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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 02.06.2010, 02:46
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen Bewilligungsbescheid

Guten Morgen,
ich hab da ne frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe am 01.06.2010 meine Bewilligung vom ALG 2 bekommen.
Dort steht das mir ein Monatlicher Gesamtbetrag von 699 Euro ab dem 01.05.2010 bewilligt wird.
Nun haben wir den 02.06.2010 und ich habe noch kein Geld überwiesen bekommen. Bekomme ich nun direkt für Mai und Juni das geld oder wie schaut das jetzt aus?
Bekommt die Vermieterin das Geld auch doppelt? Das Geld wird direkt an die vermieterin gesandt.

Bin zum ersten mal auf ALG2 angewiesen deswegen die frage.

Liebe Grüße
Sven
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  #2  
Alt 02.06.2010, 04:16
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Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 844
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Wenn du Anspruch ab dem 01.05. hast, bekommst du nun für zwei Monate die 699 Euro (abzüglich des Anteils, der an deine Vermieterin geht).

Das Geld sollte jetzt auch zeitnah (ich vermute spätestens in den nächsten Tagen) ankommen.
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  #3  
Alt 02.06.2010, 09:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 678
Standard

Normalerweise wird das Geld immer zum Ende des Monats für den nächsten Monat gezahlt (also z.B. 31.05. für Juni). In der Regel ist es am 30./31. oder am 01. auf dem Konto. Die Zahlungen werden jedoch bereits einige Tage vorher veranlasst, so dass sie bei dir nicht mehr regulär rausgebucht werden konnten. In den nächsten Tagen dürftest du mit der Zahlung für Mai + Juni rechnen. Wenn nicht, nochmal nachfragen
__________________
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Die anderen den Schuldigen.
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