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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 02.02.2012, 17:27
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Ort: Sachsen
Beiträge: 921
Standard Manches kann man ja auch telefonisch klären.

Manches kann man ja auch telefonisch klären. Wird ja in Sachen Steuern (was zwar ein ganz anderer Fachbereich ist) mit dem FA auch so gehändelt. Ich meine, wenn so ein SB wegen jeder Kleinigkeit einen Termin machen würde, käme er kaum zu seiner eigentlichen Arbeit. Anfragen, Rückfragen, möglicherweise auch Beschwerden gibt es mehr als genug. Und schliesslich hat ein SB viele Kunden, und die Bearbeitung der Unterlagen ist ja auch nicht immer so leicht. Und da geht es auch darum, dass Unterlagen möglichst zügig bearbeitet werden, damit Leistungen zur Auszahlung angewiesen werden können.

... Und wie gesagt, du hat es ja auch genutzt, ein Forum, so wie dieses. Und dazu sind diese ja auch da.
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