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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 03.01.2010, 06:02
Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 52
Standard Bekomme ich rückwirkende Zahlungen?

Hi,

ich habe bereits im Oktober einen Antrag gestellt auf eine eigene Wohnung. Dies geschah per Fax und das Fax kam auch wirklich an. Es handelte sich um einen einfachen Text, von mir formuliert, damit das Amt meine Sachbearbeitung aufnimmt und ich eventuell rückwirkende Zahlungen erlangen kann. Einen konkreten Antrag auf Regelleistung habe ich jedoch nicht mit hinein formuliert. Allerdings habe ich geschrieben, dass sofern ich keine rückwirkenden Leistungen bekommen kann, man mir dies bitte mitteilen soll. Tat man jedoch nicht, drum ging ich davon aus, dass der Faxeintritt als Antragsstellungsdatum gilt und die Rückwirkung gewiss sei. Nun war ich aber vor Ort und habe dort eine Mappe bekommen, in der ein Schreiben meine Antragsstellung im Dezember verzeichnet, also am Tag, als ich vorgesprochen habe.

Ein Irrtum vom Amt, eine Fehlformulierung meinerseits im Fax oder ist es doch unmöglich per Fax einen Antrag zu initiieren?

MfG
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  #2  
Alt 03.01.2010, 08:57
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Warum schreibst du nicht hier Antrag auf meinen oder den Namen meiner Eltern? weiter, dann könnte man deiner Sache wenigstens noch annähernd folgen?!
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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