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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ist es richtig, das der Zuschlag nach Bezug von Alg 1 zwei Jahre auf das ALG 2 aufgeschlagen wird? Wenn ja dann habe ich ein Problem. Mein Alg 1 lief am 20.06.05 ab, danach bezog ich Alg 2 mit dem Zuschlag. Mit Wirkung zum 30.06.06 fiel ich aus den Alg 2 Bezug heraus, da da das Gesetz in Kraft trat und ich bei meinen Eltern wohnte. Der Zuschlag wurde mir ein Jahr und 9 Tage gezahlt. Seit dem 03.03.08 bin ich wider im Alg 2 Bezug. Kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen um den Zuschlag eventuell noch zu bekommen oder ist die Sache schon verjährt? Oder besteht der Anspruch nicht mehr? |
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#2
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| Hi, (1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert. § 24 SGB II die Durchführungshinweise zu § 24 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Fristen Rz (24.4) (4) Sowohl die ZweiJahres-Frist gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 als auch die Jahresfrist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 beginnen mit dem ersten Tag nach dem letzten Tag eines rechtmäßigen Arbeitslosengeldbezuges. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Alg-Anspruch verbraucht oder nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB III erloschen ist. Die Fristen laufen kalendermäßig ab. § 26 SGB X ist zu beachten (§ 40 Abs. 1). DA § 24 SGB II Die Zweijahresfrist bei dir ist am 21.06.2007 abgelaufen. Da hilft dir auch kein Überprüfungsantrag mehr.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Hallo, danke für die Antwort. Dann habe ich Pech gehabt. |
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#4
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| Muss die ArGe denn den Zuschlag nicht von Anfang an zahlen,ohne dass man etwas sagt ?Oder muss man den Zuschlag selber beantragen ? |
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#5
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| Wo steht denn im Beitrag des Fragestellers, dass die ARGE den Zuschlag erst auf Verlangen gewährt hat? Turtle |
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#6
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| Ich weis es nicht genau,deswegen frage ich ja.Wenn es diesen Zuschlag gibt,warum wird er nicht gleich von der ArGe mit eingerechnet und auch gezahlt ? Woher soll der Normalo denn das alles wissen.Dafür gibt es doch die Mitarbeiter. |
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#7
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| Ich frage dich nochmal: Wo steht denn im Eingangsbeitrag, dass die ARGE das NICHT von sich aus gemacht haben soll?! Natürlich prüfen die ARGE bei jedem Antrag VON SICH AUS, ob der Zuschlag zusteht. Es ist eine Unterstellung, zu behaupte, die ARGEn würden das nicht gleich machen. Wie kommst du zu dieser Behauptung? Turtle |
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#8
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| Bei mir wurde kein Zuschlag mit berechnet und ich bekomme auch keinen Zuschlag.Auch wurde mir nicht gesagt,dass es sowas gibt.Und ich wurde auch nicht darauf angesprochen.Auch steht dies nicht in meinen Bescheid mit drin. Hat denn jeder Anspruch auf diesen Zuschlag,der vom Alg1 ins Hartz4 fällt ? Und sorry,wenn ich Dir zu nahe getreten bin,aber es war nicht persönlich gemeint.Ich mach eben nur kundig,genau wie viele andere auch.Bis dato wusste ich nichts von diesem Zuschlag.Das sagt doch alles. |
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#9
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| Siehst du, ich wusste, dass es dir um sowas persönliches geht. Also anstelle zu schreiben: Ich habe bis zum xx.xx.xx ALG 1 bezogen und bekomme jetzt ALG 2, aber keinen Zuschlag, kann denn das sein? redest du 3 Beiträge lang um den heißen Brei drumrum. Das kostet Zeit und Nerven, das muss nicht sein. Halte dir vor Augen, dass die Leute hier alles in ihrer Freizeit machen. Gut, nun zu deinem Problem: Nein, nicht jeder erhält den Zuschlag. Den gibt es nur, wenn das vorherige ALG 1 innerhalb der letzten 2 Jahre endete und wenn ALG 1 (+ evtl. Wohngeld) höher war als das jetzige ALG 2. Also: Bis wann hast du ALG 1 erhalten? Wie hoch war es? Bekamst du auch Wohngeld? Und wie hoch ist dein ALG 2? Turtle |
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#10
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| Hallo, habe im Dezember Hartz4 beantragt und ab Januar für 6 Monate bewilligt bekommen. Ich habe bis zum 30.06.2009 ALG1 bezogen. Danach habe ich 2 Monate befristet Vollzeit gearbeitet. Dann war ich einen Monat ohne Bezug, da ich eine Steuerrückzahlung bekommen habe. Von Oktober bis November habe ich dann wieder 2 Monate befristet gearbeitet. Im Dezember habe ich vom Novembergehalt des letzten Arbeitgeber gelebt. Ich bin verheiratet und meine Frau arbeitet auf 400 Eurobasis. Ab Januar habe ich auch einen 400 Eurojob. Nun meine Frage. Auf meinem Bescheid steht kein Hartz4 Zuschlag. Steht mir der nicht zu, weil ich zwischenzeitlich gearbeitet habe? |
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