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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Tag zusammen! Ich war bis vor zwei Wochen Schüler an einem Kolleg zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife. Dann wurde ich wegen Fehltagen "gekündigt". Folgendes Problem: Während dieser Zeit habe ich elternunabhängiges Bafög bezogen. -Hartz 4 Antrag, den ich nun stellen musste ist fast durch. -Normalen Regelsatz bekomme ich. -Wohnung wird nicht übernommen, da ich unter 25 bin. Habe letztes Jahr ebenfalls Hartz 4 bezogen. Nach hartem Kämpfen wurde mir dann eine Wohnung bewilligt. Meine Eltern mussten keinen Unterhalt zahlen, wie nun behauptet wird. Da ich meinen Bafög Antrag erst zu beginn der Schulzeit stellen konnte, lies mein Vater mich in dieser Zeit bei ihm wohnen. DIES ist Hauptbegründung des Sozis mir kein Geld für die Wohnung zu geben. Mein Vater wird mich auf KEINEN FALL bei ihm wieder einziehen lassen. Als ich fragte was ich tuen kann, wurde mir von den Ar.......... promt die Möglichkeit des Männerwohnheims genannt. Verdammt, ich bin kein Penner oder Landstreicher. ![]() Hilfeanforderung!!! - Welche Gesetzestexte gibt es um doch Wohngeld zu bekommen ( Zumal ich aus meinem Mietvertrag erst Ende August rauskomme und ich falls ich kein Geld bekomme auf Mietschulden sitzen bleibe). |
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#2
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| Bei aller Liebe und bei allem Respekt: Dem "A..." vom Amt wird jedenfalls nicht wegen Fehltagen gekündigt. Und der kommt bestimmt auch ab und zu mal gefrustet auf Arbeit oder nach Hause, besonders, wenn an dem Tag junge Menschen zu erwarten sind oder da waren, die außer Blödsinn im Leben bisher nur gelernt haben, die Hand aufzuhalten. Du hattest dein Auskommen (Bafög) und bist doch wohl selbst daran schuld, dass dem nicht mehr so ist. Wieso sollte dir das Amt eine eigene Wohnung zahlen, wenn du die nur zum Rumgammeln benutzt? Dir fehlt doch anscheinend eine straffe Hand, die darüber wacht, dass du deinen Pops morgens aus dem Bett bekommst, um eine Ausbildung oder eben Schule zu machen! Ob von dir ein Zurückzug zu den Eltern erwartet werden kann, dürfte in diesem Fall eine Einzelentscheidung sein, die wohl zu deinen Ungunsten ausgefallen ist. Turtle |
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#3
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| Ich hätte dazu schreiben sollen das solche armseligen Komentare nicht erwünscht sind. Okay, nur Antworten die hilfreich sind und nicht so ne Sch........ |
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#4
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| Hm, offensichtlich hast du noch nicht bemerkt, dass wir hier nicht im Forum "Wünsch dir was sind.". Von daher wirst du dir wohl kaum wünschen können, dass "solche" Kommentare unterbleiben. Ach ja: getroffene Hunde bellen. Im Übrigen war der letzte Satz doch sehr hilfreich, denn offensichtlich wurde doch die Übernahme der KdU bereits abgelehnt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann musst du halt in Widerspruch gehen. Turtle |
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#5
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| Von Turtle geschreiben: offensichtlich hast du noch nicht bemerkt, dass wir hier nicht im Forum "Wünsch dir was sind." Ja ne ist klar ne... getroffene Hunde bellen??? Es >Bellen nur Hunde die mit solch unproduktiven Antworten konfrontiert werden. BEISSEN geht ja leider nicht::::: Und woher willst du denn bitte wissen das ich mich nicht um Arbeit bemühe???? JA, das weisst du nicht! Also steck dir deine Vorurteile sonst wo hin............. Wenn du nicht helfen willst: SCHREIB ERST GAR NICHT!!!! |
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#6
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| Wie schon gesagt: Ich lass mir garantiert nicht von dir vorschreiben, wie und wo ich was schreiben darf. Ansonsten bleibt es dabei: Das Amt hat die Entscheidung zu treffen, wenn sie dir nicht passt, musst du in Widerspruch gehen. Was willst du denn noch hören? Soll dir hier jemand aus dem Forum eine Wohnung schenken oder deine Miete bezahlen? Turtle |
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#7
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| Es wurde fest gestellt das ich zwei Ausbildungen abgebrochen habe( Bevor du jetzt was sagst: ich wurde Preussisch erzogen und wer die Ausbildung korrekt erfolgt wäre das nicht passiert!) Das ist der Grund warum mein Vater keinen Unterhalt zahlen muss!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Mir geht es um folgendes: Ich bekomme den Bescheid Morgen. Mir geht es darum, (Sorry hätte ich erwähnen sollen) wie ich am besten darauf reagiere. Es ist doch nicht korrekt das man einen JUNGEN Erwachsenen ins Männerwohnheim schickt.... |
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#8
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| Du Stü.. Sch.... solltest juristische Antworten geben. Es ist so in diesem Forum vermerkt. Statt dessen machst du St.sch.... deiner Unbefriedigtheit freie Bahn! Mann sollte verhindern das so ein Bas.... wie du erst das Recht bekommt Kommentare abzugeben. Du bist als Moderator TOTAL unfähig. Mit 37 wenn nicht sogar mit 38 Jahren bist du nicht in der lage gescheit zu antworten. DU KANNST SCHREIBEN WAS DU WILLST. UNFÄHIG BLEIBT UNFÄHIG P.S. Hoffentlich setzt du nie Kinder in die WELT. |
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| eigene wohnung, elternunterhalt |
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