Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Umfrageergebnis anzeigen: Unter 25, ein Einkommen von 1150€ Netto, Berechnung Freibetrag Bedarfsgemeinschaft
Ab 1400,00 € kein Freibetrag. 0 0%
Nur die Miete wird berücksichtigt 1 100,00%
Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 26.04.2010, 20:05
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Frage Bedarfsgemeinschaft, Berechnung Freibetrag U 25

Hallo zusammen,

ich lebe mit meiner Mutter und vier Geschwister (3 davon über 25) zusammen in einem Haushalt. Die Miete beträgt ca. 800,00 €.

Meine Mutter ist geschieden und bezieht Alg II. Mein jüngerer Bruder (18 Jahre, geht noch zur Schule, bezieht Kindergeld 184 € + 291,00 € Unterhalt vom Vater) und ich (23 Jahre, im Berufsleben, Lohn ca. 1020,08 €) sind in der Berechnung des Alg II mit berücksichtigt. Also im Einzelnen sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 301,76 €, Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung 170,76 € = 472,52 € anerkannt.

Ich beziehe 1020,08 € und erhalte ein Freibetrag von 234,67 €.
Also 1020,08 abzüglich Freibetrag 234,67 € = 785,41 € zu berücksichtigendes Einkommen.

Nunmehr meine Frage:

Wenn ich nun 1150,00 € verdine und nicht mehr 1020,08 € wird dann der Freibetrag gekürzt ? Wo liegt die Grenze ? Und wie berechnet man das

Ich danke euch vielmals...

Viele Grüß
Josephine
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  #2  
Alt 26.04.2010, 20:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Bei dem Einkommen dürftest du gar nicht mehr in der BG sein. Schau mal in den Bescheid deiner Mutter und zwar in die Berechnung, was bei dir als Gesamtanspruch (also ganz unten) steht. Da dürfte eigentlich nichts stehen...

Turtle
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  #3  
Alt 26.04.2010, 20:14
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Beiträge: 10
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Als ganz unten steht unter meinen Namen
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen = 740,08 €. (1020,08 € abzüglich Freibetrag 785,51 € abzgl. Einkommensbereinigung 45,33 €)
= zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung = 0,00 €.

LG
Julia
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  #4  
Alt 26.04.2010, 20:16
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Aber wenn ich nun mehr als 1020,08 € verdiene. Also 1150,00 €, wird dann meiner Mutter mehr abgezogen?

LG
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  #5  
Alt 26.04.2010, 20:24
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wie du schon schreibst: "zustehende.... 0,00". Du bekommst nichts. Deiner Mutter wird auch nix abgezogen von deinem Einkommen...

Turtle
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  #6  
Alt 26.04.2010, 20:32
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Beiträge: 10
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Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage hab ich noch...

Die haben meiner Mutter aber den Betrag verkürzt, weil mein Bruder einen Nebenjob hat, wo er grade mal 150,00 € verdient. Über 100,00 € wir abgezogen bzw. mit berechnet.

Wieso wird dann bei ihm abgezogen bwz bei meiner Mutter und bei mir nicht wenn ich mehr verdiene? Ich versteh das nicht ganz...
Weil bei ihm steht dann auch 0,00 €

LG
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  #7  
Alt 26.04.2010, 20:50
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Ich hab mal gelesen, dass wenn man überb 1400,00 € Brutto verdient, kein Freibetrag zusteht bzw abgezogen wird. Also das Einkommen wir voll berechnet... Ich verdiene ja mittlerweile über 1400,00 € Brutto...

Ist da was dran ?

Bisher wurde im Bescheid 1020,00 € Netto berücksichtigt und ein Betrag von 785,41 € an Erwerbseinkommen berücksichtigt..

Hmmm...

LG
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  #8  
Alt 26.04.2010, 20:56
Benutzerbild von Turtle1972
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Ggf. kann durch den Verdienst deines Bruders ein Teil seines Kindergeldes bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet werden.

Und bei dir noch: Du bekommst keinen Freibetrag, du bekommst nämlich kein ALG 2. Du verdienst selbst ausreichend Geld.

Turtle
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  #9  
Alt 26.04.2010, 21:02
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Beiträge: 10
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Damit ich heute beruhigt schlafen kann...

Also egal wenn ich jetzt statt 1020,00 € nunmehr 1150,00 € Netto verdiene wird sich nichts bei der Berechnung bzw bei dem Alg II von meiner Mutter ändern ???


LG
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