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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 18.07.2009, 20:24
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Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
Standard BAföG oder HARZ4 bei Abendhauptschule?

Hallo =)

Ich habe vor ab 10.08 wieder die Schulbank zu drücken und wollte mal fragen ob ich BAföG oder HARZ4 Beantragen kann?

Zu mir:
Ich bin 23 Jahre Alt... Wohne seit 5 Jahren alleine... Derzeit in Halle/Saale, Schulabschluss habe ich keinen (selber verbaut :P), und auch keine Ausbildung (War bisher über Zeitarbeit Jobben)...

Ich möchte demnächst mit meiner Freundin zusammen ziehen und zwar nach Leipzig...

Dort wär auch die Abendschule an der ich meinen Hauptschul-Abschluss machen möchte...

Besteht da Anspruch auf BAföG oder HARZ4? Oder MUSS ich nebenbei Jobben gehen?
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  #2  
Alt 19.07.2009, 13:04
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wieso "muss"? Man macht doch gerade deshalb eine ABENDschule um tagsüber joben zu können.

Bafög gibt es m. W. n. erst in der Endphase der Schule. Und bzgl. ALG 2: dazu müsste man wissen, was du bisher gemacht hast. Offensichtlich hast du ja bisher nicht von ALG 2 gelebt.

Wovon hast du bisher gelebt?

Turtle
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  #3  
Alt 20.07.2009, 03:46
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Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
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Ja ich habe auch vor dann Arbeiten zu gehen... nur nicht gleich am Anfang... Werd denk ich erstmal den ersten Monat so nur auf Schule Konzentrieren...

Und von ALGII lebe ich derzeit... Zumindest sobald die derzeitige Arbeit vorbei ist (24.07.)
(Ist ne längere Geschichte... Arbeite zwar immer wieder mal... Aber für ALG reichts immer net weil nen Monat fehlt -.-*)

Ziemlich verwirrend mein Leben xDDD
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  #4  
Alt 20.07.2009, 09:21
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Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 22
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ich glaube wenn du Abendschule machst , bekommst du weiter Harz4
anders beim Vorbereitungsjahr da bekommst du BAB zur hilfe des lebensunterhalts aber es ist auch nicht gerade mehr!! denn ich habs gerade hinter mir!!!
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  #5  
Alt 20.07.2009, 09:25
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Als ALG II-Empfänger obliegt man dem SGB II mit allen Pflichten - ergo auch zu arbeiten, um seine Hilfebedürftigkeit zu reduzieren bzw. abzustellen. Nach "möchten" geht es nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 20.07.2009, 18:31
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Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
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Ist mir völlig klar... War mehr im Bezug darauf gemeint das falls ich da nix finde das ich trotzdem weiter die Wohnung bezahlen kann...
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