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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo. Ich hätte eine Frage. Ich bekomme zur Zeit Hartz IV. Bin 20 Jahre, wohne alleine. Mach in Juni Abitur zu Ende und will ab Juli oder August mit meinem Freund zusammenziehen. Mein Freund studiert und kriegt bafög. Weißt jemand wie Hartz IV dann berechnet wird. Und darf ich überhaupt mit meinem Freund zusammenzeihen? Außerdem interessiert mich wie dann die Miete geteilt wird. Kann mir jemand da helfen??? Mit freundlichem Gruß Karina |
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#2
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| 1. 323 Euro + 1/2 Miete abzüglich dein Einkommen (Kindergeld, Unterhalt etc...) 2. Natürlich darf er zu dir ziehen. 3. Siehe oben. Halbe/halbe. Turtle |
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#3
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| hallo noch mal... ich und mein freund haben mittlerweile eine wohnung zum 1.09 gefunden. die miete beträgt 422 euro mit heizung (ohne heizung: 352 euro) war heute beim arbeitsamt und mir wurde gesagt, dass die miete für 2 personen max. 341 euro sein kann... wenn aber die kosten geteilt werden müssen, dann muss ich doch nur 211 euro bezahlen. kann man in diese situation nichts machen? ich will ja hartz 4 nur für september beantragen, ab oktober werde ich genau so wie mein freund bafög kriegen, weil ich dann anfange zu studieren... |
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#4
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| Wenn die Grenze für 2 Pers. 341 € ist, dann sind das pro Person nur 170,50 € die übernommen werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| kann man denn die wohnung trotzdem nehmen, so dass ich den rest selber bezahle? oder kriege ich dann gar nichts von der arge... |
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#6
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| Du kannst selbstverständlich den Rest selber zahlen
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| bafög hartz 4 wohnung, hartz 4, partner eingerechnet |
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