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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo liebe Forumgemeinschaft, ich wende mich an euch weil ich Rat bzgl. meiner der Wohnsituation brauche. Erstmal was zu mir: Ich bin 20 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Abitur gemacht. Aufgrund einer Depression habe ich mich vor Studienbeginn für ein Praktikum entschieden. Allerdings musste ich dieses abbrechen und wohne nun wieder daheim. Meine Mutter ist alleinerziehend und erhält für ALG2. Ich kenne die Regelungen für ALG2-Bedürftige unter 25 Jahren und muss nun schnellstmöglich ausziehen da eine weiteres Zusammenwohnen mit meiner Mutter nicht mehr möglich ist. Am Montag habe ich einen Termin beim Amt und denke da ich von meiner Mutter mehrfach körperlich misshandelt wurde auch eine eigene Wohnung bewilligt bekommen würde. Allerdings bin ich besorgt. Meine Schwester (10 J.) wohnt auch bei meiner Mutter und ich will nicht dass meine Mutter Probleme mit dem Jugendamt bekommt, da ihre Übergriffe sich nur gegen mich richten. Meine Frage ist nun ob es zu so etwas kommen würde wenn ich meine Gründe für einen Auszug darlege? Ich würde am liebsten gleich an den zukünftigen Studienort Berlin ziehen und bis Oktober nächsten Jahres arbeiten. Allerdings werde ich anfangs finanzielle Hilfe benötigen. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Mit freundlichen Grüßen |
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#2
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| Zitat:
Nur weil du das behauptest, gibt es keine Wohnung. Zitat:
![]() - der nachtvogel - |
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#3
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| Nein habe ich nicht. Ich möchte das Leben meiner Familie nunmal nicht versauen. Meine Mutter liebt uns trotz allem und meine Schwester liegt mir am Herzen ich könnte das nicht verantworten. Ich denke dass es die psychische Belastung ist die ihr Verhalten mir gegenüber beeinflusst, und mir tut sie leid. Ich hab mir schon gedacht dass das so einfach nicht geht. Wahrscheinlich bleibt mir auch nichts anderes übrig als bis Oktober zu warten und zu hoffen dass ich die Situation irgendwie überstehe. Wirklich was ansparen kann ich nämlich nicht. Müsste ja dann für meine Mutter aufkommen, da hilft auch eine Vollzeitstelle nicht weiter. |
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#4
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| Ich hatte mich nur gefragt ob es denn nicht die Möglichkeit gibt, meine Situation beim Amt weniger drastisch darzustellen. Wenn ich zum Beispiel sage, dass eine weiteres Zusammenwohnen nicht mehr möglich ist, da meine Psyche auch schon etwas davon getragen hat. Wenn ich gar nicht erwähne was wirklich los ist? Denn raugeschmissen hat sie mich schon vor 3 Monaten nur da hatte ich eben eine Unterkunft. Ich möchte einfach so schnell wie möglich hier rauskommen weil ich mir wirklich sorgen um mich mache, ich habe trotz Depression meine Abitur bestanden und das auch wirklich gut und möchte einfach ein normales Leben führen ohne den psychischen Terror. Ich hab einfach Angst dass die Depression wieder schlimmer wird und ich nichts mehr machen kann. |
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#5
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| Zitat:
Du bist deiner Mutter nicht zum Unterhalt verpflichtet. Von deinem Einkommen mußt du lediglich deinen Mietanteil und natürlich auch deine Lebenshaltungskosten bestreiten. Davon wird deiner Mutter NICHTS angerechnet. Bekommst du noch Kindergeld - DIESES wird der Mutter angerechnet wenn es nicht gebraucht wird um deinen Bedarf zu decken. Außerdem - verdienst du nicht soviel um aus der BG zu fallen -hast du auch deine Freibeträge auf das Erwerbseinkommen. - der nachtvogel - |
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#6
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| Davon abgesehen, wenn du dich selbst versorgen kannst. Also du einen Job hast und soviel verdienst das du auf keine Hilfe (ALGII) mehr angewiesen bist - kannst du sowieso tun und lassen was du willst. ich bin mit 18 von zuhause ausgezogen...... wer hätte mich daran hindern können ? Konnte halt auch meinen Lebensunterhalt ohne jedliche Sozialgelder bestreiten. Wenn du das auch kannst - was hält dich ? - der nachtvogel - |
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