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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben. Ich habe folgendes Problem... und zwar hatte ich im August 2009 eine Ausbildung als Hotelfachfrau angefangen, welche ich leider im Juni 2010 aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden abbrechen musste. Lange hatte ich überlegt was ich sonst machen könnte, und kam dann zur Speditionskauffrau. Der Beruf macht mir echt Spaß! Am 1.8 habe ich in einer kleinen Spedition (5 Arbeiter),mit der Probezeit von 3Monaten, angefangen. Lief auch alles ganz gut, ich hörte öfters Lobe, und sie schienen zufrieden mit mir zu sein. Nun ist es so gekommen, dass ich Grippe bekommen habe, und für diese Woche krankgeschrieben bin. Ich hatte mich gleich am Montag vor Arbeitsbeginn abgemeldet, und später bescheid gegeben, wie lange ich krank sei. Nun wurde ich in der Probezeit gekündigt :-( Jetzt meine Frage, ich wohne seit August 2009 alleine in der Stadt, da meine Eltern im anderen Bundesland wohnen, aufen Dorf, ich kein Auto habe, und dort die Verbindungen eher schlecht sind... wie ist das jetzt mit meiner Wohnung, kann ich dafür irgendwas an Hilfe beantragen, bis ich wieder einen neuen Ausbildungsplatz in einer Spedition gefunden habe? Weil für mich wäre es jetzt auch sehr schwachsinnig zu meinen Eltern zurück und dann nach ein paar Monaten wieder hierher, wenn ich Glück habe. Über Antworten und Ratschläge würde ich mich sehr freuen ![]() Liebe Grüße Raivi Achso, ich bin mitte 20. |
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#2
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| Du kannst Alg II bekommen und musst nicht zu den Eltern. Da du nicht mit der Absicht, Alg II zu erhalten ausgezogen bist, trifft § 22 (2a) für dich nicht zu.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| 1. Du müsstest Anspruch auf ALG I haben. Innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. 2. Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet bist (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) oder eine Ausbildung suchst (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). 3. Ergänzend zu den beiden Leistungen kannst du dann Wohngeld oder ALG II beantragen. Müsstest du mal rechnen, was günstiger ist. |
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#4
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| ...und wende dich mal an die IHK, die unterstützen einen in so einem Fall immer sehr effektiv! Viel Erfolg... |
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#5
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| Sind schon 12 Monate mit versicherungspflichtiger Beschäftigung vorhanden? |
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#6
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| 08/09 - 06/10 abgebrochene Ausbildung Hotelfachfrau 08/10 - 10/10 gekündigte Ausbildung Speditionskauffrau Könnte mit dem Jahr hinhauen. |
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#7
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| Zitat:
Wenn es sich jeweils um volle Monate handelt, dann sollte es klappen. |
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| Stichworte |
| azubi, kündigung, probezeit, wohnung |
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