Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.10.2009, 12:39
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 30
Standard Befristeter Zuschlag nach Bezug von Alg 1

Hallo,
ist es richtig, das der Zuschlag nach Bezug von Alg 1 zwei Jahre auf das ALG 2 aufgeschlagen wird?
Wenn ja dann habe ich ein Problem.
Mein Alg 1 lief am 20.06.05 ab, danach bezog ich Alg 2 mit dem Zuschlag.
Mit Wirkung zum 30.06.06 fiel ich aus den Alg 2 Bezug heraus, da da das Gesetz in Kraft trat und ich bei meinen Eltern wohnte.
Der Zuschlag wurde mir ein Jahr und 9 Tage gezahlt.
Seit dem 03.03.08 bin ich wider im Alg 2 Bezug.
Kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen um den Zuschlag eventuell noch zu bekommen oder ist die Sache schon verjährt?
Oder besteht der Anspruch nicht mehr?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.10.2009, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

§ 24 SGB II

die Durchführungshinweise zu § 24 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Fristen Rz (24.4)

(4) Sowohl die ZweiJahres-Frist gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 als auch die Jahresfrist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 beginnen mit dem ersten Tag nach dem letzten Tag eines rechtmäßigen Arbeitslosengeldbezuges.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Alg-Anspruch verbraucht oder nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB III erloschen ist. Die Fristen laufen kalendermäßig ab. § 26 SGB X ist zu beachten (§ 40 Abs. 1).

DA § 24 SGB II

Die Zweijahresfrist bei dir ist am 21.06.2007 abgelaufen.

Da hilft dir auch kein Überprüfungsantrag mehr.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.10.2009, 10:15
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 30
Standard

Hallo,
danke für die Antwort.
Dann habe ich Pech gehabt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.12.2009, 23:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Muss die ArGe denn den Zuschlag nicht von Anfang an zahlen,ohne dass man etwas sagt ?Oder muss man den Zuschlag selber beantragen ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.12.2009, 00:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wo steht denn im Beitrag des Fragestellers, dass die ARGE den Zuschlag erst auf Verlangen gewährt hat?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.12.2009, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 4
Böse

Ich weis es nicht genau,deswegen frage ich ja.Wenn es diesen Zuschlag gibt,warum wird er nicht gleich von der ArGe mit eingerechnet und auch gezahlt ? Woher soll der Normalo denn das alles wissen.Dafür gibt es doch die Mitarbeiter.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.12.2009, 16:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ich frage dich nochmal: Wo steht denn im Eingangsbeitrag, dass die ARGE das NICHT von sich aus gemacht haben soll?!

Natürlich prüfen die ARGE bei jedem Antrag VON SICH AUS, ob der Zuschlag zusteht. Es ist eine Unterstellung, zu behaupte, die ARGEn würden das nicht gleich machen. Wie kommst du zu dieser Behauptung?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.12.2009, 17:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Bei mir wurde kein Zuschlag mit berechnet und ich bekomme auch keinen Zuschlag.Auch wurde mir nicht gesagt,dass es sowas gibt.Und ich wurde auch nicht darauf angesprochen.Auch steht dies nicht in meinen Bescheid mit drin.
Hat denn jeder Anspruch auf diesen Zuschlag,der vom Alg1 ins Hartz4 fällt ?
Und sorry,wenn ich Dir zu nahe getreten bin,aber es war nicht persönlich gemeint.Ich mach eben nur kundig,genau wie viele andere auch.Bis dato wusste ich nichts von diesem Zuschlag.Das sagt doch alles.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.12.2009, 22:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Siehst du, ich wusste, dass es dir um sowas persönliches geht. Also anstelle zu schreiben: Ich habe bis zum xx.xx.xx ALG 1 bezogen und bekomme jetzt ALG 2, aber keinen Zuschlag, kann denn das sein? redest du 3 Beiträge lang um den heißen Brei drumrum. Das kostet Zeit und Nerven, das muss nicht sein. Halte dir vor Augen, dass die Leute hier alles in ihrer Freizeit machen.

Gut, nun zu deinem Problem: Nein, nicht jeder erhält den Zuschlag. Den gibt es nur, wenn das vorherige ALG 1 innerhalb der letzten 2 Jahre endete und wenn ALG 1 (+ evtl. Wohngeld) höher war als das jetzige ALG 2.

Also: Bis wann hast du ALG 1 erhalten? Wie hoch war es? Bekamst du auch Wohngeld? Und wie hoch ist dein ALG 2?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 03.01.2010, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 3
Standard Hartz4 Zuschlag

Hallo,

habe im Dezember Hartz4 beantragt und ab Januar für 6 Monate bewilligt bekommen. Ich habe bis zum 30.06.2009 ALG1 bezogen. Danach habe ich 2 Monate befristet Vollzeit gearbeitet. Dann war ich einen Monat ohne Bezug, da ich eine Steuerrückzahlung bekommen habe. Von Oktober bis November habe ich dann wieder 2 Monate befristet gearbeitet. Im Dezember habe ich vom Novembergehalt des letzten Arbeitgeber gelebt. Ich bin verheiratet und meine Frau arbeitet auf 400 Eurobasis. Ab Januar habe ich auch einen 400 Eurojob. Nun meine Frage. Auf meinem Bescheid steht kein Hartz4 Zuschlag. Steht mir der nicht zu, weil ich zwischenzeitlich gearbeitet habe?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende????? traeumerle76 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:19
58er Regelung - befristeter Zuschlag bei ALG II, wenn vorher ALG I sistu Hartz IV 4 - ALG II 2 2 06.02.2009 13:07


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:49 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0