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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo an Alle, ich bin gelernter Bürokaufmann und 21 Jahre alt, habe eine eigene Wohnung in der ich mit meiner Partnerinn lebe. Seit dem ersten Januar 2009 bin ich arbeitslos. Ich wurde entlassen, da meine alter Arbeitgeber in die Insolvenz gehen musste. Seit Januar bekomme ich Monatlich 410€ ALG1. Meine Partnerinn ist in der Ausbildung und verdient 215€ im Monat. Ich bekomme laut dem Arbeitsamt das ALG1 bis August 2009. Da es hier bei uns im Moment sehr schlecht mit einer Arbeit aussieht, frage ich mich jetzt was ich nach dem August an Hilfe bekomme. Harz 4 ? Vielen dank. Gruss Philipp |
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#2
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| Seit wann wohnst du denn nicht mehr bei den Eltern? Wann hast du die Ausbildung abgeschlossen? Andi |
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#3
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| Zitat:
seit Feb. 2008 Wohne ich in meiner Wohnung. Im August 2008 habe ich meine Ausbildung beendet. MFg Philipp |
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#4
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| Wie finanziert ihr denn derzeit die Wohnung? Mit einem Gesamteinkommen von 625 € (vielleicht noch + 164 € Kindergeld der Freundin) ist doch eine Finanzierung von Wohnung und Lebensunterhalt sehr schwierig. Habt ihr noch mehr Einkommen?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| Ja es ist sehr schwer zur Zeit. Die Wohnung kostet 450€ warm im Monat. Ich muss prktisch jeden Monat an mein angelegtes Geld gehen um mein Konto auszugleichen. |
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#6
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| hallo, stell du einen Wohngeldantrag. Hat deine Freundin eventuell Anspruch auf Berufsausbildungbeihilfe ? Gruß Enibas |
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#7
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| Und wenn das ALG I ausläuft und du immer noch keine Arbeit gefunden hast, bleibt dir nur die Möglichkeit ALG II zu beantragen. Das müsste m.M. in deinem Fall trotz der U25-Regelung möglich sein, da du ja sicher nicht damals ausgezogen bist, um ALG II zu erhalten. Du musst dann allerdings die Vermögensgrenzen beachten. Diese wären bei jedem von euch 150 € pro Lebensjahr + 750 €. Andi |
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