dich aber darauf gefasst, dass man trotzdem erstmal versuchen wird, dich an deinen elterlichen Haushalt zurückzuverweisen.

Turtle
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  #5  
Alt 06.02.2011, 20:14
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Registriert seit: 06.02.2011
Beiträge: 3
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Ah, okey. Danke. Das beruhigt mich erstmal. Wollte eh weiter nach Jobs suchen bevor ich zur ARGE renne.
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Stichworte
algii, exmatrikulation, freund, wohngemeinschaft

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