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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo! Ich beziehe seit zwei Jahren Hartz IV, mein Sohn lebt noch bei mir. Er macht dieses Jahr Abitur, möchte im Anschluß daran studieren. Sollte er eine Zusage einer Uni in der Nähe bekommen, darf er trotzdem ausziehen? Anspruch auf BAFöG besteht ja, zudem bekommt er eine kleine Rente und Kindergeld. Würde mich freuen, wenn ich hierüber Infos bekommen könnte! Lieben Gruß an alle! Sabine |
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#2
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| Natürlich darf er das. Wer sollte es ihm verbieten? Er ist ja dann als Student nicht mehr ALG II-berechtigt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ja selbstverständlich. Er muss nur darauf achten, dass er die Wohnung von seinem Bafög bezahlen kann. Die Sätze im Bafög sind evtl. niedriger als im ALG II. Bitte beachte Du aber, dass es dann möglich ist, dass Deine Wohnung nicht mehr angemessen ist, wenn Du sie allein bewohnst. |
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#4
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| Recht herzlichen Dank für die superschnellen Antworten! Hilft uns weiter! Dass er dann alle Kosten alleine tragen muss, ist ihm klar. Wir waren uns nur unsicher, ob das JC dennoch Schwierigkeiten machen könnte... Das mit meiner Wohnung versuche ich auch gerade zu klären. Ist es richtig, dass die Kaltmiete jetzt ausschlaggebend ist oder doch die qm-Zahl? Dies scheint von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehändelt zu werden... |
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#5
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| Die Miethöhe ist entscheidend.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Ich dachte beim Bafög ist es ein Höchstbetrag! |
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#7
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| Es geht doch um die Angemessenheit ihrer Wohnung nach dem Auszug des Sohnes.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Merci vielmals für Eure Infos! Dank eines Links, den ich in diesem Forum gefunden habe, konnte ich mittlerweile auch die Frage bezüglich meiner Wohnung klären. Prima, dass man hier Fragen so schnell und vor allen Dingen ohne "Hilfe" eines Sachbearbeiters vom JC klären kann!! |
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#9
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| Stimmt nicht so ganz. Hier sind viele Sachbearbeiter vom Jobcenter unterwegs und stehen mit Rat zur Seite. |
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#10
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| Ich möchte hier niemanden mies machen, das war und ist nicht in meinem Interesse. Meine Erfahrungen waren mit dem JC waren bislang gut, allerdings war bzw. ist es immer recht schwierig, einen Termin bezüglich einzelner Sachfragen zu bekommen. Und ich muss sagen, dass ich nicht immer eine Antwort auf Fragen bekam bzw. unterschiedliche Antworten, wenn mehr als ein Sachbearbeiter mit der Frage konfrontiert wurde. |
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