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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen. Folgendes: Ich bin 24 J. alt (im September 25 J.) und meine Mutter zieht von hier weg...zurück zu ihrem Geburtsort. Nun möchte ich aber nicht mit. Mein Bruder hat ein eigenes Haus wo er mit seiner Familie lebt, hier in der Stadt. Die Frage ist nun: kann ich vorrüber gehend zu meinem Bruder ziehen? Ich müsste ja dann einen eigenen ALG2 Antrag stellen. Muss ich die Familie meines Bruders mit Angeben? (Sie haben nicht mit der Arge zu tun!) Ein eigenes Zimmer hab ich bei ihm nicht...würde also auf der Couch schlafen, sozusagen. Natürlich auch keine Kosten für Miete usw. Geht das so einfach? |
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#2
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| Naja da du dann in Haushaltsgemeinschaft lebst, musst du schon das Zusatzblatt HG ausfüllen und dabei packen. Wenn du bereits jetzt ALG II bekommst, muss deine Mutter ja eh die Veränderungen mitteilen. Gruß Enibas |
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#3
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| Ja, bei meiner Mutter bin ich dann raus. (BG) Werden die Einkommen von der Familie meines Bruders dann mit angerechnet? (Er ist Polizist und Sie im Einzelhandel tätig) Oder währe es möglich das mein Bruder mir Schriftlich bestätigt das er finanziel nicht für mich aufkommt. Wenn nicht, kann ich mir das ja sparen. Da ich dann ja eh keinen Anspruch hab. |
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#4
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| Geschwister sind sich untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet. |
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#5
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| Nach BGB nicht, aber eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II könnte schon geprüft werden.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Prüfen können sie ja... ![]() Ok, dann Danke ich euch für eure Antworten. |
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